Gero, auch Gero I. oder Gero der Große, († 20. Mai 965 in Gernrode) war ein ostsächsischer Graf, der von 939 bis 965 als Markgraf König Ottos I. die Tributherrschaft über die slawischen Stämme östlich der mittleren Elbe und der Saale ausübte („Sächsische Ostmark“).
Gero entstammte einem hoch angesehenen ostsächsischen Adelsgeschlecht. Aufgrund seiner Herkunft und der persönlichen Nähe zum König erhielt er nach dem Tod seines Bruders das prestigeträchtige Amt eines militärischen Oberbefehlshabers (Legat). In dieser Funktion sicherte er ab dem Jahr 937 von Sachsen aus den Anspruch Ottos I. auf die Oberhoheit über die elbslawischen Stämme. Damit trug Gero die Hauptlast der sächsisch-slawischen Grenzkämpfe und hielt dem König den Rücken frei für andere Aufgaben. Dafür zeichnete ihn Otto I. um das Jahr 940 mit dem ursprünglich karolingischen Markgrafentitel aus. Diese Auszeichnung hob Gero nochmals aus der Menge der sächsischen Grafen hervor, verlieh ihm aber keine zusätzlichen Befugnisse oder eine Mark als Amtsgebiet. Nachdem Gero fast 20 Jahre zu den engsten Vertrauten Ottos I. gehört hatte, kam es im Zuge des Liudolfinischen Aufstandes zu einer tiefgreifenden Entfremdung zwischen König und Markgraf, in deren Folge Otto I. sich von Gero abwandte und Hermann Billung zu seinem Stellvertreter in Sachsen machte. Gero wurde in seinem Amt belassen, spielte aber bis zu seinem Tode für die Königsherrschaft Ottos I. keine Rolle mehr. Von Geros Selbstverständnis und dem sich daraus ergebenden Repräsentationsanspruch zeugt mit der romanischen Stiftkirche St. Cyriakus in Gernrode eines der bedeutendsten ottonischen Baudenkmäler.
Während mittelalterliche sächsische Quellen Geros Tatkraft rühmten, galt er national gesinnten Historikern des 19. und 20. Jahrhunderts in Deutschland und Polen als Prototyp des Markgrafen und Symbolfigur einer mittelalterlichen „deutschen“ Eroberungspolitik im Osten. Heute geht die Geschichtswissenschaft davon aus, dass die Verleihung des Markgrafentitels ehrenhalber erfolgte und Geros Kämpfe mit den Elbslawen keine Eingliederung der slawischen Gebiete in das Ostfrankenreich zum Ziel hatten, sondern vorrangig der gewaltsamen Durchsetzung von Tributzahlungen durch die unterworfenen Slawen dienten.
Leben
Herkunft und Familie
Gero entstammte einem der mächtigsten und angesehensten Adelsgeschlechter Ostsachsens. Sein Vater Thietmar diente am Hof als Erzieher und Berater des sächsischen Herzogs und späteren ostfränkisch-deutschen Königs Heinrich I. und führte in der Schlacht bei Lenzen im Jahr 929 ein sächsisches Heer zum Sieg gegen die slawischen Redarier. Über seine Mutter Hildegard, Schwester der Gemahlin des Grafen Erwin von Merseburg, war Gero mit Thankmar verwandt, dem erstgeborenen Sohn König Heinrichs I. aus dessen erster Ehe mit Hatheburg, die wiederum eine der beiden Töchter Erwins war. Donald C. Jackman hält Geros Mutter für eine Schwester König Konrads I. und erklärt auf diese Weise die Herkunft des Namens Gero als Kurzform von Gerold aus dem konradinischen Namensgut.
Geros älterer Bruder Siegfried von Merseburg stand wie sein Vater hoch in der Gunst König Heinrichs I., mit dessen Halbschwester er in erster Ehe verheiratet war. Unter Otto I. verwaltete er das östliche Sachsen bei Abwesenheit des Königs als dessen Vertreter. Die Söhne von Geros Schwester Hidda aus der Ehe mit dem Grafen Christian erlangten bedeutende kirchliche und weltliche Ämter: Der gleichnamige Gero wurde Erzbischof von Köln, und Thietmar beerbte seinen Onkel Gero als Markgraf von Meißen.
Geros eigene Nachkommen aus der Ehe mit der ansonsten unbekannten Judith verstarben noch zu seinen Lebzeiten kinderlos. Sein Sohn Siegfried, Patenkind König Ottos I., heiratete zwar um 952 die zu diesem Zeitpunkt 13-jährige Hathui, eine Tochter des Billungers Wichmann I., verstarb aber bereits am 25. Juni 959 oder 961. Über den Sohn Gero ist nichts bekannt. Ein weiterer Sohn Christian wird vereinzelt vermutet, ist aber nicht belegbar.
Aufstieg zum Markgrafen
Nach dem Herrschaftsantritt Ottos I. begann für Gero ein beispielloser Aufstieg. In den Quellen erscheint er zunächst als Graf, dann als Legat, schließlich als Markgraf und vorübergehend sogar als Markgraf und Herzog. Bereits mit der Erhebung vom gewöhnlichen Grafen zum Legaten erhielt Gero vom König das bis dahin höchste Amt in Sachsen verliehen. Kurz darauf führte Otto I. für Gero den ursprünglich karolingischen Markgrafentitel wieder ein und hob ihn damit nochmals aus der Menge der sächsischen Grafen hervor. Bis zu seinem Tod blieb Gero einer von nur drei oder vier ottonischen Amtsträgern, die in den Chroniken und königlichen Urkunden als Markgraf bezeichnet werden. Gleichzeitig verdeutlichte Otto I. mit der Wahl dieses Titels aber auch die Bindung des Markgrafen an den König und unterschied ihn damit erkennbar von den eigenständigen Herzögen mit ihren teilweise königsgleichen Herrschaften.
Graf
Gero wurde urkundlich erstmals im Jahr 937 als Graf (comes) erwähnt. Er war einer von mehreren Grafen in dem westlich von Magdeburg gelegenen Nordthüringgau. Vermutlich hatte er die Grafenwürde mit dem Tod seines Vaters Thietmar im Jahr 932 geerbt. Als Graf war Gero ein eigenständiger Herrschaftsträger. Ihm standen die gerichtlichen, militärischen und administrativen Befugnisse über die auf seinem allodialen Grund und Boden arbeitenden und wohnenden Menschen zu. Anfangs bestand sein Besitz nur aus einigen wenigen Dörfern im Südosten des Nordthüringgaues. Ein Zuwachs an Besitz und Macht konnte nur durch königliche Verleihung zusätzlicher Kompetenzen erfolgen, die eine besondere Nähe zum Herrscher voraussetzte. Diese Nähe zu Otto I. muss früh bestanden haben, denn bereits vor seinem Herrschaftsantritt hatte Otto die Patenschaft für Geros 934/935 geborenen Sohn Siegfried übernommen.
Legat
Mit dem Tod von Geros Bruder Siegfried im Sommer 937 wurde dessen Legation für das östliche Sachsen vakant. Als Legat hatte Siegfried im Verteidigungsfall die militärische Gewalt über die Merseburg benachbarten Grenzgrafschaften ausgeübt. Nach einer neueren Forschungsmeinung war mit der Legation zudem die Ausübung der Tributherrschaft über die unterworfenen Slawenstämme östlich von Elbe und Saale verbunden. Das Legatenamt übertrug Otto I. auf dem Hoftag zu Magdeburg am 21. September 937 auf Gero. Damit kennzeichnete er ihn als einen seiner engsten Vertrauten. Dennoch blieben Geros Befugnisse auffällig hinter denen seines Bruders zurück. Anders als dieser wurde er nicht mit der Stellvertretung des Königs beauftragt. Außerdem scheint die Vergabe des Legatenamtes an Gero mit einer Herrschaftsverlagerung verbunden gewesen zu sein. Hatte nämlich Siegfried das Amt von Merseburg aus ausgeübt, scheint Geros Ausgangspunkt Magdeburg gewesen zu sein. Dort unterhielt er einen befestigten Wirtschaftshof mit einer dem heiligen Cyriakus geweihten Kapelle. Die Ursache dieser Verschiebung könnte auf ein vorangegangenes Amt Ottos I. in Magdeburg zurückzuführen sein: Otto hatte von dort aus zu Lebzeiten seines Vaters Heinrich I. selbst die Stellung eines Grenzhüters ausgeübt. Dann wäre Gero nicht nur in das Amt seines Bruders, sondern auch in Ottos Funktion eingerückt.
Als Legat war Gero bestimmten Grafen übergeordnet. Diese Unterstellung beschränkte sich auf den militärischen Oberbefehl. Eine lehnsherrliche oder gerichtliche Gewalt Geros über die ihm unterstellten Grafen ist nicht erkennbar. Von diesen Grafen sind sein Schwager Christian, dessen Sohn Thietmar, Dietrich von Haldensleben sowie Adalbert und Bruno namentlich bekannt.
Die Vergabe der herausragenden Stellung eines Legaten an Gero führte zu einem Konflikt Ottos I. mit seinem älteren Halbbruder Thankmar, der die legatio für sich selbst erwartet hatte. Die Empörung Thankmars führte schließlich zu einem bewaffneten Aufstand der mit ihm verschworenen Adelskreise gegen den König. Sie endete erst mit dem Tod Thankmars auf der Eresburg am 28. Juli 938. Gero beteiligte sich nicht an den Kämpfen des Königs gegen Thankmar. Stattdessen wehrte er damals möglicherweise einen Einfall der Ungarn in den Schwabengau ab, der zu seiner legatio gehörte.
Markgraf
In einer Urkunde Ottos I. aus dem Jahr 941 wird Gero erstmals als Markgraf (marchio) bezeichnet. Die Bestellung zum Markgrafen könnte der König bereits anlässlich des Magdeburger Hoftages am 7. Juni 939 vorgenommen haben. Sie war nicht mit einer Erweiterung von Geros Rechten verbunden. Anders als das Amt des Legaten erhielt Gero den Markgrafentitel als Zeichen einer sozialen Rangerhöhung innerhalb der Hierarchie des ostsächsischen Adels. Mit der Ernennung eines Markgrafen wollte Otto I. die Verringerung seiner Präsenz in Sachsen ausgleichen, dem Kerngebiet seiner Herrschaft. Dazu installierte er mit Gero einen seiner engsten Vertrauten als Mittelgewalt zwischen Adel und König, ohne dabei durch die Bestellung eines Herzogs eigene Befugnisse aufgeben zu müssen oder andere sächsische Adlige durch die Vergabe eines Herzogtitels zu brüskieren.
Lange war die Forschung davon ausgegangen, Gero sei mit der Verleihung des Markgrafentitels auch eine Markgrafschaft (marca oder marchia) als räumlich definierter Amtsbereich zugewiesen worden. Diese Vorstellung beruhte auf einer Übertragung der Staatsorganisation des 19. und 20. Jahrhunderts auf die mittelalterlichen Verhältnisse und einer daran ausgerichteten Interpretation der mittelalterlichen Schriftquellen. Danach stand der König als Herrscher einem hierarchisch aufgebautem Apparat von Amtsträgern mit eindeutig geregelten sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten vor. In dieser gedachten Struktur gebot Gero über einen militärischen Verwaltungsbezirk auf slawischem Siedlungsgebiet östlich der mittleren Elbe und der Saale. Es sollte sich um ein riesiges Territorium handeln, das im Norden an Elde und Ucker oder wahlweise sogar an die Ostsee grenzte und sich im Osten entlang von Havel und Spree bis zur Oder ausdehnte, während es im Süden bis an das Herrschaftsgebiet der Böhmen reichte. In Anlehnung an die beiden Gründungsurkunden der Bistümer Havelberg und Brandenburg wurde das Gebiet als „Mark des Gero“ oder „Geromark“ bezeichnet, bis sich in der modernen Geschichtswissenschaft der Name „Sächsische Ostmark“ durchsetzte. Diese Wortschöpfung bezieht sich auf Thietmar von Merseburg, der Gero als marchio orientalis („östlicher Markgraf“) bezeichnete. Weiterhin gebräuchlich waren die Namen „Elbmark“ und „Nordmark“.
In der neueren Forschung wird die Existenz einer Markgrafschaft als Amtsgebiet Geros zunehmend in Frage gestellt. Zu sehr unterscheide sich die ottonische Königsherrschaft mit ihrem labilen Gleichgewicht der unterschiedlichen Herrschaftsträger und den immer wieder neu zwischen König und Großen auszuhandelnden Aufgabenfeldern von der Struktur moderner Staaten, als dass sich darin die Vorstellung von Amtsträgern mit geregelten und räumlich bestimmten Kompetenzen einfügte. Darüber hinaus lasse sich den Schriftquellen keine unmittelbare Aussage über die königliche Zuweisung einer Markgrafschaft an Gero entnehmen.
