Die Grundsteuer-Richtlinien (GrStR) sind eine Verwaltungsanweisung auf dem Gebiet des deutschen Grundsteuerrechts. Wie andere Steuerrichtlinien auch, soll die Anweisung eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Finanzbehörden sicherstellen und die Verwaltungsarbeit vereinfachen. Sie beinhalten im Wesentlichen Regelungen zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages.
Ihre Vorgänger waren die Richtlinien für die Durchführung der Grundsteuer für den ersten Hauptveranlagungszeitraum (Grundsteuerrichtlinien) - GrR -, herausgegeben 1937 vom damaligen Reichsfinanzministerium, und die Neufassung aus dem Jahr 1954, erlassen durch das Bundesministerium der Finanzen.
Weblinks
- GrStR bei Steuerschroeder.de
Einzelnachweise
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