Georg Popel von Lobkowicz (tschechisch Jiří Popel z Lobkovic; * um 1551; † 28. Mai 1607 in Elbogen, Elbogener Kreis) war ein böhmischer Adliger der Gegenreformation und einer der höchsten Hofbeamten des Kaisers Rudolfs II. Nachdem er sich 1593 gegen den Kaiser aufgelehnt hatte, wurde er seiner Ämter enthoben und verbrachte den Rest seines Lebens in Haft.
Herkunft und Leben
Georg Popel von Lobkowicz war ein Sohn des Johann Popel von Lobkowitz (* 1490, † 1569 in Libochovice bei Raudnitz), der nach einer Ausbildung bei den Jesuiten in Prag, Bologna und Perugia, 1570 bis 1589 in kaiserlichen Diensten in Spanien stand und 1592 Appellationspräsident, 1599 Obersthofmeister und von 1603 bis 1608 Oberstburggraf des Königreichs Böhmen war.
Georg Popel, ein Angehöriger des nordböhmischen Geschlechts von Lobkowitz begann seine Laufbahn am Hof des Erzherzogs Ferdinand II. von Tirol, Onkel des Kaisers Rudolf II. Bald wechselte Georg Popel an den kaiserlichen Hof und war dort 1582 bis 1584 Oberstlandrichter und 1585 bis 1594 Obersthofmeister von Böhmen, womit er das zweithöchste Amt des Landes bekleidete. Um die Rekatholisierung in Böhmen zu fördern, gründete er 1591 das Jesuitenkolleg in Komotau. Als Politiker vertrat er die Interessen der radikalen katholischen Standesherren und stand zunächst unter besonderer Gunst des Kaisers Rudolf II. Papst Clemens III. (Papst) lobte ihn für diese Bestrebungen. Weniger Gefallen fand er bei Kaiser Rudolf II., der in Glaubensangelegenheit tolerant war, jedoch als König von Böhmen die Rechte der Anhänger der Reformation in Böhmen schützte. Als nach dem Tod des Wilhelm von Rosenberg im Jahre 1592 das höchste Amt in Böhmen, das des Oberstburggrafen zu besetzen war, wurde Georg Popel übergangen.
Entrüstet soll Georg Popel daraufhin gegen den Kaiser im Landtag in Prag im Jahre 1593 eine Intrige inszeniert haben und als Vorsitzender der Versammlung Tagesordnungspunkte auf die Agenda gebracht haben, die gegen den Kaiser gerichtet waren. Die Landesversammlung ging schließlich wieder auseinander, ohne kaiserliche Eingaben zu behandeln. Wegen dieses Eintretens für die Abschaffung der Landesbeschwerden gegen den Kaiser wurde er verhaftet, aus Prag verbannt und sein Besitz enteignet. Seine Tochter Eva Eusebia, am 11. August 1624 in Prag verstorben, verfasste 1606 erfolglos eine Verteidigungsschrift an den Kaiser.
Noch bevor es zu einer gerichtlichen Verhandlung kam, flüchtete Ladislaus Popel von Lobkowitz aus Böhmen, wurde dennoch zum Tode und Verlust des Vermögens verurteilt. 1594 wurde auch Georg Popel von Lobkowitz wegen Verrats und Majestätsbeleidigung angeklagt. Er gab bekannt, dass er jedes Urteil des Kaisers annähme, und so wurde er ohne öffentlichen Prozess durch Rudolf II. zum Tode verurteilt. Diese Strafe wurde später in lebenslange Haft umgewandelt. Georg Popel von Lobkowitz wurde auf Schloss Líčkov gefangen gehalten, später auf der Festung Glatz in Glatz und schließlich auf der Burg Loket in Westböhmen, wo er am 23. Mai 1607, vermutlich an Herzversagen verstarb.
Literatur
- Wenzel Wladiwoj Tomek: Spiknuti Jiriho z Lobkowicz, CCM 1853
- Constantin von Wurzbach: Lobkowitz, Georg Popel von. In: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich. 15. Theil. Kaiserlich-königliche Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1866, S. 321–323 (Digitalisat).
- Max Dvořák: Proces Jiriho z Lobkovic, CCH 2, 1896.
- J. P. Schmidt: Das königlich böhmische Appellationsgericht (1896), 121.
- Georg Popel von Lobkowitz, Johann Popel von Lobkowitz, Ladislaus Popel von Lobkowitz, in: Biographisches Lexikon zur Geschichte der böhmischen Länder. Herausgegeben im Auftrag des Collegium Carolinum (Institut) von Heribert Sturm. Band II. R. Oldenbourg Verlag, München 1984, ISBN 3-486-52551-4, S. 473 f.
- Moritz Csáky: Lobkowitz, Georg Popel. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 14, Duncker & Humblot, Berlin 1985, ISBN 3-428-00195-8, S. 731 (Digitalisat).
- Petr Maťa: Svět české aristokracie (1500–1700). Nakladatelství lidové noviny, 2004, ISBN 80-7106-312-6