Herzog und Markgraf
In der 946 ausgestellten Gründungsurkunde des Bistums Havelberg wird Gero schließlich als Herzog und Markgraf (dux et marchio) bezeichnet. Dieselbe Titelkombination führt Gero in der Stiftungsurkunde des Bistums Brandenburg aus dem Jahr 948. Die Echtheit beider Urkunden ist bis heute umstritten. Soweit die Verwendung des Herzogtitels nicht als weiteres Argument gegen die Echtheit der Urkunden angeführt wird, gibt es für die Titulierung unterschiedliche Erklärungen. Die ältere Forschung war zunächst von einer nochmaligen Erhöhung zum „Markenherzog“ und einer Zuweisung der Mark als Herrschaftsgebiet ausgegangen. Zumindest werde damit Geros Vogtei über die beiden Bistümer Havelberg und Brandenburg kenntlich gemacht. In der neueren Forschung wird die Bezeichnung als dux nicht mehr als Herrschaftstitel, sondern nur noch als militärische Führerstellung gedeutet. Neben Otto I. habe es keinen Herzog in Sachsen gegeben. Vereinzelt wird erörtert, ob die Bezeichnung als dux auf dem Höhepunkt seiner Macht und als einer der engsten Vertrauten des Königs 946/948 nicht zumindest auf eine Stellung Geros als Stellvertreter des Königs hindeuten könnte, immerhin eine Position, wie sie zuvor sein Bruder Siegfried innegehabt hatte. Gero, nach eigenem Selbstverständnis „Markgraf von Gottes Gnaden“ und von den Zeitgenossen als „Gero der Große“ bezeichnet, führte in seinen Privaturkunden keinen Herzogstitel.
Tributherrschaft über die Slawen
Gero setzte den königlichen Anspruch auf Anerkennung der Oberherrschaft über die slawischen Stämme in den Gebieten östlich der mittleren Elbe und der Saale durch die Einziehung von Tributen durch. Er sollte die slawischen Gebiete dazu jedoch nicht erobern und in das sächsische Herrschaftsgebiet eingliedern. Dementsprechend errichtete er dort auch keine Stützpunkte. Vielmehr beschränkte sich Geros Auftrag auf eine begrenzte Kontrolle der slawischen Gebiete von außen, von sächsischem Gebiet her. Für eine dauerhafte Unterwerfung der slawischen Stämme oder sogar eine Besetzung ihrer Gebiete fehlte es Gero an der notwendigen Truppenstärke und damit an militärischer Überlegenheit. Seine Truppen erlitten schon bei der gewaltsamen Einziehung der Tribute so hohe Verluste, dass sich die Überlebenden vor dem König über Gero beklagten.
Da die Slawen keine politische Einheit bildeten, sondern in eine Vielzahl von einzelnen Stämmen mit jeweils eigener Führungsspitze gegliedert waren, musste aus dem sächsischen Blickwinkel jeder Stamm gesondert unterworfen werden. Zur Durchsetzung der Tributherrschaft bediente sich Gero aller zur Verfügung stehenden Mittel, angefangen von Verhandlungen über Intrigen bis hin zu heimtückischen Morden und militärischen Strafaktionen, deren Grausamkeit abschrecken sollte. Gleichwohl endete die Anerkennung der sächsischen Oberhoheit oft mit der Regierungszeit des unterworfenen Fürsten, manchmal bereits mit dem Abzug der sächsischen Truppen, die nie ein größeres Kontingent als Besatzung in den slawischen Gebieten zurückließen.
An Elbe und Saale
Ende der 930er Jahre scheint sich die sächsische Tributherrschaft auf die der Elbe und der Saale unmittelbar benachbarten Gebiete der Sorben beschränkt zu haben. Die Elbe und in ihrer südlichen Verlängerung die Saale hatten zur Zeit König Heinrichs I. das Grenzgebiet zwischen sächsischer und slawischer Herrschaft markiert. Das an der Saale gelegene Merseburg als östlichster sächsischer Vorposten war von Heinrich I. erst ab 919 zur Königspfalz ausgebaut worden. Otto I. machte ab 937 das weiter nördlich an der Elbe gelegene Magdeburg zum nordalpinen Mittelpunkt seiner Herrschaft. Östlich davon verfügte er bis in die 940er Jahre über keinerlei Besitzungen oder sogar Burgen.
Als der König durch den Aufstand seines Halbbruders Thankmar und der mit diesem verschworenen Adelskreise ab 937 militärisch gebunden war, nutzten die slawischen Fürsten die Gunst der Stunde und sagten sich von der Tributverpflichtung los, was zu schweren und verlustreichen Kämpfen Geros mit den Slawen in den Grenzgebieten führte. Von der Härte und Grausamkeit der Auseinandersetzungen berichtet Widukind, die Slawen hätten „mit Morden und Brennen das Land verwüstet“, bis Gero an die dreißig ihrer Fürsten zu einem Versöhnungsgastmahl einlud. Derartige Gelage genossen als friedensstiftende Veranstaltungen eine hohe Wertschätzung. Da die slawischen Fürsten aber vorgeblich Geros Ermordung anlässlich dieses Gastmahls geplant hatten, soll Gero seinerseits „List gegen List“ gesetzt haben; jedenfalls räumte er seine von Wein und Schlaf trunkenen Gäste in der Nacht aus dem Weg. Heimtücke und Hinterlist galten in der mittelalterlichen Gesellschaft durchaus als geschätzte Fähigkeiten eines Truppenführers, wie Karl Leyser annimmt. Doch das nächtliche Dahinschlachten der slawischen Führungselite hatte offenbar nicht den gewünschten Erfolg. Stattdessen führten die Slawen die Auseinandersetzungen mit zunehmender Heftigkeit. Schließlich sah sich sogar der König gezwungen, mehrmals mit einer eigenen Streitmacht in die Grenzkämpfe einzugreifen, weil Gero „gegen alle Völkerschaften der Barbaren zu schwach“ gewesen sei. Doch auch mit vereinten Kräften waren die Slawen nicht zu bezwingen, da der König dem Gegner nach der Schilderung Widukinds in der Sachsengeschichte zwar viel Schaden zufügte, aber keinen vollständigen Sieg errang.
Geros jahrelange Kämpfe mit den sorbischen Kleinstämmen an Elbe und Saale führte nicht nur zu einer Wiederherstellung der sächsischen Tributherrschaft, sondern auch zu einer geringfügigen Ausweitung der ottonischen Königsherrschaft nach Osten. Aus königlichen Urkunden der Folgejahre ergibt sich, dass das Gebiet zwischen den Flüssen Saale, Fuhne, Mulde und Elbe, bestehend aus den Gauen Serimunt und Zitizi, fortan der unmittelbaren Gewalt des Königs unterstand. Dort übertrug Otto I. ab Mitte der 940er Jahre Familienangehörigen Land und vergab Lehen an Gero und andere Große. Demgegenüber unterstanden die weiter südlich gelegenen Gebiete bis zur Mulde offenbar weiterhin den lokalen sorbischen Fürsten, wenn auch unter sächsischer Tributherrschaft. Insgesamt scheint Geros Massaker an den Slawenfürsten eine sorbische Herrschaftskonzentration dauerhaft unterbunden und deren politisches Gefüge nachhaltig destabilisiert zu haben. Jedenfalls ist eine Beteiligung der Sorben am Slawenaufstand der Liutizen von 983 nicht überliefert.
Auf der anderen Seite stürzten die hohen Verluste aus den lange andauernden Slawenkämpfen Ottos noch junge Königsherrschaft in eine weitere Krise. Die sächsischen Adligen beklagten sich vor dem König über Gero, der ihnen eine als Ausgleich für ihre Verluste zu geringe Beteiligung an der Beute gewährt habe. Der Herrscher wies die Klagen jedoch zurück und stellte sich auf die Seite des Beschuldigten. Diese Situation machte sich Ottos Bruder Heinrich zunutze, der die unzufriedenen Adligen mit Geschenken und Versprechungen für sich zu gewinnen vermochte. Der Plan, Otto beim Osterfest 941 in Quedlinburg zu ermorden, scheiterte jedoch, und der Aufstand brach zusammen. Die Verschwörer, darunter viele Beteiligte an den Slawenkämpfen, wurden verhaftet und die meisten von ihnen hingerichtet.
Unterwerfungen im Nordosten
Im Nordosten unterwarf Gero 954 die Ukranen und kämpfte 955 in der Schlacht an der Raxa. Vielleicht war er 15 Jahre zuvor schon an der erneuten Unterwerfung der Heveller beteiligt gewesen.
Bereits König Heinrich I. war 928/929 in einem Winterfeldzug in das Land der Heveller eingedrungen und hatte deren Hauptburg, die Brandenburg, eingenommen. Er beließ den unterworfenen Hevellerfürsten Baçqlābič als tributpflichtigen Vasallen auf der Brandenburg und nahm dessen Sohn Tugumir sowie eine namentlich unbekannte Tochter als Geiseln mit nach Sachsen. Noch im Jahr 937 entrichteten die Heveller Tribute, die König Otto I. dem neu errichteten Mauritiuskloster in Magdeburg schenkte. Bald danach verstarb Baçqlabić und die Tributzahlungen scheinen ausgeblieben zu sein. Tugumir, inzwischen Christ, ließ sich durch viel Geld und noch größere Versprechen dazu überreden, in Ottos Dienste zu treten. Mit der Behauptung, aus der sächsischen Gefangenschaft entflohen zu sein, kehrte er 940 in die Brandenburg zurück und übernahm dort das angestammte Fürstenamt. Anschließend tötete er seinen Neffen, den letzten männlichen Verwandten, und unterstellte das gesamte Stammesgebiet wieder der Tributherrschaft des ostfränkischen Königs. Eine unmittelbare Beteiligung Geros an der Einsetzung Tugumirs ist nicht überliefert, wird aber immer wieder vermutet, weil er acht Jahre später als einziger weltlicher Fürst in der zweifelhaften Gründungsurkunde des Bistums Brandenburg erwähnt wird.
Eine ähnliche Entwicklung nahm das Verhältnis zu den in der heutigen Uckermark siedelnden Ukranen. Im Jahr 934 hatte Heinrich I. ein Heer in deren Siedlungsgebiete geführt und sie tributpflichtig gemacht. Zwanzig Jahre später musste Gero zu einem erneuten Feldzug gegen die Ukranen aufbrechen, von dem er mit reicher Beute zurückkehrte. Dass es sich dabei nicht lediglich um einen Raubzug gehandelt haben kann, sondern Geros Kämpfe im Nordosten zu einer Unterwerfung der Ukranen führten, ergibt sich aus einer Nachricht aus dem Jahr 955. Danach kämpften Ukranen – nach anderer Lesart Ranen von der Insel Rügen – in Geros Gefolge in der Schlacht an der Raxa. Dort besiegten Otto und sein Sohn Liudolf mit Hilfe Geros und eines böhmischen Kontingents am 16. Oktober 955 eine antisächsische Koalition aus Abodriten, Wilzen, Tollensanen und Zirzipanen unter dem Fürsten Stoignew.
Erst zwei Monate zuvor hatte Otto in der Schlacht auf dem Lechfeld einen triumphalen Sieg über die Ungarn errungen. Im Anschluss daran war er sogleich in die Slawengebiete gezogen. Ob Gero an den Kämpfen gegen die Ungarn teilgenommen hatte oder bereits in Kämpfe mit den Slawen verstrickt war, wird nicht berichtet. Wenn Widukind entschuldigend schreibt, die Sachsen seien während der Ungarnschlacht in Kämpfen mit den Slawen gebunden gewesen, spricht das eher gegen Geros Anwesenheit auf dem Lechfeld. Im Slawengebiet verliefen die Kampfhandlungen zunächst weniger günstig. Nachdem das sächsische Heer in slawisches Gebiet eingedrungen war, wurde es am Fluss Raxa eingekesselt, und unter den Eingeschlossenen begannen Hunger und Krankheiten zu wüten. Daraufhin beauftragte der König Gero, mit Stoignew über ein Freundschaftsbündnis zu verhandeln. Die Freundschaft des Königs sollte Stoignew nach einer öffentlichen und damit insbesondere für das slawische Heer sichtbaren Unterwerfung erlangen. Gero hielt sich jedoch nicht an die königliche Weisung. Stattdessen provozierte er Stoignew, indem er ihn verhöhnte und mit der Stärke des sächsischen Heeres prahlte, bis die über den Fluss geführte Unterredung mit wechselseitigen Beschimpfungen und der Aufforderung zum Kampf für den folgenden Tag endete. Durch eine Kriegslist Geros gelang es den Sachsen am nächsten Tag, den Fluss an einer abgelegenen Stelle unbemerkt zu überqueren. Die überraschten Slawen ergriffen die Flucht. Der angesichts der Niederlage fliehende Stoignew wurde von einem Ritter namens Hosed enthauptet und der abgetrennte Schädel auf dem Schlachtfeld aufgestellt. Um ihn herum köpften die Sieger 700 Gefangene und ließen den Ratgeber Stoignews hilflos zwischen den Leichen zurück, nachdem sie ihm die Augen ausgestochen und die Zunge herausgerissen hatten.
Feldzüge in den Südosten
Die Nachricht über einen der bekanntesten militärischen Erfolge Geros, die Unterwerfung des polnischen Piastenfürsten Mieszko I. im Jahr 962/963, scheint auf einem Missverständnis zu beruhen. Thietmar von Merseburg berichtet in seiner zwischen 1012 und 1018 verfassten Chronik, Gero habe Mieszko und alle Untertanen des polnischen Fürsten der Königsherrschaft Ottos unterworfen. Tatsächlich stellt die Aussage Thietmars aber nur eine stark vereinfachende Zusammenfassung mehrerer Kapitel aus der um 967 entstandenen Sachsengeschichte des Widukind von Corvey dar. Widukind erwähnt dort zwar auch Gero und Mieszko I., aber jeweils in Zusammenhang mit Wichmann II. Gero habe diesem die Freiheit geschenkt, und Wichmann II. habe als Anführer eines slawischen Heeres Mieszko zweimal besiegt.
