Das Global Maritime Distress and Safety System (weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem), kurz GMDSS, ist eine Zusammenfassung von technischen Einrichtungen, Dienststellen und Regeln zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt. GMDSS wurde im Rahmen von SOLAS, dem internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, eingerichtet (siehe auch International Maritime Organization (IMO)).

Systeme im GMDSS

GMDSS besteht aus folgenden Bestandteilen:

Voraussetzungen

Zur Teilnahme am GMDSS muss das Schiff mit zugelassenen Funk- und Kommunikationsgeräten ausgerüstet sein. Die Teilnahme am Mobilen Seefunkdienst erfordert eine Funkkonzession, mit der auch das Rufzeichen zugeteilt wird. Das für die Funkgeräte verantwortliche Besatzungsmitglied muss zudem über einen entsprechenden Fähigkeitsnachweis verfügen. Es gibt folgende Zeugnisse: First-class radio electronic certificate (Funkelektronikzeugnis GMDSS erster Klasse: wie GOC jedoch mit der Berechtigung, die GMDSS-Funkanlage vollständig zu reparieren), Second-class radio electronic certificate (Funkelektronikzeugnis GMDSS zweiter Klasse: wie ROC, jedoch mit der Berechtigung, die UKW-GMDSS-Funkanlage vollständig zu reparieren), Restricted Operator’s Certificate ROC (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker der Berufsschifffahrt) und Short Range Certificate, SRC (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für die Sportschifffahrt) erlauben die Verwendung von UKW-Funkgeräten sowie EPIRBs und NAVTEX-Geräten. General Operator’s Certificate GOC (Allgemeines Betriebszeugnis für Funker) und Long Range Certificate LRC (Allgemeines Funkbetriebszeugnis für die Sportschifffahrt) erlauben zusätzlich die Verwendung von Grenz- und Kurzwellenfunkstationen sowie GMDSS-zertifizierten INMARSAT-Diensten auf Seeschiffen.

In Deutschland wurden die Regelungen zur Umsetzung der Radio Regulations (Vollzugsordnung für den Funkdienst) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) für die GMDSS-Funkelektronik-Zeugnisse vom Gesetzgeber bis heute nicht umgesetzt. Daher ist es in Deutschland nicht möglich, diese Zeugnisse zu erwerben. Auf internationaler Ebene sind diese Zeugnisse jedoch vorhanden und können dort durch Ablegen einer entsprechenden Prüfung erlangt werden.

EPIRBs müssen registriert werden und für die Verwendung des Inmarsat-Satellitenkommunikationssystems ist ein entsprechender Vertrag mit der Betreibergesellschaft nötig.

Seegebiete A1 bis A4

Die IMO teilt die Weltmeere für GMDSS in vier sogenannte Seegebiete (Sea Area A1 bis A4) auf. Schiffe, die nach SOLAS-Vorschriften ausgerüstet werden müssen (das sind insbesondere alle größeren Schiffe der Berufsschifffahrt), müssen abhängig vom befahrenen Seegebiet mit den passenden Kommunikationsmitteln ausgerüstet sein. Für die Freizeitschifffahrt ist die Ausrüstung international freiwillig, wobei in einzelnen Ländern zumindest eine UKW-Funkstation erforderlich ist.

Seegebiet A1
Gebiet innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens einer UKW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen (Kanal 70/156,525 MHz) zur Verfügung steht. Typischerweise hat das Gebiet eine Ausdehnung von 30–40 sm (56–74 Kilometer) zur Küste.
Seegebiet A2
Gebiet, außerhalb von Seegebiet A1, innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens einer Grenzwellen-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen (2187,5 kHz) zur Verfügung steht. Für die Auslegung geht man üblicherweise bei Tag von einem Bereich von 180 sm (330 km) Abstand von der Küstenlinie aus, abzüglich aller von A1 abgedeckten Bereiche. In der Praxis geht eine zufriedenstellende Abdeckung häufig darüber hinaus. So sind bei Nacht bis zu 400 sm (740 km) Abstand von der Küstenlinie abgedeckt.
Seegebiet A3
Ein Gebiet außerhalb der Seegebiete A1 und A2, das von einem geostationären Inmarsat-Satelliten überdeckt wird und in dem eine ununterbrochene Alarmierung zur Verfügung steht. (76° Nord bis 76° Süd).
Seegebiet A4
Ein Gebiet außerhalb der Seegebiete A1, A2 und A3. Dieses besteht im Wesentlichen aus den Polarregionen, nördlich und südlich ungefähr der 76. Breitengrade, ausschließlich aller möglicher Bereiche A1 oder A2. Hier ist die Kommunikation nur noch über Kurzwelle (sowie das Absetzen von Notmeldungen mit EPIRBs über COSPAS/SARSAT-Satelliten) garantiert. Die Kommunikation über Kurzwelle kann durch das Sonnenwetter massiv gestört werden. Deshalb ist die Kommunikation über Iridium-Satelliten zuverlässiger (seit 2020).

Obwohl nach offizieller Definition jedes Seegebiet das jeweils vorhergehende nicht einschließt, bedeutet das nicht, dass die entsprechenden Kommunikationsmittel dort nicht eingesetzt werden können oder dürfen. Eine Kurzwellenfunkstation, die für Seegebiet A4 erforderlich ist, kann auch in den Seegebieten A2 und A3 gute Dienste leisten.

Einzelnachweise

  1. 1 2 IMO: Harmonisierung der GMDSS-Anforderungen für Funkanlagen an Bord von SOLAS-Schiffen (COMSAR/Circ.32) (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive), Richtlinie vom 16. August 2004, abgerufen am 9. April 2015, PDF 199 kB.
  2. IMO International SafetyNET Manual (MSC.1/Circ.1364), Abschnitt 2.1.2 und Abschnitt 3.2; Anleitung vom 24. Mai 2010, abgerufen 13. April 2015, PDF 1,2 MB (englisch).
  3. https://www.boeing.com/commercial/aeromagazine/aero_16/polar_route_ops.pdf Boeing - Safety Polar Route Operations
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