Film | |
Originaltitel | Glückskind |
---|---|
Produktionsland | Deutschland |
Originalsprache | Deutsch |
Erscheinungsjahr | 2014 |
Länge | 89 Minuten |
Altersfreigabe |
|
Stab | |
Regie | Michael Verhoeven |
Drehbuch | Michael Verhoeven |
Produktion | Oliver Lehmann, Sabine Tettenborn |
Musik | Jörg Lemberg |
Kamera | Conny Janssen |
Schnitt | Saskia Metten |
Besetzung | |
|
Glückskind ist ein deutscher Fernsehfilm von Michael Verhoeven aus dem Jahr 2014 mit Herbert Knaup in der Hauptrolle. Die Literaturverfilmung des Romans von Steven Uhly beschreibt den Weg eines Mannes, der aus dem Schicksal eines Säuglings neuen Lebensmut schöpft.
Handlung
Hans Scholz lebt ein tristes Leben in der Reinhold-Frank-Straße 12 in der Weststadt, einem Stadtteil von Karlsruhe. Nach einem Seitensprung vor vielen Jahren hat ihn seine Frau verlassen und ihm die gemeinsame Tochter entzogen. Nur noch ein abgegriffenes Bild an einem verschmutzten Kühlschrank erinnert an sie.
Scholz lebt zurückgezogen in einem großen Wohnblock. Seine Wohnung ist verwahrlost, und seinen Reinigungspflichten im Treppenhaus kommt er zum Leidwesen seines Nachbarn Herrn Tarsi schon lange nicht mehr nach. Als der Arbeitslosengeld-II-Bezieher eines Tages seinen Müll in die Mülltonne werfen will, entdeckt er dort einen Säugling. Er nimmt ihn mit in seine Wohnung, wäscht das Kind und versorgt es notdürftig. Da er kein Geld mehr hat, bittet er den Kioskbesitzer Wenzel unter dem Vorwand, seine Tochter habe ihm das Enkelkind gebracht, um Hilfe. Dieser hatte ihm in der Vergangenheit immer wieder ausgeholfen. Wenzel zweifelt jedoch an dieser Geschichte. Außerdem sucht die Polizei aktuell nach einem Säugling, der von seiner Mutter umgebracht worden sein soll. Wenzel vermutet, dass es sich bei dem Baby um das gesuchte Kind handelt und es noch lebt. Er behält seine Ahnung jedoch für sich und leiht Scholz erneut Geld.
Scholz hingegen sieht eine Aufgabe darin, sich um das hilflose Wesen zu kümmern. Er räumt seine Wohnung auf, spült und putzt, um „Felizia“, seinem Glückskind, eine schöne Umgebung zu bereiten. Seine Nachbarn – das Ehepaar Tarsi – bemerken das Kind und stellen ihn zur Rede. Scholz hat Angst, dass man ihm den Säugling wegnimmt, doch die Tarsis unterstützen ihn. Als Felizia an starkem Durchfall leidet, vermitteln sie ihm sogar den Kontakt zu einem befreundeten Hausarzt, der die Kleine untersucht und eine starke Dehydratation feststellt. Er behält das Kind eine Nacht in seiner Praxis und behandelt es. In der unmittelbaren Nachbarschaft des Hausarztes stellt Scholz fest, dass dort immer noch eine Freundin seiner Tochter aus früheren Zeiten wohnt. Er sucht sie auf, doch sie will ihm nicht helfen und ihm auch nicht die Anschrift seiner Tochter mitteilen.
Scholz kann Felizia am nächsten Tag aus der Praxis des Hausarztes abholen und wieder zu sich nehmen. Er und die Tarsis kümmern sich liebevoll um das Kind. Gleichzeitig wird der Fahndungsdruck auf die Mutter und nach dem vermissten Säugling immer größer. Und auch Herr Wenzel, ebenfalls alleinstehend, will seinen „Anteil“ an dem Kind. Er fordert von Scholz, dass sie beide es gemeinsam aufziehen. Schließlich habe jedes Kind zwei Großväter. Scholz nimmt Kontakt zu der beschuldigten Mutter auf und fährt zu ihr ins Untersuchungsgefängnis. Diese kann kaum glauben, dass er ihre Tochter gerettet hat, will ihm aber nicht helfen. Allerdings steht sie bereits unter Mordanklage und verlangt, dass Scholz das Kind ihrem Ehemann übergibt. Scholz wiederum will behaupten, dass sie das Kind in seine Obhut gegeben habe. Schweren Herzens fährt Scholz zu dem Kindsvater. Er behauptet ihm gegenüber ebenfalls, dass seine Frau ihm das Kind übergeben habe, und verschweigt, dass sie es in die Mülltonne geworfen hatte.
Es kommt zu einem Prozess, bei dem die Kindsmutter wegen eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht mit einem blauen Auge davonkommt. Scholz hingegen kann man nicht nachweisen, dass er das Kind widerrechtlich in seine Gewalt gebracht hat, sodass er straffrei bleibt. Zu Hause angekommen hängt ein Zettel an seiner Tür. Darin befindet sich die Anschrift seiner Tochter. Scholz fährt mit dem Zug nach Berlin.
Hintergrund
Der Film wurde von Maran Film für den Südwestrundfunk produziert. Die Dreharbeiten fanden im März und April 2014 in Karlsruhe, Rastatt und Baden-Baden statt. Die Erstausstrahlung war am 21. November 2014 auf Arte. Fünf Tage später lief Glückskind im Ersten und erreichte dort 5,25 Mio. Zuschauer sowie einen Marktanteil von 16,8 %.
Kritik
Thomas Gehringer von Tittelbach.tv sah einen „Wohlfühlfilm“ mit „unkomplizierter Dramaturgie“ und einem „allzu gefällige[n] Ende“. Frank Jürgens von der Neuen Osnabrücker Zeitung sah Schwächen in der Romanverfilmung. Nach seiner Meinung erfährt der Zuschauer zu spät, was Scholz in seine Ausgangssituation getrieben hat. Auch das Ende könne nicht überzeugen, es wirke „unglaubwürdig“.
Weblinks
- Glückskind in der Internet Movie Database (englisch)
- Glückskind bei filmportal.de
Einzelnachweise
- ↑ Freigabebescheinigung für Glückskind. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, November 2014 (PDF; Prüfnummer: 148 317 V).
- ↑ SWR-Pressemappe zu Glückskind, S. 6
- 1 2 Glückskind. In: Tittelbach.tv. Abgerufen am 29. November 2017.
- ↑ Frank Jürgens: Rührend: Glückskind. In: Neue Osnabrücker Zeitung, 21. November 2014, abgerufen am 23. November 2014.