Im Jahr 963 unternahm Gero in weit fortgeschrittenem Alter einen Feldzug gegen die Lusitzi. Diese siedelten in der Niederlausitz und waren von Heinrich I. im Jahre 932 tributpflichtig gemacht worden. Noch im Jahre 961 verfügte Otto zugunsten des Magdeburger Moritzklosters über einen Teil der Einnahmen aus den Ländern Lausitz und Selpoli. Wahrscheinlich hatten die Lusitzi – vielleicht unter ihrem Fürsten Dobromir – die Tributzahlungen verweigert. Sie leisteten Geros Truppen heftigen Widerstand, denn es kam zu großen Verlusten in Geros Gefolge. Gero selbst wurde schwer verletzt. Unter den vielen gefallenen Adeligen soll auch ein Neffe Geros gewesen sein.
Wiederkehrende Vermutungen über Feldzüge Geros gegen die Milzener in der Oberlausitz oder die Daleminzer im Gebiet um Meißen lassen sich nicht anhand der Schriftquellen belegen.
Entfremdung zwischen Markgraf und König
Im Vorfeld des Liudolfinischen Aufstandes 953/954 kam es zu einer tiefgreifenden Entfremdung zwischen Markgraf und König, in deren Folge Otto I. sich von Gero abwandte und Hermann Billung zu seinem engsten Vertrauten machte. Wahrscheinlich hatte Gero mit den Aufständischen sympathisiert. Eine Teilnahme am Aufstand ist hingegen nicht anzunehmen, da Geros Stellung als Markgraf unangetastet blieb.
Verlust der königlichen Huld
Bis zum Aufstand hatte der König das vertrauensvolle Verhältnis zu seinem Markgrafen in zuvor nie dagewesener Weise durch öffentliche Gunstbezeugungen zum Ausdruck gebracht. Er übernahm die Patenschaft für Geros Sohn Siegfried, beschenkte Gero mit Ländereien und bestellte ihn gegen den Willen seines Bruders Thankmar zum Legaten. Er zog Seite an Seite mit Gero in den Kampf gegen die Slawen, verteidigte ihn gegen die Beschwerden seiner Gefolgsleute, führte für ihn den Titel eines Markgrafen wieder ein und überschüttete ihn in königlichen Urkunden mit schmückenden Beiworten (Epitheta) wie „unserem teuren Markgrafen namens Gero“ oder sogar „unseres teuersten Markgrafen Gero“.
Ab dem Jahr 951 kühlte Ottos Verhältnis zu Gero erkennbar ab. Das auffälligste Anzeichen einer Veränderung ist das schlagartige Ausbleiben Geros als Beschenkter oder Intervenient in königlichen Urkunden. Zwischen 951 und seinem Tod im Jahr 965 wird Geros Name überhaupt nur noch ein einziges Mal in einer Urkunde Ottos I. erwähnt, bezeichnenderweise ohne die bis dahin üblichen ehrenden Beiworte. Aus dem Totengedenken der Ottonen – Otto war immerhin Taufpate von Geros Sohn Siegfried – wurden Gero und seine Nachkommen vollständig verbannt. Nach Geros Tod teilte Otto die „Sächsische Ostmark“ unter verschiedenen Grafen auf. Es entstanden die Nordmark, die Mark Lausitz, die Mark Meißen, die Mark Zeitz und die Mark Merseburg. Ottos Unwille scheint sich selbst gegen Geros entferntere Verwandte gerichtet zu haben. So sträubte er sich lange, Geros gleichnamigen Neffen als Erzbischof von Köln zu bestätigen.
Zwar wurde Gero im Amt eines Markgrafen belassen, doch der Verlust der königlichen Gunst hatte deutliche Auswirkungen. Die königliche Kanzlei machte zu Geros Lebzeiten keinen Gebrauch mehr von dessen Markgrafentitel. Stattdessen wurde Herrmann Billung im Jahr 956 erstmals als Markgraf bezeichnet; nachfolgend bekam er in Abwesenheit des Königs und späteren Kaisers auch dessen Vertretung übertragen.
Mögliche Ursachen
Der Grund für diesen Wandel ist umstritten. Nach der gängigsten Erklärung hatte sich Gero in ein Beziehungsgeflecht verstrickt, das ihn am Ende mehr oder weniger ungewollt in die Nähe der Opposition zum König brachte. Gero war dem Königssohn Liudolf von Schwaben durch die Mitgliedschaft in der Saalfelder Schwureinung, einem durch Treueeid begründeten Zusammenschluss von Adligen mit dem Ziel wechselseitiger Unterstützung, zum Beistand verpflichtet. Als Liudolf in einen Konflikt mit seinem Onkel Heinrich von Baiern geriet, ergriff der König für Heinrich Partei. So fand sich Gero auf der Seite einer Gruppe, die zum König in Opposition getreten war. Aus dieser verhängnisvollen Verbindung konnte oder wollte er sich nicht mehr lösen, vielleicht aus Scheu vor einem Eidbruch. Für Geros Mitgliedschaft in der Saalfelder Schwureinung wird vorrangig sein Umgang mit den Hauptverschwörern Liudolf, Herzog Konrad von Lothringen und dem Billunger Wichmann II. angeführt. Im Juli 951 schenkte Liudolf Gero auf Betreiben Konrads von Lothringen drei Besitzungen im Gau Serimunt. Nach Beendigung des Liudolfinischen Aufstandes kämpfte der abgesetzte Lothringerherzog Konrad dann 954 auf König Ottos Befehl an der Seite Geros an der Ucker gegen die Ukranen. Möglicherweise war Gero seiner eidlichen Beistandspflicht nachgekommen und hatte Konrad zuvor bei sich aufgenommen. Mit dem Billunger Wichmann II. war Gero in besonderer Weise verbunden; dessen Schwester Hathui war mit seinem Sohn Siegfried vermählt. Nach dem Liudolfinischen Aufstand erlangte Wichmann Ottos Gnade nur deshalb wieder, weil Gero sich für ihn einsetzte und zwischen ihm und dem Herrscher vermittelte. Als Wichmann 954 eidbrüchig wurde und sich gegen seinen Onkel Hermann Billung erhob, geriet er in slawische Gefangenschaft. Die Slawen lieferten ihn an Gero aus. Der brachte den Aufrührer jedoch nicht zum König, sondern verhalf ihm zur erneuten Flucht zu den Slawen.
Wenn Gero tatsächlich der Saalfelder Schwureinung angehörte, dann muss er im Verlaufe des Aufstandes einen Weg gefunden haben, offen für den König Partei zu ergreifen, ohne gegenüber den Verschwörern eidbrüchig zu werden, denn im August 954 kämpfte er an der Seite Ottos vor Regensburg gegen die Aufständischen. Dort wurde er zum Ziel eines Ausfalls unter Führung Liudolfs. Im folgenden Jahr kämpfte Gero dann Seite an Seite mit Liudolf in der Schlacht an der Raxa, nachdem Otto seinen abtrünnigen Sohn wieder in seine Huld aufgenommenen hatte. Ein vorangegangener Eidbruch Geros hätte jedoch in den Augen aller Beteiligten eine Schande solchen Ausmaßes dargestellt, dass dies einen Aufenthalt in der Nähe der königlichen Familie ausgeschlossen hätte. Gerd Althoff vermutet, Gero habe die Rolle eines Vermittlers zwischen dem König und den Verschwörern eingenommen, um keiner Seite eine Handhabe gegen sich zu geben. Andere nehmen an, Gero habe aufgrund seines Ruhms für Otto als unantastbar gegolten oder sei lediglich als Alternative zu Hermann Billung in Amt und Würden belassen worden, um die beiden Markgrafen bei Bedarf gegeneinander ausspielen zu können.
Nach einer anderen Auffassung ist eine Mitgliedschaft Geros in der Saalfelder Schwureinung ausgeschlossen. Als Angehöriger der Verschwörergruppe hätte er nicht erfolgreich beim König für Wichmann II. eintreten können. Auch habe er Wichmann nicht pflichtwidrig freigelassen, sondern das königliche Urteil durch Verbannung zu den Slawen vollstreckt. Auslöser der Verstimmung zwischen Otto und Gero sei vielmehr eine Rivalität des Markgrafen mit Hermann Billung in den Slawengebieten gewesen. Diese habe Gero zu einem Bündnis mit Hermanns Gegner, dessen Bruder Wichmann, veranlasst. Der Pakt sei durch die Heirat von Geros Sohn Siegfried mit Wichmanns Tochter Hathui besiegelt worden. Diese Familienbande erklärten Geros spätere Parteinahme für den Verschwörer Wichmann.
Eine weitere Hypothese lautet, dass Gero durch seine Erfolge in den Slawenkämpfen so angesehen und mächtig geworden war, dass Otto, wenn er ihn weiterhin gefördert hätte, die Entstehung eines neuen geronischen Herzogtums in seinen Kernlanden sowie den angrenzenden Slawengebieten hätte befürchten müssen. Aus diesem Grund habe er ihn zu missachten begonnen.
Memorialwesen
Gero unternahm große Anstrengungen zur dauerhaften Bewahrung seines Andenkens. Dieses Memorialwesen diente sowohl religiösen Zwecken als auch der sozialen Repräsentation. Zum einen sollte das Gedächtnis an den Verstorbenen bis zum Jüngsten Tag bewahrt werden, damit er mit den Lebenden an der Erlösung teilhaben konnte. Zum anderen sollten bereits zu Lebzeiten Rang und soziale Stellung ausgedrückt werden. Gero stiftete mit Frose, Gernrode und Alsleben drei Kanonissenkonvente im Gebiet des Bistums Halberstadt und beteiligte sich an der Gründung des Klosters Kemnade an der Weser. Zudem unternahm er zwei Pilgerfahrten nach Rom.
Im Jahr 949 reiste Gero zum ersten Mal an das Grab des Heiligen Petrus nach Rom. Es handelte sich um eine religiös motivierte Pilgerfahrt. Solche Pilgerfahrten hatten meistens Dankbarkeit, Fürbitte oder Buße zum Anlass. Bei Gero könnten alle drei Gründe zusammengekommen sein. Zunächst befand er sich im Zenit seines Ansehens, so dass er sich aus großer Dankbarkeit auf den Weg gemacht haben könnte. Sodann könnte sein Sohn Gero im Jahr 949 schon schwer erkrankt oder sogar bereits verstorben sein. Schließlich wird vermutet, Gero sei wegen seiner „Grausamkeit, Härte und Treulosigkeit“ gegenüber den Slawen zu einer Bußfahrt aufgebrochen. Ob er die Reise darüber hinaus in königlichem Auftrag zur Erkundung der politischen und militärischen Verhältnisse in Oberitalien oder für Verhandlungen mit dem Papst über die Gründung eines Erzbistums Magdeburg unternahm, lässt sich mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht klären. Die Rückreise führte Gero im Frühjahr 950 über das Kloster St. Gallen. Dort schloss er mit Abt Craloh einen Vertrag, in dem er sich zur Entrichtung von acht Pfund Silber an das Kloster und zur Intervention beim König für eine Landschenkung in Schwaben verpflichtete. Als Gegenleistung wurde Gero mit seiner gesamten Sippe in die Verbrüderung und ein ewigliches, alljährliches Gebetsgedenken für den Tag seines Eintritts am 23. März aufgenommen. Das Gebetsgedenken sollte die Verfehlungen des Verstorbenen tilgen, die er zu Lebzeiten nicht mehr sühnen konnte.
Nach seiner Rückkehr gründete oder erneuerte Gero in Frose ein seinem Schutzheiligen St. Cyriacus geweihtes Benediktinerkloster, das der König noch im selben Jahr mit Besitz im Schwabengau beschenkte.
Wohl im Jahr 961 beschlossen der inzwischen greise Gero und sein todkranker Sohn Siegfried, ihr gesamtes Vermögen in ein neu zu gründendes Kanonissenstift einzubringen, um sich auf diese Weise ein ewiges Totengedenken zu sichern, denn mit dem unmittelbar bevorstehenden Tod des kinderlosen Siegfried erlosch Geros Geschlecht. Zum Ort der Stiftung bestimmten die beiden Gründer ihre Hauptburg Geronisroth, die zu diesem Zweck über mehrere Jahre vollständig umgebaut werden musste. Gleichzeitig begann Gero die Stiftung für die Zeit nach seinem Tod gegen jeden Zugriff auf das Stiftungsvermögen rechtlich abzusichern. Zunächst bemühte er sich um Königsschutz, Immunität und die Gewährung der freien Wahl von Vogt und Äbtissin. Da Otto ihm zwar immer noch nicht gewogen war, aber ihm die fromme Bitte nicht abschlagen konnte, ohne selbst an Ansehen zu verlieren, musste der soeben gekrönte Kindkönig Otto II. die Privilegien verleihen, die sein Vater dann bestätigte. Anschließend reiste Gero zum zweiten Mal nach Rom und übertrug das Stift dem Papst, um es dem Zugriff des zuständigen Bischofs von Halberstadt zu entziehen. Von dieser Reise brachte er auch eine Armreliquie seines Schutzheiligen St. Cyriacus mit, der in Gernrode die Patrone Maria und Petrus bald in den Hintergrund drängte und damit eine unmittelbare Verbindung zum Stifter auch nach außen in Erscheinung treten ließ. Gero selbst trat das Amt des ersten Vogtes an und setzte seine Schwiegertochter Hathui als erste Äbtissin ein. In einer Urkunde aus dem Jahr 963 schloss er noch einmal alle Verwandten ausdrücklich von der Erbfolge aus, um auch von dieser Seite jede Gefährdung seiner Memorialstätte nach seinem Tod auszuschließen.
