Ehemaliger Gerichtsbezirk
Rottenmann
Basisdaten
BundeslandSteiermark
BezirkLiezen
Sitz des GerichtsRottenmann
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zuständiges Landesgericht Leoben
Fläche381,40 km2
(1991)
Einwohner12.095
Aufgelöst1. Juli 2002
Zugeteilt zuLiezen


Der Gerichtsbezirk Rottenmann war ein dem Bezirksgericht Rottenmann unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Der Gerichtsbezirk umfasste Teile des politischen Bezirks Liezen und wurde 2002 dem Gerichtsbezirk Liezen zugeschlagen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Rottenmann wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die 13 Gemeinden Au, Bärndorf, Dietmannsdorf, Edlach, Gaishorn, Lassing (Schattseite), Lassing (Sonnseite), Oppenberg, Rottenmann, St. Lorenzen, Tregelwang, Trieben und Versbichl.

Der Gerichtsbezirk Rottenmann bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Aussee, Gröbming, Irdning, Liezen, Schladming und Sankt Gallen den Bezirk Liezen.

Das Gebiet des Gerichtsbezirks blieb während der Dauer seines Bestehens praktisch unverändert. Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke 2002 wurde der Gerichtsbezirk Rottenmann jedoch per 1. Juli 2002 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Liezen zugeteilt.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung die sieben Gemeinden Gaishorn am See, Lassing, Oppenberg, Rottenmann, Selzthal, Treglwang und Trieben.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Bruck)
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. BGBl. II Nr. 82/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark)“

Literatur

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