Die Grenze zwischen Bosnien und Herzegowina und Kroatien trennt diese beiden Staaten. Seit dem 1. Juli 2013 ist sie zugleich Teil der Außengrenze der Europäischen Union.
Verlauf
Im Norden nimmt die Grenze am Dreiländereck mit Serbien im Fluss Save bei Vršani ihren Anfang. Sie folgt dem Flusslauf der Save flussaufwärts am bosnisch-herzegowinischen Brčko und Šamac vorbei und über Brod/Slavonski Brod sowie Gradiška und setzt sich dann ab deren Einmündung beim kroatischen Jasenovac über Kozarska Dubica in der Una bis Novi Grad fort, wo sie südwestlich dieser Stadt den Flusslauf der Una bei Gornji Dobretin verlässt und dann in nordwestlicher Richtung, dabei teilweise dem Lauf der Glina folgend, bis Velika Kladuša führt, das sie wie den gesamten Kanton Una-Sana von Bosnien und Herzegowina im Westen umgeht. Von dort verläuft sie in nahezu südlicher Richtung zum Flüsschen Korana, von dem sie sich bei Gornji Vaganac wieder löst. Östlich des kroatischen Dorfes Ličko Petrovo Selo kreuzt sie die Hauptstraße in das bosnische Bihać und umgeht Bihać verhältnismäßig großräumig im Süden bis auf die Höhe des Bergs Gola Plješevica. Südlich von Ripač wird die Una wieder erreicht und zugleich die Bahnstrecke Novi Grad–Knin (Una-Bahn) gekreuzt, auf der hier derzeit kein regelmäßiger Verkehr stattfindet. Die Grenze folgt weiter bis nördlich von Kulen Vakuf der Una und umgeht diesen bosnischen Ort im Westen. Bei Martin Brod erreicht sie wieder die Una, verlässt diese nach Osten bei Veliki Cvjetnić, schwingt dann bei Bosanski Osredci wieder nach Westen aus und kreuzt dabei mehrmals die genannte Bahnstrecke. Vom kroatischen Dugopolje an folgt die Grenze nach Süden der Bahnstrecke knapp östlich von dieser und durch das Tal der Butižnica. Bei Donji Tiškovac verzeichnet die Karte einen sehr schmalen Vorsprung bosnischen Territoriums nach Westen bis auf die Höhe des Poštak-Massivs. Bei Strmica (mit Straßenübergang) wird das Tal der Butižnica (der die Bahn weiter nach Knin folgt) nach Südosten verlassen und die Grenze verläuft über kaum besiedeltes Gebiet, östlich an der Dinara, dem höchsten Berg in Kroatien, vorbei, und westlich des bosnischen Troglav auf der Höhe der Dinariden und der Kamešnica. Südlich des bosnischen Buško jezero beim kroatischen Aržano gibt es wieder einen Grenzübergang auf der Straße. Die Grenze führt weiter über etwas dichter besiedeltes Gebiet und den Voljak und östlich am kroatischen Imotski (mit zwei Grenzübergängen) und durch das Imotsko Polje sowie weiter nach Südosten, bis sie bei Metković das Tal der Neretva erreicht und überschreitet (Bahn- und Straßenübergang). Östlich der Neretva biegt die Grenze fast rechtwinklig nach Südwesten ab, lässt den Küstenort Neum (mit der Halbinsel Klek; Neum-Korridor) bei Bosnien und Herzegowina und verlässt südöstlich von Neum das Adriatische Meer (Kanal Malog Stona) wieder in das Hinterland und lässt dabei Dubrovnik, Cavtat und die Landschaft Konavle (mit dem Gebirgsstock Snijeznica) in Kroatien. Bei Sitnica in der Hochfläche Vrbanje auf um die 950 m. i. J. liegt das Dreiländereck zu Montenegro.
Die Länge der Grenze wird mit 932 km angegeben.
Geschichte
Die Grenze geht auf den Frieden von Karlowitz (1699) zurück, der die Demarkation des venezianischen Herrschaftsbereichs von dem des Osmanischen Reichs sowie zum habsburgischen Gebiet festlegte. Im 19. Jahrhundert setzte sich die Grenze als solche zwischen dem Königreich Kroatien und Slawonien sowie dem cisleithanischen Dalmatien und dem Osmanischen Reich fort. 1878 kam Bosnien und Herzegowina unter Verwaltung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie, bis es 1908 von dieser annektiert wurde. Nach dem Ersten Weltkrieg entfiel die Grenze mit der Gründung des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen, aus dem 1929 das Königreich Jugoslawien wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden Kroatien und Bosnien und Herzegowina als Teilrepubliken der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und die Grenze damit als solche der jugoslawischen Teilrepubliken wieder, die in den 1990er Jahren ihre Unabhängigkeit erlangten. Damit etablierte sich schließlich die kroatisch-bosnisch-herzegowinische Grenze als internationale Grenze, die 1995 durch das Abkommen von Dayton bestätigt wurde. Auf kroatischem Gebiet etablierte sich dabei zwischen 1991 und 1995 das de-facto-Regime der Srpska Krajina, auf bosnischer auf weiten Strecken der Grenze die Republika Srpska. De facto existierte eine internationale Grenze in diesem Zeitraum nicht.
Mit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union wurde die zuvor recht locker kontrollierte Grenze zwischen beiden Ländern zu einer EU-Außengrenze. Im Zuge der Europäischen Flüchtlingskrise ist sie, insbesondere in der Gegend um Bihać, einer der Brennpunkte, die regelmäßig auch in überregionalen Nachrichten auftauchen.
Siehe auch
- Brücke über die Save in Brčko (Zustand 1996)
- Blick über die Save auf Brod (Bosanski Brod)
- Die Glina an der Grenze bei Maljevac
- Grenzbahnhof Martin Brod an der Una-Bahn (2018)
- Una und Ruine Ostrovica bei Kulen Vakuf auf bosnischer Seite nahe der Grenze
- Grenzübergang bei Neum
Einzelnachweise
- ↑ Andrea Beer: Vergessen auf der Balkanroute. Auf: tagesschau.de, 16. Juni 2020, abgerufen am 20. Oktober 2020.