Gero verstarb am 20. Mai 965. Vermutungen, Todesursache sei die schwere Verwundung aus dem Jahr 963 gewesen, lassen sich durch Quellen nicht bestätigen. Er wurde an herausragender Stelle der Stiftung bestattet, nämlich in der Vierung der Stiftskirche St. Cyriakus. Das Grab soll mit einer heute nicht mehr vorhandenen Grabplatte abgedeckt gewesen sein. Diese war wahrscheinlich mit einer der ersten Grabplastiken in Sachsen versehen. Die Platte soll außerdem eine Inschrift getragen haben. Diese wird von dem Chronisten Andreas Popperodt in den Annales Gernrodenses aus der Zeit von 1560 bis 1571 überliefert mit Anno Domini 965 die 14. Cal. Julii obiit illustrissimus Dux et Marchio Gero, huius ecclesiae fundator, cuius anima requiescat in pace. Amen., die auf dem Tafelbild von 1510 verkürzt und fehlerhaft wiedergegeben wäre. Diesem Tafelbild soll zudem die Grabplastik als Vorlage gedient haben. Der heute vorhandene Sarkophag – die darin 1865 gefundenen Knochen stammen angeblich von einem 1,84 m großen Mann – wurde erst 1519 erbaut.
Nachwirkung
Mittelalter
Die mittelalterlichen Chronisten beurteilen Gero durchweg positiv. Widukind von Corvey, der ihn noch gekannt haben könnte, beschreibt ihn in seiner ab 967 entstandenen Sachsengeschichte als einen äußerst ritterlichen Mann. Gero sei nicht nur kriegskundig gewesen, sondern auch „ein guter Ratgeber im Frieden, nicht ohne Beredsamkeit, von vielem Wissen, auch wenn er seine Klugheit lieber durch Taten als durch Worte“ bewiesen habe. Im Erwerben habe er Tatkraft gezeigt, im Geben Freigiebigkeit, und am Vorzüglichsten sei „sein Eifer im Dienste Gottes“ gewesen. Auch wenn der Tenor Widukinds Einschätzung entsprochen haben mag, lässt sich aus der wohlwollenden Schilderung nur eingeschränkt auf Widukinds Bild von Gero schließen, denn der Geschichtsschreiber nutzte die Charakterisierung des Markgrafen vorrangig zu versteckter Kritik an dem seiner Auffassung nach zu nachgiebigen Verhalten König Ottos in der Schlacht an der Raxa. Vielleicht handelt es sich auch um einen verdeckten Hinweis auf das Zerwürfnis zwischen Gero und dem König, das an keiner Stelle erwähnt wird. Auch der Magdeburger Bischof Adalbert geht auf das gestörte Verhältnis in seiner um 966/967 verfassten Fortsetzung der Weltchronik des Regino von Prüm nicht ein, obwohl es ihm als Zeitgenossen kaum verborgen geblieben sein kann. Adalbert verwendet den von der königlichen Kanzlei vermiedenen Markgrafentitel, wenn er Gero als „den besten und vorzüglichsten unter den Markgrafen unserer Zeit“ würdigt. Die Bewertung Thietmars von Merseburg fällt ähnlich aus. Auch bei ihm klingt in der Darstellung Geros Kritik am Verhalten des Königs an. Thietmar nennt Gero einen „Verteidiger des Vaterlandes“ (defensor patriae). Das war eine Aufgabe, die der König während seiner Aufenthalte in Italien nicht erfüllen konnte. Auch die Beschreibung Geros als „großer Mann, der auch so geheißen habe“, steht in Kontrast zur Benennung Ottos, dem dieser schmückende Beiname bei Thietmar nicht zukommt.
Möglicherweise verbreiteten sich Nachrichten über Gero bereits zu seinen Lebzeiten bis in die arabische Welt. Der Geograph und Historiker al-Masʿūdī berichtet in seinem um das Jahr 947 verfassten „Buch der Goldwiesen und der Edelsteingruben“ von einem König des mächtigen Volkes der Nāmǧīn namens Giranā. Ob es sich dabei allerdings wirklich um Gero oder nur um eine Verschreibung des Wortes für Graf handelt, ist ungeklärt.
Ältere Forschung
Im Jahre 1828 legte Karl Christian von Leutsch eine erste Monographie zu Gero vor. Darin vertrat er die Auffassung, Otto I. habe nicht als „unumschränkter König“ regieren können, sondern sei zur Durchsetzung seiner Entscheidungen auf den Konsens mit den Großen seines Reiches angewiesen gewesen. In dieser Gruppe der „Mitregenten“ stufte er Gero als spiritus rector ein, ohne dessen Zustimmung kein Handeln des Königs möglich gewesen sei. Letztendlich habe Gero die Geschicke des Reiches aus dem Hintergrund planvoll gelenkt, um für sein Geschlecht die Königswürde und die slawischen Gebiete zu erlangen. Diese Forschungsergebnisse, die zunächst von namhaften Historikern rezipiert worden waren, gerieten mit dem verstärkt aufkommenden Nationalismus in die Kritik. Abgelehnt wurde nun nicht nur die Einschätzung Geros als heimlicher Lenker und bestimmender Ratgeber, sondern vor allem auch die Annahme einer Abhängigkeit des Königs von seinem mächtigen Gefolgsmann. Ein solches Bild sei „unvereinbar mit den ersten Bedingungen des echt deutschen und christlichen Kaiserthums“ und trage „einen Widerspruch in sich“. Auch Geros Kämpfe mit den Slawen, die nach von Leutsch noch am ehesten dem Aufbau einer eigenen Herrschaft dienten, wurden zunehmend national vereinnahmt. 1847 schrieb Moritz Wilhelm Heffter, die Deutschen verdankten Gero „die großen Fortschritte ihrer Waffen nach Nordosten bis zur Oder, ja! nun, nach Unterwerfung des Mieszko I., selbst bis jenseits der Oder, bis zur Warthe und Weichsel hin.“
1860 verfasste Otto von Heinemann eine neue Biographie Geros. Äußerer Anlass war die Restauration der Stiftskirche St. Cyriacus. Tatsächlich hatte sich aber die Einschätzung des Markgrafen vollständig gewandelt. So distanzierte sich Heinemann ausdrücklich vom Gerobild Leutschs und würdigte seinen Protagonisten als Helden, der „in Treue und unerschütterlicher Hingabe“ sein ganzes Leben dem Dienst am König gewidmet habe. Otto wiederum habe den Tod seines Getreuen als „Nationalunglück“ erfahren. Gero sei es gewesen, der den „planlosen Unternehmungen der Deutschen“ an ihrer östlichen Grenze ein Ende machte und ein „Angriffsystem organisirte“, auf dass er „mit Hülfe desselben das ganze Wendenland bis an die Oder der deutschen Herrschaft botmässig machte, den Schrecken vor dem deutschen Namen bis tief in die sarmatischen Ebenen trug, die Polen demüthigte“. In der 1876 von Ernst Ludwig Dümmler veröffentlichten Monographie über Otto den Großen ist Gero ein „unermüdlicher Vorkämpfer Deutschlands gegen das Slaventhum“, den man anstelle des Königs „als den eigentlichen Begründer der deutschen Herrschaft zwischen Elbe und Oder betrachten“ müsse.
Die Einschätzung Geros als treuester Gefolgsmann Ottos I., der „mit rücksichtsloser Härte das gewaltige Gebiet der Nordmark eroberte, verwaltete und eindeutschte“, blieb bis in die Nachkriegsdiskussion der 1950er Jahre bestimmend für das Bild des Markgrafen als Repräsentant einer vermeintlichen deutschen Ostexpansion des 10. Jahrhunderts. Noch 1955 begründete der Rechtshistoriker Hermann Conrad „das historische Recht des deutschen Volkes“ auf die im Zweiten Weltkrieg „entrissenen Gebiete“ mit einer Darstellung der mittelalterlichen Besiedlung des deutschen Ostens, dessen Grenze der „gefürchtete Slawenbezwinger“ Markgraf Gero gesichert habe. In seiner Kommentierung der Auflösung Preußens durch die Potsdamer Konferenz äußerte der polnische Journalist Edmund Jan Osmańczyk 1948, dass „der Drang nach Osten, durch die Mordtaten Markgraf Geros unter den Elbslawen eingeleitet, der Beginn des Hitlerismus gewesen“ sei. Ähnlich argumentierte der polnische Nationalhistoriker Zygmunt Wojciechowski, der die staatsbildende Tätigkeit Mieszkos I. als das Resultat der Erfahrung mit dem brutalen Vorgehen des „deutschen Nachbarn“, besonders des „Fürsten Gero“, ansah.
Neuere Forschung
Die neuere Forschung führte zu einer Entmystifizierung Geros. Zunächst gelang Karl Schmid im Jahr 1960 der Nachweis von Geros Herkunft. Im Zusammenhang mit Untersuchungen zu den Eintragungen im Reichenauer Verbrüderungsbuch stellte er die Abstammung des Markgrafen von Thietmar und damit die Zugehörigkeit zu den etablierten Adelskreisen fest. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Forschung davon ausgegangen, es handele sich bei Gero um einen homo novus, einen Emporkömmling aus niederen Adelskreisen. Dies hatte lange als Indiz für eine neue, auf Eroberung ausgerichtete Politik Ottos I. im slawisch-sächsischen Grenzgebiet gegolten.
Als nächstes räumte Gerd Althoff 1984 mit dem nationalistisch verbrämten Bild von Gero als bedingungslosem Gefolgsmann und treuestem Paladin des Königs auf. Althoff erkannte bei einer Untersuchung der Urkunden Ottos I., dass Gero ab dem liudolfinischen Aufstand 953 in den königlichen Diplomen keine Erwähnung mehr fand, und schloss daraus auf eine tiefgreifende Entfremdung zwischen Markgraf und König. Da er das Ergebnis anhand weiterer Befunde abzusichern vermochte, hat sich die Forschung seiner Sichtweise inzwischen einhellig angeschlossen, ohne dass Einigkeit über die Gründe für die Verstimmung erzielt werden konnte. 1999 war es erneut Gerd Althoff, der die bis dahin vorherrschende Lehrmeinung von einer planvollen Ostexpansion des Reiches, einem ottonischen Markensystem an der Slawengrenze und damit indirekt der Stellung Geros als Vollstrecker eines königlichen Willens in Frage stellte. Darauf aufbauend vermutete Hagen Keller 2007 widerstreitende Strategien im Umgang mit den Slawen. Otto I. habe sich gegenüber den slawischen Fürsten um Stabilisierung bemüht und sei zur Respektierung von deren Herrschaftsgebieten bereit gewesen, während Gero die Regeln für ein friedliches Miteinander mit tributpflichtigen Fürsten nicht habe einhalten wollen. Schon Gerd Althoff hatte Geros eigenmächtiges Handeln in den Slawengebieten hervorgehoben und am Beispiel der Schlacht an der Raxa nachgewiesen, dass Gero sich offen über den Befehl des Königs zur Führung von Friedensverhandlungen hinwegsetzte.
Den vorläufigen Schlusspunkt dieser Forschungsentwicklung setzt die 2012 erschienene Habilitationsschrift von Andrea Stieldorf. Danach habe sich die Funktion von Geros Markgrafentitel in der „Bezeichnung eines besonderen Vertrauten des Herrschers“ erschöpft, ohne dass es sich um eine „institutionelle Stellvertreterschaft“ gehandelt habe.
Besondere Beachtung findet Geros brutaler Umgang mit den Slawen. Hans K. Schulze charakterisierte Gero als gewalttätigen, kampferprobten und gefürchteten Kriegsmann, der sich ohne Skrupel gegenüber seinen Gegnern „selbst zu abscheulichen Taten“ habe hinreißen lassen. Für Johannes Laudage tat sich Gero in den Slawenkämpfen insbesondere durch seine Heimtücke und Brutalität hervor. Etwas zurückhaltender urteilt Gerd Althoff, Gero sei in der Wahl seiner Mittel in den Slawenkämpfen „alles andere als zimperlich“ gewesen.
Alltagswahrnehmung
Belletristik und populärwissenschaftliche Sachbücher prägen und prägten das Bild Geros in der Alltagswahrnehmung weitaus stärker als die Geschichtswissenschaft. Zeitgeschichtliche Hintergründe führen im Roman wie im Sachbuch jedoch zu einer Überzeichnung einzelner Gesichtspunkte. Paul Schreckenbach veröffentlichte unter dem Eindruck der russischen Brussilow-Offensive während des Ersten Weltkrieges den Roman Markgraf Gero. Ein Roman aus der Gründungszeit des alten deutschen Reiches. Darin schilderte er einen patriotischen Gero als „Vorkämpfer eines deutschen Nationalstaates unter Führung eines (preußischen) Monarchen“, der treu und loyal zum König die Verteidigungsschlachten gegen „das hündische Volk“ der Slawen anführt. Das Buch erlebte bis 1945 mehrere Auflagen und fand eine verhältnismäßig große Verbreitung.
