Das Höchster Abkommen (auch: Höchster Vereinbarung) wurde am 30. Mai 1964 in Höchst im Odenwald zwischen den Bundesvorständen der linksgerichteten Studentenverbände SDS, SHB, LSD und ISSF geschlossen. Später trat noch der Bundesverband Deutsch-Israelischer Studiengruppen (BDIS) dem Bündnis offiziell bei; darüber hinaus kooperierten auf örtlicher Ebene die Humanistische Studentenunion (HSU), gewerkschaftliche Hochschulgruppen sowie Teile der Evangelischen Studentengemeinde (ESG) mit den „Höchster Verbänden“.

Das Abkommen beinhaltete die gegenseitige Unterstützung bei örtlichen AStA-Wahlen sowie im Verband Deutscher Studentenschaften. Die ebenfalls vereinbarte Erarbeitung hochschulpolitischer Grundsätze kam zwar nicht zustande. Dafür engagierten sich die „Höchster Verbände“ gegen die von der damaligen Bundesregierung geplanten Notstandsgesetze: Der von ihnen am 30. Mai 1965 in Bonn gemeinsam veranstaltete Kongress „Demokratie vor dem Notstand“ gilt mit rund 1200 Teilnehmern als Meilenstein in der sich formierenden APO.

Vor allem beendete das Abkommen die politische Isolation des SDS und beförderte die Entwicklung eines potentiell mehrheitsfähigen „linken Lagers“ innerhalb der Studentenschaft. Es gilt daher als Schlüsseldokument für die Herausbildung der späteren 68er-Bewegung.

Einzelnachweise

  1. 1 2 Willy Albrecht: Der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS). Vom parteikonformen Studentenverband zum Repräsentanten der Neuen Linken. Bonn 1994, S. 451. In anderen Quellen wird statt des ISSF auch die HSU genannt, z. B. in Lönnendonker/Rabehl/Staadt: Die antiautoritäre Revolte. Der SDS nach der Trennung von der SPD, Wiesbaden 2002, S. 117 f.
  2. Stefan Hemler: Wie die 68er-Revolte eines ihrer liberalen Kinder fraß, in: Vorgänge 155 (2001), S. 49; Boris Spix: Abschied vom Elfenbeinturm? Essen 2008, S. 221.
  3. Demokratie vor dem Notstand. Protokoll des Bonner Kongresses gegen die Notstandsgesetze am 30. Mai 1965. Verl. Neue Kritik, Frankfurt 1965.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.