Als Grundablass bezeichnet man im Wasserbau die verschließbare Öffnung zum Entleeren des Stauinhalts (des Nutzraums) einer Talsperre oder einer andersartigen Stauanlage bis zum „tiefsten Absenkziel“. Er kann mit einem Verschlussorgan wie einem Absperrschieber reguliert werden. Bei einem reinen Rückhaltebecken, das nur zum Aufstauen von Wasser zum Schutz vor Hochwasser dient, ermöglicht der Grundablass bei normalem Wasserstand einen ungehinderten Abfluss des Bachs durch die Stauanlage.

Der Grundablass ist größtenteils an der Talsohle der Stauanlage am Fuß der Staumauer oder des Staudamms zu finden und mündet meist in ein Tosbecken, um die hohe Geschwindigkeit des Wassers herabzusetzen. Eine Talsperre zu entleeren, dauert abhängig von der Größe des Stauraum und der begrenzten Kapazität des Gewässers unterhalb der Talsperre normalerweise mehrere Wochen oder Monate. Bei manchen Talsperren bleibt nach der Entleerung noch der Totraum übrig, der nicht mehr entleert werden kann. Der Grundablass ist – neben der Hochwasserentlastung – oft die einzige Entnahmeeinrichtung einer Stauanlage. Er ist immer die tiefste Entnahmeeinrichtung.

Neben dem Grundablass kann eine Talsperre aber auch weitere Entnahmemöglichkeiten haben:

usw.

Außerdem muss jede Talsperre mit einer Hochwasserentlastung ausgerüstet sein.

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Einzelnachweise

  1. AWEL: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft: Infotafel: Hochwasserrückhaltebecken am Jonenbach zum Schutz von Affoltern am Albis
  2. Bretscheider, Lecher Schmidt: Taschenbuch der Wasserwirtschaft, 6. Auflage, Verlag Paul Parey, Hamburg und Berlin, 1982, Seite 630
  3. Bretscheider, Lecher Schmidt: Taschenbuch der Wasserwirtschaft, 6. Auflage, Verlag Paul Parey, Hamburg und Berlin, 1982, Seite 613
  4. DIN 4048 Wasserbau, Begriffe, Stauanlagen, Teil 1, Januar 1987
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