Unter dem Eindruck der deutschen Gräueltaten während des Nationalsozialismus wandelte sich auch die Einschätzung der mittelalterlichen Auseinandersetzung mit den Elbslawen. In seinem 1991 erschienenen Roman Brennaburg räumt Wolfgang David im Rahmen einer differenzierten und ausgewogenen Darstellung von Sachsen und Slawen der Ermordung der 30 slawischen Fürsten durch Gero mit mehr als 40 Seiten auffällig viel Platz ein. Dementsprechend machte Rebecca Gablé in ihrem 2013 erschienenen Roman Das Haupt der Welt einen rücksichtslosen Gero zu einem der Gegenspieler ihrer slawischen Hauptfigur. Der populärwissenschaftliche Sachbuchautor S. Fischer-Fabian schrieb über Gero, „dieser Mann“ habe dreißig slawische Fürsten betrunken gemacht, „um sie dann einzeln abzuschlachten.“
Quellen
- Theodor Sickel (Hrsg.): Diplomata 12: Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I. (Conradi I., Heinrici I. et Ottonis I. Diplomata). Hannover 1879 (Monumenta Germaniae Historica, Digitalisat)
- Paul Hirsch, Hans-Eberhard Lohmann (Hrsg.): Widukindi monachi Corbeiensis rerum gestarum Saxonicarum libri tres. = Die Sachsengeschichte des Widukind von Korvei (= Monumenta Germaniae Historica. Scriptores. 7: Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi. Bd. 60). 5. Auflage. Hahn, Hannover 1935, (Digitalisat).
- Robert Holtzmann (Hrsg.): Thietmari Merseburgensis episcopi chronicon. = Die Chronik des Bischofs Thietmar von Merseburg und ihre Korveier Überarbeitung (= Monumenta Germaniae Historica. Scriptores. 6: Scriptores rerum Germanicarum. Nova Series Bd. 9). Weidmann, Berlin 1935, (Digitalisat).
Literatur
Übersichtsdarstellungen
- Helmut Beumann: Gero I. In: Lexikon des Mittelalters. Band 4: Erzkanzler bis Hiddensee. Artemis, München u. a. 1989, ISBN 3-7608-8904-2, Sp. 1349.
- Walter Schlesinger: Gero. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 6, Duncker & Humblot, Berlin 1964, ISBN 3-428-00187-7, S. 312–314 (Digitalisat).
Untersuchungen
- Jan Brademann: Defensor Patriae. Das Leben des Markgrafen Gero. In: Auf den Spuren der Ottonen. Band 2: Gerlinde Schlenker, Roswitha Jendryschik (Red.): Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26. Mai 2000 in Wetzendorf/Memleben (= Beiträge zur Regional- und Landeskultur Sachsen-Anhalts. Bd. 17, ZDB-ID 1394458-7). Druck-Zuck, Halle 2000, S. 115–130 (Überblick).
- Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher (= Monumenta Germaniae historica. Schriften. Bd. 64). Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0, (Zugleich: Bonn, Universität, Habilitationsschrift, 2007/2008).
- Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St. Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Bd. 167 = Studien zur Germania Sacra. Bd. 24). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-525-35326-X, S. 201–274 (Familie und Memorialwesen).
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ Ausführlich zu dieser Vermutung Kurt Bauch: Das mittelalterliche Grabbild. Figürliche Grabmäler des 11.–15. Jahrhunderts in Europa. De Gruyter, Berlin u. a. 1976, ISBN 3-11-004482-X, S. 18 Anm. 57.
- ↑ Johannes Fried: Otto III. und Boleslaw Chrobry. Das Widmungsbild des Aachener Evangeliars, der „Akt von Gnesen“ und das frühe polnische und ungarische Königtum. Eine Bildanalyse und ihre historischen Folgen. Steiner, Stuttgart u. a. 1989, ISBN 3-515-05381-6 (Frankfurter historische Abhandlungen 30) S. 59 Anmerkung 116.
- ↑ Die Abstammung von Thietmar wurde erstmals nachgewiesen von Karl Schmid: Neue Quellen zum Verständnis des Adels im 10. Jahrhundert. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Bd. 108, 1960, S. 185–232, hier S. 211 ff., (online).
- ↑ Donald C. Jackman: König Konrad, die letzten Karolinger und ihre sächsischen Verwandten. In: Hans-Werner Goetz (Hrsg.): Konrad I. – Auf dem Weg zum „Deutschen Reich“? Winkler, Bochum 2006, ISBN 3-89911-065-X, S. 77–92 hier S. 90. (Rezension; PDF; 111 kB)
- ↑ Die Verwandtschaft mit Siegfried entdeckte Karl Schmid: Neue Quellen zum Verständnis des Adels im 10. Jahrhundert. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Bd. 108, 1960, S. 185–232, hier S. 225, (online).
- ↑ Widukind II, 2 bezeichnet ihn als „Zweiten hinter dem König und Besten unter den Sachsen“.
- ↑ Annalista Saxo a. A. 965 mit Angaben zu den Geschwistern und deren Kindern.
- ↑ Als Ehefrau identifiziert von Karl Schmid: Neue Quellen zum Verständnis des Adels im 10. Jahrhundert. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Bd. 108, 1960, S. 185–232, hier S. 215, (online). Ihre Herkunft ist unklar. Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St. Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift. Göttingen 2001, S. 201–274, hier S. 213, Anmerkung 40 vermutet eine Konradinerin, Gerd Althoff: Amicitiae und Pacta. Bündnis, Einung, Politik und Gebetsgedenken im beginnenden 10. Jahrhundert (= Monumenta Germaniae historica. Schriften. Bd. 37). Hahn, Hannover 1992, ISBN 3-7752-5437-4, S. 146, eine Welfin. Eduard Hlawitschka: Die Verbreitung des Namens Zwentibold in frühdeutscher Zeit. Personengeschichtliche Beobachtungen und Erwägungen. In: Klaus Matzel, Hans-Gert Roloff (Hrsg.): Festschrift für Herbert Kolb zu seinem 65. Geburtstag. Lang, Bern u. a. 1989, S. 264–292, hier S. 272 vermutet anhand von Einträgen im Reichenauer Verbrüderungsbuch eine Tochter Ottos von Verdun (online).
- ↑ Thietmar VII, 3.
- ↑ Zur Abstammung Hathuis Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St. Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift. Göttingen 2001, S. 201–274, hier S. 204, Anmerkung 6; ebenso bereits Ruth Bork: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Greifswald 1951, S. 78.
- ↑ Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St. Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift. Göttingen 2001, S. 201–274, hier S. 217.
- ↑ DO I, 229 erklärt, Gero habe das Kloster Gernrode erbaut „pro se et sigifrido Geroneque“ („für sich sowie Siegfried und Gero“).
- ↑ Caspar Ehlers: Die Integration Sachsens in das fränkische Reich. (751–1024) (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Bd. 231). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-35887-0, S. 178, Anmerkung 329.
- ↑ Neben Gero sein Schwager Christian 945 in DO I, 64 und – zweifelhaft – Hermann Billung 956 in DO I,183 sowie Ottos I. Bruder Heinrich von Bayern bei Ruotger, Vita Brunonis 17.
- ↑ Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher (= Monumenta Germaniae historica. Schriften. Bd. 64). Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0, S. 230 f.
- ↑ Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher (= Monumenta Germaniae historica. Schriften. Bd. 64). Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0, S. 240 f.
- ↑ DO I, 14: in comitatu Geronis.
- ↑ Jan Brademann: Defensor Patriae. Das Leben des Markgrafen Gero. In: Auf den Spuren der Ottonen. Band 2: Gerlinde Schlenker, Roswitha Jendryschik (Red.): Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26. Mai 2000 in Wetzendorf/Memleben. Halle 2000, S. 115–130, hier S. 115. Die dazugehörigen Dörfer werden aufgelistet bei Otto von Heinemann: Markgraf Gero. Eine historische Monographie. Schwetschke und Sohn, Braunschweig 1860, S. 131 Anmerkung 46.
- ↑ Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St. Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift. Göttingen 2001, S. 201–274, hier S. 216, Anmerkung 53.
- ↑ So die Interpretation von Thietmar II, 2 durch Jan Brademann: Defensor Patriae. Das Leben des Markgrafen Gero. In: Auf den Spuren der Ottonen. Band 2: Gerlinde Schlenker, Roswitha Jendryschik (Red.): Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26. Mai 2000 in Wetzendorf/Memleben. Halle 2000, S. 115–130, hier S. 118; etwas anders dagegen Siegfried Lüpke: Die Markgrafen der Sächsischen Ostmarken in der Zeit von Gero bis zum Beginn des Investiturstreites (940–1075). Halle 1937, S. 61, nach dessen Auffassung sich „die Aufgaben des Legaten auf eine militärische Gewalt über die umliegenden Grenzgrafschaften im Kriegsfalle“ beschränkte, so dass der Legat „nicht mehr als der Heerführer in Abwesenheit des Königs gewesen“ sei.
- ↑ Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher (= Monumenta Germaniae historica. Schriften. Bd. 64). Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0, S. 231 f.; Bernhard Zeller: Grenz- und Grauzonen im Osten des ostfränkisch-ottonischen Reiches von Konrad I. bis Otto I. In: Roman Zehetmayer (Red.): Im Schnittpunkt frühmittelalterlicher Kulturen. Niederösterreich an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert (= Mitteilungen aus dem Niederösterreichischen Landesarchiv. 13). Niederösterreichisches Institut für Landeskunde, St. Pölten 2008, ISBN 978-3-901635-15-1, S. 71–91, hier S. 80, (Digitalisat); ähnlich wohl Gerd Althoff: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat (= Kohlhammer-Urban-Taschenbücher. 473). 3., durchgesehene Auflage. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 2013, ISBN 978-3-17-022443-8, S. 80 und S. 122, der funktionell nicht zwischen Legation und Markgrafenamt unterscheidet.
- ↑ Ohne Datumsangabe berichten über die Einsetzung Widukind II, 9 und Thietmar II, 2. Dietmar Salewsky: Otto I. und der sächsische Adel. In: Matthias Puhle (Hrsg.): Otto der Große, Magdeburg und Europa. (Katalog der 27. Ausstellung des Europarates und Landesausstellung Sachsen-Anhalt). Band 1: Essays. von Zabern, Mainz 2001, ISBN 3-8053-2616-5, S. 53–64, hier S. 53, bezeichnet das Datum ausdrücklich als Vermutung.
- ↑ Jan Brademann: Defensor Patriae. Das Leben des Markgrafen Gero. In: Auf den Spuren der Ottonen. Band 2: Gerlinde Schlenker, Roswitha Jendryschik (Red.): Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26. Mai 2000 in Wetzendorf/Memleben. Halle 2000, S. 115–130, hier S. 117, Anmerkung 23.
- ↑ Caspar Ehlers: Die Integration Sachsens in das fränkische Reich. (751–1024) (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Bd. 231). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-35887-0, S. 338.
- ↑ CDA I, Nr. 44: curtis.
- ↑ Caspar Ehlers: Die Integration Sachsens in das fränkische Reich. (751–1024) (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Bd. 231). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-35887-0, S. 335, vermutet um Magdeburg ein „virtuelles“ Unterkönigtum Ottos.
- ↑ Jan Brademann: Defensor Patriae. Das Leben des Markgrafen Gero. In: Auf den Spuren der Ottonen. Band 2: Gerlinde Schlenker, Roswitha Jendryschik (Red.): Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26. Mai 2000 in Wetzendorf/Memleben. Halle 2000, S. 115–130, hier S. 118.
- ↑ Siegfried Lüpke: Die Markgrafen der Sächsischen Ostmarken in der Zeit von Gero bis zum Beginn des Investiturstreites (940–1075). Halle 1937, S. 7.
- ↑ Widukind I, 9 und 11.
- ↑ So bereits Otto von Heinemann: Markgraf Gero. Eine historische Monographie. Schwetschke und Sohn, Braunschweig 1860, S. 27; ihm folgend Jan Brademann: Defensor Patriae. Das Leben des Markgrafen Gero. In: Auf den Spuren der Ottonen. Band 2: Gerlinde Schlenker, Roswitha Jendryschik (Red.): Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26. Mai 2000 in Wetzendorf/Memleben. Halle 2000, S. 115–130, hier S. 117; Widukind II, 14 berichtet zwar von einem Ungarneinfall im Schwabengau und einem Sieg der Sachsen, erwähnt Gero jedoch nicht.
- ↑ DO I, 40: marchionis nostri Geronis.; der bei Widukind III, 67 verwendete Begriff eines preses wird ebenfalls als Markgrafentitel gedeutet.
- ↑ Jan Brademann: Defensor Patriae. Das Leben des Markgrafen Gero. In: Auf den Spuren der Ottonen. Band 2: Gerlinde Schlenker, Roswitha Jendryschik (Red.): Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26. Mai 2000 in Wetzendorf/Memleben. Halle 2000, S. 115–130, hier S. 117 unter Berufung auf Otto von Heinemann: Markgraf Gero. Eine historische Monographie. Schwetschke und Sohn, Braunschweig 1860, S. 28 f.
- ↑ Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher (= Monumenta Germaniae historica. Schriften. Bd. 64). Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0, S. 245 sieht die Funktion von Geros Markgrafentitel in der „Bezeichnung eines besonderen Vertrauten des Herrschers“ ohne dass es sich um eine „institutionelle Stellvertreterschaft“ gehandelt habe.
- ↑ Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher (= Monumenta Germaniae historica. Schriften. Bd. 64). Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0, S. 238–241.
