Das Geschäftszeichen wird im Schriftverkehr der Verwaltung verwendet, um Schriftstücke einem Geschäftsfall bzw. Vorgang zuordnen zu können.
Bestandteile des Geschäftszeichens können sein:
- ein Kurzzeichen des zuständigen Bearbeiters oder – vor allem in förmlicheren Organisationen – der zuständigen Abteilung (Leitzeichen)
- ein Aktenzeichen (thematisches Kennzeichen gemäß einem Aktenplan)
- eine Tagebuchnummer oder ein anderes Vorgangskennzeichen
- ein Dokumentenkennzeichen
Es ist im Schriftverkehr üblich, in Antworten das Geschäftszeichen des Empfängers zu zitieren.
In der Praxis wird oft lediglich verkürzt das Vorgangs- oder Dokumentenkennzeichen der entsprechenden Fallakte benutzt (Name, Vertrags-, Personal-, Schadensnummer usw.).
In einer Richtlinie des Bundesministeriums des Innern heißt es:
„Das Geschäftszeichen besteht aus dem Kurzzeichen der zuständigen Organisationseinheit, dem Aktenzeichen und ggf. einem Vorgangs- und Dokumentenkennzeichen.“
Nur im Bereich der Justiz bildet das (anders definierte) Aktenzeichen zugleich die Geschäftsnummer.
Weblinks
- Definition der Archivschule Marburg, mit Literaturhinweisen, 2010 (Memento vom 5. Oktober 2013 im Internet Archive)
Einzelnachweise
- ↑ Bundesministerium des Innern: § 11 der Registraturrichtlinie für Bundesministerien geladen 18. Juni 2015