Hämatologie und Internistische Onkologie ist ein Schwerpunkt in der ärztlichen Weiterbildung, der sich mit der Therapie von bösartigen Tumoren (Onkologie), von Blutkrebs, und von weiteren Blutkrankheiten (Hämatologie = Lehre von den Blutkrankheiten) befasst. In Deutschland definiert die Musterweiterbildungsordnung der deutschen Ärzteschaft die Voraussetzungen, unter denen Fachärzte für Innere Medizin (Internisten) und Fachärzte für Allgemeinmedizin diese Facharztbezeichnung oder Schwerpunktbezeichnung erwerben können.

Die Weiterbildungszeit zum 2009 eingeführten Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie dauert sechs Jahre. Anders ausgebildete Internisten können noch bis 2016 die Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und Internistische Onkologie durch eine zweijährige hauptberufliche (ganztägige) Tätigkeit in einer zugelassenen Einrichtung erwerben; aus der alten Facharztweiterbildung ist nur ein Jahr anrechenbar. Sechs Monate müssen in einem hämatologischen Labor, ein Jahr im Stationsdienst geleistet werden. Die Ärztekammern nehmen dann eine Prüfung ab.

Die erlangte Bezeichnung kann zusammen mit der Facharztbezeichnung geführt werden, z. B. auf dem Praxisschild. Sie berechtigt außerdem zur Abrechnung von Leistungen aus dem Gebiet der seit 2009 gültigen Onkologievereinbarung. Ende 2008 waren in Deutschland 1688 Internisten, Allgemeinmediziner und Praktische Ärzte mit der Schwerpunktbezeichnung tätig.

Ärzte anderer Fachrichtungen können ebenfalls krebsmedizinische Schwerpunktbezeichnungen erlangen, z. B. Hämatologie und Internistische Onkologie für praktische Ärzte (inzwischen aufgegangen im Facharzt für Allgemeinmedizin), Gynäkologische Onkologie für Frauenärzte, oder Kinder-Hämatologie und -onkologie für Kinderärzte.

Einzelnachweise

  1. Bundesärztekammer: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in der Fassung vom 28. Juni 2013 (Memento des Originals vom 14. Oktober 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 21. Februar 2014
  2. z. B. Weiterbildungsordnung Baden-Württemberg, 2003 (PDF)
  3. Statistik der Landesärztekammer Ba-Wü 31 Dezember 2008, vgl. Tabelle 4.0 (PDF)
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