- ↑ DO I, 76: marchia illius (= Geronis ducis et marchionis).
- ↑ DO I, 105: marca illius (= Geronis ducis ac marchionis).
- ↑ Thietmar II, 14.
- ↑ Grundlegende Zweifel bei Gerd Althoff: Saxony and the Elbe Slavs in the Tenth Century. In: The New Cambridge Medieval History. Band 3: Timothy Reuter (Hrsg.): c. 900 – c. 1024. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 1999, ISBN 0-521-36447-7, S. 267–292, hier S. 285 f.; zeitgleich Gertraud Eva Schrage: Zur Siedlungspolitik der Ottonen. Untersuchungen zur Integration der Gebiete östlich der Saale im 10. Jahrhundert. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Bd. 135, 1999, S. 189–268, hier S. 216. (Digitalisat).
- ↑ Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher (= Monumenta Germaniae historica. Schriften. Bd. 64). Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0, S. 30 sowie 112–114 zu DO I, 105.
- ↑ DO I, 76: Geronis ducis et marchionis.
- ↑ DO I, 105: Geronis ducis ac marchionis.
- ↑ Die Fälschungsbefürworter nehmen eine Gründung der beiden Bistümer erst in den 960er Jahren an. Überblick zum Streitstand bei Lutz Partenheimer: Vom Hevellerfürstentum zur Mark Brandenburg. In: Joachim Müller, Klaus Neitmann, Franz Schopper (Hrsg.): Wie die Mark entstand. 850 Jahre Mark Brandenburg. Fachtagung vom 20. bis 22. Juni 2007 in Brandenburg an der Havel (= Forschungen zur Archäologie im Land Brandenburg. 11 = Einzelveröffentlichung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. 9). Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Wünsdorf 2009, ISBN 978-3-910011-56-4, S. 298–323, hier S. 306, Anmerkung 61. Ältere Literatur zu DO I, 76 und DO I, 105 bei Theo Kölzer: Ergänzungen zu den MGH Diplomata, der Stand 2005 die Havelberger Gründungsurkunde als Fälschung und diejenige Brandenburgs als verunechtet bewertet.
- ↑ Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher (= Monumenta Germaniae historica. Schriften. Bd. 64). Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0, S. 240, Anmerkung 239.
- ↑ Karl Christian von Leutsch: Markgraf Gero. Ein Beitrag zum Verständniß der deutschen Reichsgeschichte unter den Ottonen, so wie der Geschichten von Brandenburg, Meissen, Thüringen u. s. w. Nebst einer Gaugeographie von Thüringen und der Ostmark, und zwei Karten. Serig'sche Buchhandlung, Leipzig 1828, S. 75; Otto von Heinemann: Markgraf Gero. Eine historische Monographie. Schwetschke und Sohn, Braunschweig 1860, S. 59 sowie S. 141, Anmerkung 148; Robert Holtzmann: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit (900–1024). 6. Auflage, München 1979, ISBN 3-7667-0478-8, S. 173.
- ↑ Jan Brademann: Defensor Patriae. Das Leben des Markgrafen Gero. In: Auf den Spuren der Ottonen. Band 2: Gerlinde Schlenker, Roswitha Jendryschik (Red.): Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26. Mai 2000 in Wetzendorf/Memleben. Halle 2000, S. 115–130, hier S. 119 mit weiteren Nachweisen.
- ↑ Gertraud Eva Schrage: Zur Siedlungspolitik der Ottonen. Untersuchungen zur Integration der Gebiete östlich der Saale im 10. Jahrhundert. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Bd. 135, 1999, S. 189–268, hier S. 215 f., (Digitalisat).
- ↑ CDA I, 36: Ego Gero divina dispensante gratia marchio …
- ↑ Thietmar VI, 57.
- ↑ Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St. Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Bd. 167 = Studien zur Germania Sacra. Bd. 24). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-525-35326-X, S. 201–274, hier S. 217 Anmerkung 60.
- ↑ Widukind II, 20 berichtet, der König habe Gero „über die Slawen gesetzt“.
- ↑ Hagen Keller: Das „Erbe“ Ottos des Großen. Das ottonische Reich nach der Erweiterung zum Imperium. In: Frühmittelalterliche Studien. Bd. 41, 2007, S. 43–74, hier S. 53 f., doi:10.1515/9783110192407.43; Gerd Althoff: Saxony and the Elbe Slavs in the Tenth Century. In: The New Cambridge Medieval History. Band 3: Timothy Reuter (Hrsg.): c. 900 – c. 1024. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 1999, ISBN 0-521-36447-7, S. 267–292, hier S. 284; Stephan Freund: Karolingische und ottonische Politik in Sachsen. In: Rainer-Maria Weiss, Anne Klammt (Hrsg.): Mythos Hammaburg. Archäologische Entdeckungen zu den Anfängen Hamburgs (= Veröffentlichung des Helms-Museums, Archäologisches Museum Hamburg, Stadtmuseum Harburg. Bd. 107). Archäologisches Museum, Hamburg 2014, ISBN 978-3-931429-27-0, S. 203–218, hier S. 212.
- ↑ So aber für das Jahr 963 ohne jede Begründung Joachim Henning: Neue Burgen im Osten. Handlungsorte und Ereignisgeschichte der Polenzüge Heinrichs II. im archäologischen und dendrochronologischen Befund. In: Achim Hubel, Bernd Schneidmüller (Hrsg.): Aufbruch ins zweite Jahrtausend. Innovation und Kontinuität in der Mitte des Mittelalters (= Mittelalter-Forschungen. Bd. 16). Thorbecke, Ostfildern 2004, ISBN 3-7995-4267-1, S. 151–181, hier S. 166 für die Burg Gehren im Landkreis Dahme-Spreewald; zurückhaltender Lutz Partenheimer: Vom Hevellerfürstentum zur Mark Brandenburg. In: Joachim Müller, Klaus Neitmann, Franz Schopper (Hrsg.): Wie die Mark entstand. 850 Jahre Mark Brandenburg. Fachtagung vom 20. bis 22. Juni 2007 in Brandenburg an der Havel (= Forschungen zur Archäologie im Land Brandenburg. 11 = Einzelveröffentlichung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. 9). Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Wünsdorf 2009, ISBN 978-3-910011-56-4, S. 298–323; Thietmar VI, 57 berichtet 60 Jahre nach Geros Tod lediglich, Gehren sei nach Gero benannt worden (a Gerone dicta).
- ↑ Hagen Keller: Das „Erbe“ Ottos des Großen. Das ottonische Reich nach der Erweiterung zum Imperium. In: Frühmittelalterliche Studien. Bd. 41, 2007, S. 43–74, hier S. 54, doi:10.1515/9783110192407.43.
- ↑ Hagen Keller: Das „Erbe“ Ottos des Großen. Das ottonische Reich nach der Erweiterung zum Imperium. In: Frühmittelalterliche Studien. Bd. 41, 2007, S. 43–74, hier S. 54, doi:10.1515/9783110192407.43.
- ↑ Widukind II, 30.
- ↑ Christian Lübke: Das östliche Europa (= Die Deutschen und das europäische Mittelalter. Bd. 2). Siedler, Berlin 2004 ISBN 3-88680-760-6, S. 151 f.
- ↑ Gertraud Eva Schrage: Zur Siedlungspolitik der Ottonen. Untersuchungen zur Integration der Gebiete östlich der Saale im 10. Jahrhundert. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Bd. 135, 1999, S. 189–268, hier S. 202, Anmerkung 86 und S. 204, (Digitalisat), nennt die Mulde als östlichste Außengrenze des königlichen Herrschaftsanspruches in den slawisch besiedelten Gebieten.
- ↑ Es handelte sich nicht um eine ethnische Grenze. Bernhard Zeller: Grenz- und Grauzonen im Osten des ostfränkisch-ottonischen Reiches von Konrad I. bis Otto I. In: Roman Zehetmayer (Red.): Im Schnittpunkt frühmittelalterlicher Kulturen. Niederösterreich an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert (= Mitteilungen aus dem Niederösterreichischen Landesarchiv. 13). Niederösterreichisches Institut für Landeskunde, St. Pölten 2008, ISBN 978-3-901635-15-1, S. 71–91, hier S. 74 Anmerkung 14, (Digitalisat), weist darauf hin, dass im ehemaligen Landkreis Bernburg, einem Gebiet westlich der Saale zwischen Halle und Magdeburg, 28 v. H. der Ortsnamen slawischer Herkunft sind.
- ↑ Nach Gertraud Eva Schrage: Zur Siedlungspolitik der Ottonen. Untersuchungen zur Integration der Gebiete östlich der Saale im 10. Jahrhundert. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Bd. 135, 1999, S. 189–268, hier S. 205, (Digitalisat), war die Burg Meißen bereits im September 936 wieder verloren gegangen.
- ↑ Matthias Springer: Das frühe Bistum Halberstadt im Blick der neueren Forschung. In: Günter Maseberg, Armin Schulze (Hrsg.): Halberstadt. Das erste Bistum Mitteldeutschlands 804–1648 (= Veröffentlichungen des Städtischen Museums Halberstadt. Bd. 29). Halberstädter Druckhaus, Halberstadt 2004, ISBN 3-934245-04-8, S. 33–44, hier S. 38 hält diese Lesart der Widukindstelle für einen „merkwürdigen Irrtum.“ Widukind berichte nichts von einer Ausrichtung des Gastmahls durch Gero. Ebenso bereits Rudolf Köpke, Ernst Dümmler: Kaiser Otto der Große. Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 85 Anmerkung 3.
- ↑ Gerd Althoff: Otto der Große und die neue europäische Identität. In: Andreas Ranft (Hrsg.): Der Hoftag in Quedlinburg 973. Von den historischen Wurzeln zum Neuen Europa. Akademie-Verlag, Berlin 2006, ISBN 978-3-05-004113-1, S. 3–18, hier S. 10.
- ↑ Widukind II, 20: in una nocte extinxit (wörtlich: in einer Nacht ausgelöscht).
- ↑ Karl Leyser: Early Medieval Warfare. In: Karl Leyser: Communications and power in medieval Europe. The Carolingian and Ottonian centuries. Edited by Timothy Reuter. Hambledon Press, London 1994, ISBN 1-85285-013-2, S. 29–50, hier S. 42.
- ↑ Widukind II, 20.
- ↑ Gertraud Eva Schrage: Zur Siedlungspolitik der Ottonen. Untersuchungen zur Integration der Gebiete östlich der Saale im 10. Jahrhundert. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Bd. 135, 1999, S. 189–268, hier S. 203 f., (Digitalisat).
- ↑ Gertraud Eva Schrage: Zur Siedlungspolitik der Ottonen. Untersuchungen zur Integration der Gebiete östlich der Saale im 10. Jahrhundert. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Bd. 135, 1999, S. 189–268, hier S. 218, (Digitalisat), hebt hervor, dass kein Eigengut übertragen wurde und widerlegt damit ältere Auffassungen.
- ↑ In DO I, 64 an Christian, in DO I, 65 an Gero und in DO I, 69 an Folcmar und Richbert.
- ↑ Hagen Keller: Das „Erbe“ Ottos des Großen. Das ottonische Reich nach der Erweiterung zum Imperium. In: Frühmittelalterliche Studien. Bd. 41, 2007, S. 43–74, hier S. 55, doi:10.1515/9783110192407.43; Christian Lübke: Zwischen Polen und dem Reich. Elbslawen und Gentilreligion. In: Michael Borgolte (Hrsg.): Polen und Deutschland vor 1000 Jahren. Die Berliner Tagung über den „Akt von Gnesen“ (= Europa im Mittelalter. Bd. 5). Akademie-Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-05-003749-0, S. 91–110, hier S. 99.
- ↑ Dietmar Salewsky: Otto der Große, Magdeburg und Europa. (Katalog der 27. Ausstellung des Europarates und Landesausstellung Sachsen-Anhalt). Band 1: Essays. von Zabern, Mainz 2001, ISBN 3-8053-2616-5, S. 53–64, hier S. 57–59.
- ↑ Annales Quedlinburgenses a. A. 941 nennen Erich (Vater des späteren Hildeward von Halberstadt), Reinward, Varin, Ascheric, Bacco und Hermon. Thietmar II, 14 nennt noch den auf Fürsprache seiner Freunde begnadigten Lothar II. von Walbeck. Ebenfalls bestraft wurden Megingoz und Billing.
- ↑ Für eine federführende Beteiligung Geros Jan Brademann: Defensor Patriae. Das Leben des Markgrafen Gero. In: Auf den Spuren der Ottonen. Band 2: Gerlinde Schlenker, Roswitha Jendryschik (Red.): Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26. Mai 2000 in Wetzendorf/Memleben. Halle 2000, S. 115–130, hier S. 120.
- ↑ Zu ihm Herbert Ludat: An Elbe und Oder um das Jahr 1000. Skizzen zur Politik des Ottonenreiches und der slavischen Mächte in Mitteleuropa. Köln 1971, ISBN 3-412-07271-0, S. 13. Der Name entstammt dem um 947 von al-Masʿūdī verfassten Werk Die Goldwiesen und Edelsteingruben. Dort heißt es im 34. Kapitel: „Auf dieses Volk folgen unter den Völkerschaften der Slawen die Stodoranen und ihr König zu dieser Zeit heißt Basq.lābiǧ.“
- ↑ DO I, 14.
- ↑ Den einzigen Bericht über die Ereignisse gibt Widukind II, 21 ohne Gero zu erwähnen.
- ↑ Jan Brademann: Defensor Patriae. Das Leben des Markgrafen Gero. In: Auf den Spuren der Ottonen. Band 2: Gerlinde Schlenker, Roswitha Jendryschik (Red.): Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26. Mai 2000 in Wetzendorf/Memleben. Halle 2000, S. 115–130, hier S. 120; Herbert Ludat: An Elbe und Oder um das Jahr 1000. Skizzen zur Politik des Ottonenreiches und der slavischen Mächte in Mitteleuropa. Köln 1971, ISBN 3-412-07271-0, S. 40.
- ↑ DO I, 105: in marca illius (= Geronis) sito in terra Sclavorum in pago Heveldun in civitate Brendanburg (= gelegen in der Mark Geros im Gebiet der Slawen im Gau Hefeldi auf der Brandenburg.)
- ↑ Annales Quedlinburgenses a. A. 934: Rex Heinricus in Wucronin cum exercitu fuit.
- ↑ Continuator Reginonis 934: et vicit sibique tributarios fecit.
- ↑ Widukind III, 42.
- ↑ Widukind III, 53–54 überliefert Ruani.
- ↑ Annales Sangallenses maiores a.A. 955: Eodem anno Otto rex et filius eius Liutolf in festivitate sancti Galli pugnaverunt cum Abatarenis, et Vulcis, et Zcirizspanis, et Tolonsenis, et victoriam in eis sumpsit, occiso duce illorum nomine Ztoignavo, et fecit illos tributarios.
- ↑ Bernhard Zeller: Grenz- und Grauzonen im Osten des ostfränkisch-ottonischen Reiches von Konrad I. bis Otto I. In: Roman Zehetmayer (Red.): Im Schnittpunkt frühmittelalterlicher Kulturen. Niederösterreich an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert (= Mitteilungen aus dem Niederösterreichischen Landesarchiv. 13). Niederösterreichisches Institut für Landeskunde, St. Pölten 2008, ISBN 978-3-901635-15-1, S. 71–91, hier S. 84, (Digitalisat).
- ↑ Dazu Thomas Scharff: Der rächende Herrscher. Über den Umgang mit besiegten Feinden in der ottonischen Historiographie. In: Frühmittelalterliche Studien. Bd. 36, 2002, S. 241–253, hier S. 252, (online), dem zufolge die Schilderung der Grausamkeiten einer Darstellung der uneingeschränkten Herrschaft des sächsischen Königs diente, der „als Abbild des rächenden Gottes sein Strafgericht an den Feinden der Christenheit vollzieht“.
- ↑ Gerd Althoff: Saxony and the Elbe Slavs in the Tenth Century. In: The New Cambridge Medieval History. Band 3: Timothy Reuter (Hrsg.): c. 900 – c. 1024. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 1999, ISBN 0-521-36447-7, S. 267–292, hier S. 267–292, hier S. 286 meint, es wäre deshalb am besten, die gesamte Begebenheit aus den Geschichtsbüchern zu streichen. Helmut Beumann, Walter Schlesinger: Urkundenstudien zur deutschen Ostpolitik unter Otto III. (1955). In: Walter Schlesinger: Mitteldeutsche Beiträge zur deutschen Verfassungsgeschichte des Mittelalters. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1961, S. 306–412, hier S. 383 Anmerkung 284 hatte bereits dreißig Jahre früher in der Auseinandersetzung mit entsprechenden Thesen Albert Brackmanns aus dem Jahr 1941 festgestellt, die zeitgenössischen Quellen berichteten „in der Tat“ nichts von einem Krieg des Markgrafen Gero gegen Mieszko I.
- ↑ Thietmar II, 14.
- ↑ Widukind III, 66–68.
- ↑ Widukind III, 67.
- ↑ DO I, 231; dazu Gertraud Eva Schrage: Zur Siedlungspolitik der Ottonen. Untersuchungen zur Integration der Gebiete östlich der Saale im 10. Jahrhundert. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Bd. 135, 1999, S. 189–268, hier S. 206, Anmerkung 116, (Digitalisat).
- ↑ Widukind III, 67.
- ↑ Stanislaw Rosik: Die Christianisierung der slawischen Stämme auf dem heutigen Gebiet der Lausitz. in: Heinz-Dieter Heimann, Klaus Neitmann, Uwe Tresp (Hrsg.): Die Nieder- und Oberlausitz – Konturen einer Integrationslandschaft, Bd. I: Mittelalter. (= Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte) Lukas, Berlin 2013 S. 57–62 hier S. 57 unter Berufung auf Thietmar II, 14, der die Milzener neben den Lusizi und den Selpuli jedoch nicht erwähnt. Früher bereits Otto von Heinemann: Markgraf Gero. Eine historische Monographie. Schwetschke und Sohn, Braunschweig 1860, S. 45.
- ↑ Gertraud Eva Schrage: Zur Siedlungspolitik der Ottonen. Untersuchungen zur Integration der Gebiete östlich der Saale im 10. Jahrhundert. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Bd. 135, 1999, S. 189–268, S. 204 mit dem Hinweis, „dass aus der Zeit von 929 bis 968 überhaupt keine Nachrichten über Meißen vorliegen.“
- ↑ Grundlegend Gerd Althoff: Zur Frage nach der Organisation sächsischer coniurationes in der Ottonenzeit. In: Frühmittelalterliche Studien. Bd. 16, 1982, S. 129–142, insbesondere S. 140, doi:10.1515/9783110242157.129.
- ↑ Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher (= Monumenta Germaniae historica. Schriften. Bd. 64). Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0, S. 239; Matthias Becher: Rex, Dux und Gens. Untersuchungen zur Entstehung des sächsischen Herzogtums im 9. und 10. Jahrhundert (= Historische Studien. Bd. 444). Matthiesen, Husum 1996, ISBN 3-7868-1444-9, S. 276.
- ↑ DO I, 56: nostro dilecto marchioni nomine Gero.
- ↑ DO I, 133: dilectissimi marchionis nostri Geronis.
- ↑ Bernhard Zeller: Grenz- und Grauzonen im Osten des ostfränkisch-ottonischen Reiches von Konrad I. bis Otto I. In: Roman Zehetmayer (Red.): Im Schnittpunkt frühmittelalterlicher Kulturen. Niederösterreich an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert (= Mitteilungen aus dem Niederösterreichischen Landesarchiv. 13). Niederösterreichisches Institut für Landeskunde, St. Pölten 2008, ISBN 978-3-901635-15-1, S. 71–91, hier S. 89, (Digitalisat)
- ↑ DO I, Nr. 229.
- ↑ Gerd Althoff: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen (= Münstersche Mittelalter-Schriften. Band 47). Fink, München 1984, ISBN 3-7705-2267-2, S. 90. (Digitalisat)
- ↑ Gerd Althoff: Zur Frage nach der Organisation sächsischer coniurationes in der Ottonenzeit. In: Frühmittelalterliche Studien. Bd. 16, 1982, S. 129–142, hier S. 139 Anmerkung 59, doi:10.1515/9783110242157.129, unter Hinweis auf die nach Geros Tod ausgestellten Urkunden D.O. I. 293 und 298; Bernhard Zeller: Grenz- und Grauzonen im Osten des ostfränkisch-ottonischen Reiches von Konrad I. bis Otto I. In: Roman Zehetmayer (Red.): Im Schnittpunkt frühmittelalterlicher Kulturen. Niederösterreich an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert (= Mitteilungen aus dem Niederösterreichischen Landesarchiv. 13). Niederösterreichisches Institut für Landeskunde, St. Pölten 2008, ISBN 978-3-901635-15-1, S. 71–91, hier S. 81, (Digitalisat), zu lebzeitigen Bezeichnungen als Markgraf in Urkunden Ottos II., nämlich DO.II. 3 und 4.
- ↑ Bernhard Zeller: Grenz- und Grauzonen im Osten des ostfränkisch-ottonischen Reiches von Konrad I. bis Otto I. In: Roman Zehetmayer (Red.): Im Schnittpunkt frühmittelalterlicher Kulturen. Niederösterreich an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert (= Mitteilungen aus dem Niederösterreichischen Landesarchiv. 13). Niederösterreichisches Institut für Landeskunde, St. Pölten 2008, ISBN 978-3-901635-15-1, S. 71–91, hier S. 81, (Digitalisat), mit dem Hinweis, dass Gero bei seiner einzigen namentlichen Nennung in D. O. I. 229 aus dem Jahr 961 ohne Markgrafentitel erwähnt wird.
- ↑ DO I, 183: per interventum Herimanni marchionis.
- ↑ Bernhard Zeller: Grenz- und Grauzonen im Osten des ostfränkisch-ottonischen Reiches von Konrad I. bis Otto I. In: Roman Zehetmayer (Red.): Im Schnittpunkt frühmittelalterlicher Kulturen. Niederösterreich an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert (= Mitteilungen aus dem Niederösterreichischen Landesarchiv. 13). Niederösterreichisches Institut für Landeskunde, St. Pölten 2008, ISBN 978-3-901635-15-1, S. 71–91, hier S. 81, (Digitalisat), sieht Gero „im Dunstkreis der Verschwörer“; Dietmar Salewsky: Otto I. und der sächsische Adel. In: Matthias Puhle (Hrsg.): Otto der Große, Magdeburg und Europa. (Katalog der 27. Ausstellung des Europarates und Landesausstellung Sachsen-Anhalt). Band 1: Essays. von Zabern, Mainz 2001, ISBN 3-8053-2616-5, S. 53–64, hier S. 59 mit dem Hinweis auf starke Verflechtungen mit den Aufständischen.
- ↑ Gerd Althoff: Zur Frage nach der Organisation sächsischer coniurationes in der Ottonenzeit. In: Frühmittelalterliche Studien. Bd. 16, 1982, S. 129–142, hier S. 137, doi:10.1515/9783110242157.129; Matthias Becher: Otto der Große. Kaiser und Reich. Eine Biographie. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-63061-3, S. 204; Gertraud Eva Schrage: Zur Siedlungspolitik der Ottonen. Untersuchungen zur Integration der Gebiete östlich der Saale im 10. Jahrhundert. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Bd. 135, 1999, S. 189–268, hier S. 217, Anmerkung 207, (Digitalisat), mit weiteren Nachweisen.
- ↑ DO I, Nr. 134; zur Lokalisierung der Güter Gertraud Eva Schrage: Zur Siedlungspolitik der Ottonen. Untersuchungen zur Integration der Gebiete östlich der Saale im 10. Jahrhundert. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Bd. 135, 1999, S. 189–268, hier S. 206, (Digitalisat).
- ↑ Widukind III, 60.
- ↑ Widukind III, 60.
- ↑ So die Interpretation von Gerd Althoff: Zur Frage nach der Organisation sächsischer coniurationes in der Ottonenzeit. In: Frühmittelalterliche Studien. Bd. 16, 1982, S. 129–142, insbesondere S. 140, doi:10.1515/9783110242157.129.
- ↑ Gerd Althoff: Zur Frage nach der Organisation sächsischer coniurationes in der Ottonenzeit. In: Frühmittelalterliche Studien. Bd. 16, 1982, S. 129–142, hier S. 140, doi:10.1515/9783110242157.129.
- ↑ Widukind III, 37; Zeitliche Einordnung nach Rudolf Köpke, Ernst Dümmler: Kaiser Otto der Große (= Jahrbücher der deutschen Geschichte. 9, ZDB-ID 532248-0). Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 239.
- ↑ Annales Sangallenses maiores a.A. 955: Eodem anno Otto rex et filius eius Liutolf …
- ↑ Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St.Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift. Göttingen 2001, ISBN 3-525-35326-X, S. 201–274 hier S. 208 Anmerkung 14 stuft einen Eidbruch als „untilgbar“ ein.
- ↑ Gerd Althoff: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat (= Kohlhammer-Urban-Taschenbücher. 473). 3., durchgesehene Auflage. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 2013, ISBN 978-3-17-022443-8, S. 122.
- ↑ Jan Brademann: Defensor Patriae. Das Leben des Markgrafen Gero. In: Auf den Spuren der Ottonen. Band 2: Gerlinde Schlenker, Roswitha Jendryschik (Red.): Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26. Mai 2000 in Wetzendorf/Memleben. Halle 2000, S. 115–130, hier S. 127.
- ↑ Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St.Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift. Göttingen 2001, ISBN 3-525-35326-X, S. 201–274 hier S. 208 Anmerkung 15.
- ↑ Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St. Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift. Göttingen 2001, S. 201–274, hier S. 206 f.
- ↑ Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St. Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift. Göttingen 2001, S. 201–274, hier S. 206 f.
- ↑ Auf dem Weg zum Herzog sehen Gero Matthias Becher: Rex, Dux und Gens. Untersuchungen zur Entstehung des sächsischen Herzogtums im 9. und 10. Jahrhundert. (= Historische Studien. Bd. 444). Matthiesen, Husum 1996, ISBN 3-7868-1444-9, S. 275 und Jan Brademann: Defensor Patriae. Das Leben des Markgrafen Gero. In: Auf den Spuren der Ottonen. Band 2: Gerlinde Schlenker, Roswitha Jendryschik (Red.): Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26. Mai 2000 in Wetzendorf/Memleben. Halle 2000, S. 115–130, hier S. 122 unter Hinweis auf Widukind III, 23.
- ↑ Caspar Ehlers: Die Integration Sachsens in das fränkische Reich. (751–1024) (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Bd. 231). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-35887-0, S. 180.
- ↑ Karl Schmid: Neue Quellen zum Verständnis des Adels im 10. Jahrhundert. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Bd. 108, 1960, S. 185–232, hier S. 212, (online)
- ↑ Otto von Heinemann: Markgraf Gero. Eine historische Monographie. Schwetschke und Sohn, Braunschweig 1860, S. 116.; ihm folgend Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St. Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift. Göttingen 2001, S. 201–274, hier S. 221, Anmerkung 86.
- ↑ Jan Brademann: Defensor Patriae. Das Leben des Markgrafen Gero. In: Auf den Spuren der Ottonen. Bd. 2: Gerlinde Schlenker, Roswitha Jendryschik (Red.): Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26. Mai 2000 in Wetzendorf/Memleben. Halle 2000, S. 115–130, hier S. 122.
- ↑ Wolfgang Eric Wagner: Die liturgische Gegenwart des abwesenden Königs: Gebetsverbrüderung und Herrscherbild im frühen Mittelalter. Brill, Leiden 2010, ISBN 978-90-04-18923-2, S. 52–61 mit einer eingehenden Untersuchung des Vertrages.
- ↑ Karl Schmid: Neue Quellen zum Verständnis des Adels im 10. Jahrhundert. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Bd. 108, 1960, S. 185–232, hier S. 212, (online)
- ↑ Gerlinde Schlenker: Kloster Ballenstedt – das Hauskloster der älteren Grafen von Anhalt. In: Harz-Zeitschrift. Bd. 64, 2012, ISSN 0073-0882, S. 22–45, hier S. 23, Anmerkung 6 mit dem Hinweis auf die Abschrift einer unveröffentlichten Gründungsurkunde Ludwig des Deutschen im Vatikanischen Archiv.
- ↑ DO I, 130.
- ↑ Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St. Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift. Göttingen 2001, S. 201–274, hier S. 214.
- ↑ CDA I, 38, eine um 1200 gefälschte, auf den 25. März 964 datierte Urkunde Geros führt 24 Dörfer, 21 Kirchen und 400 Hufen Streubesitz auf. Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St. Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift. Göttingen 2001, S. 201–274, hier S. 225 errechnet daraus ein Grundvermögen von mehr als 11.000 Hektar Land.
- ↑ Stephan Freund: Wallhausen – Königlicher Aufenthaltsort, möglicher Geburtsort Ottos des Großen. In: Stephan Freund, Rainer Kuhn (Hrsg.): Mittelalterliche Königspfalzen auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt. Geschichte – Forschungsstand – Topographie (= Palatium. Studien zur Pfalzenforschung in Sachsen-Anhalt. Bd. 1). Schnell & Steiner, Regensburg 2014, ISBN 978-3-7954-2968-3, S. 115–148 hier S. 136 f.
- ↑ Charlotte Warnke: Das Kanonissenstift St. Cyriacus zu Gernrode im Spannungsfeld zwischen Hochadel, Kaiser, Bischof und Papst von der Gründung 961 bis zum Ende des Investiturstreits 1122. In: Irene Crusius (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Bd. 167 = Studien zur Germania Sacra. Bd. 24). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-525-35326-X, S. 201–274, hier S. 229.
- ↑ Das Vorhandensein einer Grabplatte nehmen an Kurt Bauch: Das mittelalterliche Grabbild. Figürliche Grabmäler des 11.–15. Jahrhunderts in Europa. de Gruyter, Berlin u. a. 1976, ISBN 3-11-004482-X, S. 18 und S. 307 Anmerkung 57; Herbert von Einem: Karl V. und Tizian. (= Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen : Geisteswissenschaften; H. 92) Westdeutscher Verlag, Köln 1960, S. 10.
- ↑ Inschrift zitiert nach Otto von Heinemann: Geschichte der Abtei und Beschreibung der Stiftskirche zu Gernrode. Quedlinburg 1877, S. 53; Kurt Bauch: Das mittelalterliche Grabbild. Figürliche Grabmäler des 11.–15. Jahrhunderts in Europa. de Gruyter, Berlin u. a. 1976, ISBN 3-11-004482-X, S. 18 und S. 307 Anmerkung 57 gibt nur die verkürzte Form ANNO DOMINI 965 DIE CAL JULII OBIIT ILLVSTRISSIMVS DVX ET MARCHIO GERO, HVIVS ECCLESIAE FUNDATOR.
- ↑ Herbert Ullrich: Schädel-Schicksale historischer Persönlichkeiten. Pfeil, München 2004, ISBN 3-89937-055-4, S. 231–233, der von früheren Graböffnungen sowie der Beigabe weiblicher Knochen ausgeht.
- ↑ Widukind III, 54.
- ↑ Katharina Vaerst: Laus inimicorum oder Wie sag' ich's dem König? Erzählstrukturen der ottonischen Historiographie und ihr Kommunikationspotential (= Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster. Reihe 10, Bd. 3). Monsenstein und Vannerdat, Münster 2010, ISBN 978-3-8405-0012-1, S. 204, (online).
- ↑ Continuatio Reginonis a.A. 965: Eodem anno Gero marchionum nostri temporis optimus et precipuus obiit.
- ↑ Thietmar II, 19.
- ↑ Thietmar VI, 57.
- ↑ Christian Lübke: Regesten zur Geschichte der Slaven an Eibe und Oder (vom Jahr 900 an), Teil 1–5. Duncker & Humblot, Berlin 1984–1988, hier: Teil 2, Nr. 24a; ebenso bereits Josef Markwart: Osteuropäische und ostasiatische Streifzüge; ethnologische und historisch-topographische Studien zur Geschichte des 9. und 10. Jahrhunderts (ca. 840–940). Dieterich, Leipzig 1903, S. 106.
- ↑ Marcin Michalski, Joachim Stephan: Noch einmal zum 34. Kapitel der Goldwiesen al-Masʿūdī über die Slawen. in: Folia Orientalia Bd. 50, 2013, ISSN 0015-5675 S. 283–300, hier S. 294 (PDF (Memento vom 1. Juli 2016 im Internet Archive), 7,4 MB).
- ↑ Karl Christian von Leutsch: Markgraf Gero. Ein Beitrag zum Verständniß der deutschen Reichsgeschichte unter den Ottonen, so wie der Geschichten von Brandenburg, Meissen, Thüringen u. s. w. Nebst einer Gaugeographie von Thüringen und der Ostmark, und zwei Karten. Serig'sche Buchhandlung, Leipzig 1828, S. 107–114, Zitat: S. 108.
- ↑ Rudolf Köpke: Jahrbücher des Deutschen Reichs unter der Herrschaft König Ottos I. 936 bis 951 (= Jahrbücher des Deutschen Reichs unter dem sächsischen Hause. Bd. 1, Abt. 2). Duncker & Humblot, Berlin 1838, S. 122.
- ↑ Karl Christian von Leutsch: Markgraf Gero. Ein Beitrag zum Verständniß der deutschen Reichsgeschichte unter den Ottonen, so wie der Geschichten von Brandenburg, Meissen, Thüringen u. s. w. Nebst einer Gaugeographie von Thüringen und der Ostmark, und zwei Karten. Serig'sche Buchhandlung, Leipzig 1828, S. 67.
- ↑ Moritz Wilhelm Heffter: Der Weltkampf der Deutschen und Slaven seit dem Ende des fünften Jahrhunderts nach christlicher Zeitrechnung, nach seinem Ursprunge, Verlaufe und nach seinen Folgen dargestellt. Friedrich und Andreas Perthes, Hamburg u. a. 1847, S. 129; zu ihm Wolfgang Wippermann: Der „deutsche Drang nach Osten“. Ideologie und Wirklichkeit eines politischen Schlagwortes (= Impulse der Forschung. Bd. 35). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1981, ISBN 3-534-07556-0, S. 39.
- ↑ Otto von Heinemann: Markgraf Gero. Eine historische Monographie. Schwetschke und Sohn, Braunschweig 1860, (Digitalisat).
- ↑ Zitate: Otto von Heinemann: Markgraf Gero. Eine historische Monographie. Schwetschke und Sohn, Braunschweig 1860, S. 114–115.
- ↑ Zitate: Otto von Heinemann: Markgraf Gero. Eine historische Monographie. Schwetschke und Sohn, Braunschweig 1860, S. 116 f.
- ↑ Rudolf Köpke, Ernst Dümmler Kaiser Otto der Große (= Jahrbücher der deutschen Geschichte. 9, ZDB-ID 532248-0). Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 386.
- ↑ Einhart: Deutsche Geschichte. 18. Auflage. Koehler & Amelang, Leipzig 1939, S. 23.
- ↑ Hermann Conrad: Die mittelalterliche Besiedlung des deutschen Ostens und das Deutsche Recht. (= Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Bd. 35.) Westdeutscher Verlag, Köln 1955, S. 12.
- ↑ Andreas Lawaty: Das Ende Preußens aus polnischer Sicht. Zur Kontinuität negativer Wirkungen der preußischen Geschichte auf die deutsch-polnischen Beziehungen (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin. 63). de Gruyter, Berlin u. a. 1986, ISBN 3-11-009936-5, S. 190.
- ↑ Robert Brier: Der polnische „Westgedanke“ nach dem Zweiten Weltkrieg (1944–1950), S. 23 und 53. (Siehe „Westgedanke“; PDF; 828kB) – Vgl. zu Gero auch Roland Gehrke: Der polnische Westgedanke bis zur Wiedererrichtung des polnischen Staates nach Ende des Ersten Weltkrieges. Genese und Begründung polnischer Gebietsansprüche gegenüber Deutschland im Zeitalter des europäischen Nationalismus (= Materialien und Studien zur Ostmitteleuropa-Forschung. 8). Verlag Herder-Institut, Marburg 2001, ISBN 3-87969-288-2, S. 137.
- ↑ Karl Schmid: Neue Quellen zum Verständnis des Adels im 10. Jahrhundert. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Bd. 108, 1960, S. 185–232, hier S. 211 ff., (online).
- ↑ Otto von Heinemann: Markgraf Gero. Eine historische Monographie. Schwetschke und Sohn, Braunschweig 1860, S. 12.
- ↑ Gerd Althoff: Zur Frage nach der Organisation sächsischer coniurationes in der Ottonenzeit. In: Frühmittelalterliche Studien. Bd. 16, 1982, S. 129–142, doi:10.1515/9783110242157.129.
- ↑ Gerd Althoff: Saxony and the Elbe Slavs in the Tenth Century. In: The New Cambridge Medieval History. Band 3: Timothy Reuter (Hrsg.): c. 900 – c. 1024. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 1999, ISBN 0-521-36447-7, S. 267–292, hier S. 284.
- ↑ Hagen Keller: Das „Erbe“ Ottos des Großen. Das ottonische Reich nach der Erweiterung zum Imperium. In: Frühmittelalterliche Studien. Bd. 41, 2007, S. 43–74, hier S. 57, doi:10.1515/9783110192407.43, der allerdings „die Markgrafen“ insgesamt anspricht.
- ↑ Gerd Althoff: Otto der Große und die neue europäische Identität. In: Andreas Ranft (Hrsg.): Der Hoftag in Quedlinburg 973. Von den historischen Wurzeln zum Neuen Europa. Akademie-Verlag, Berlin 2006, ISBN 978-3-05-004113-1, S. 3–18, hier S. 11.
- ↑ Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher (= Monumenta Germaniae historica. Schriften. Bd. 64). Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0.
- ↑ Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher (= Monumenta Germaniae historica. Schriften. Bd. 64). Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0, S. 245.
- ↑ Hans K. Schulze: Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier. Siedler, München 1991, ISBN 3-442-75520-4, S. 230.
- ↑ Johannes Laudage: Otto der Große (912–973). Eine Biographie. Pustet, Regensburg 2001, ISBN 3-7917-1750-2, S. 128.
- ↑ Gerd Althoff: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat (= Kohlhammer-Urban-Taschenbücher. 473). 3., durchgesehene Auflage. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 2013, ISBN 978-3-17-022443-8, S. 122.
- ↑ Paul Schreckenbach: Markgraf Gero. Ein Roman aus der Gründungszeit des alten deutschen Reiches. Staackmann, Leipzig 1916, Nachdruck 2004.
- ↑ Daniel Rentschler: Marken und Markgrafen im früh- und hochmittelalterlichen Reich. Eine vergleichende Untersuchung vorwiegend auf der Basis von Königsurkunden und anderen „offiziellen Quellen“. Stuttgart 2013, S. 954 f., (Stuttgart, Universität Stuttgart, Dissertation, 2012.).
- ↑ Paul Schreckenbach: Markgraf Gero. Ein Roman aus der Gründungszeit des alten deutschen Reiches. Staackmann, Leipzig 1925, 27.–29. Tausend, S. 105.
- ↑ Wolfgang David: Brennaburg. Historischer Roman. Neues Leben, Berlin 1991, ISBN 3-355-01269-6, S. 357 ff.
- ↑ Rebecca Gablé: Das Haupt der Welt. Historischer Roman. Lübbe Ehrenwirth, Köln 2013, ISBN 978-3-431-03883-5.
- ↑ S. Fischer-Fabian: Die deutschen Kaiser. Triumph und Tragödie der Herrscher des Mittelalter (= Bastei-Lübbe-Taschenbuch. 64197). Vollständige Taschenbuchausgabe. Bastei Lübbe, Bergisch Gladbach 2003, ISBN 3-404-64197-3, S. 129.