Der Hüttenschreiber war ein Hüttenbeamter, der an einer Schmelzhütte die Tätigkeit eines Rechnungsführers ausübte. Für die Tätigkeit als Hüttenschreiber waren gute Mathematikkenntnisse und ein fundiertes Wissen über die Metallurgie, insbesondere die Probierkunst erforderlich.

Aufgaben

Der Hüttenschreiber hatte dafür zu sorgen, dass die Schmelzhütte stets mit den Materialien versorgt wurde, die zum Schmelzen benötigt wurden. Außerdem hatte er die Aufgabe, das notwendige Gezähe der Hüttenleute einzukaufen. Er musste bei der Erzverhüttung Aufsicht führen und dafür sorgen, dass eine korrekt abgewogene Mischung von Erz und Kohle nebst Zuschlagstoffen benutzt wurde. Er war auch dafür verantwortlich, dass die jeweiligen Metalle nach der Schmelze entsprechend gewogen wurden. In seiner Funktion als Rechnungsführer musste er die Schichten der Hüttenleute abrechnen. Er war auch verantwortlich für die Abrechnung der Hüttenkosten und die Abrechnung mit den Gewerken. Letztendlich musste er auch dafür sorgen, dass der Zehnt für den Landesfürsten abgeführt wurde.

Literatur

  • Christian Heinrich Gottlieb Hake: Commentar über das Bergrecht. Kommerzienrath J.E. v. Seidel Kunst und Buchhandlung, Sulzbach 1823.

Einzelnachweise

  1. Carl Friedrich Richter: Neuestes Berg- und Hütten-Lexikon. Erster Band, Kleefeldsche Buchhandlung, Leipzig 1805.
  2. 1 2 F. Herthum (Hrsg.): Sammlung der in dem Fürstenthume Schwarzburg - Rudelstadt und theilweise auch in dem Fürstenthume Schwarzburg - Sondershausen erschienenen bergrechtlichen und bergbaulichen Vorschriften, mit Beiträgen zur Kenntniß Schwarzburgischer Berggewohnheiten. Selbstverlag, Könitz 1866, S. 61–62.
  3. Carl von Scheuchenstuel: IDIOTICON der österreichischen Berg- und Hüttensprache. k. k. Hofbuchhändler Wilhelm Braumüller, Wien 1856.
  4. 1 2 3 Hermann Brassert: Berg-Ordnungen der Preussischen Lande. F.C. Eisen’s Königliche Hof-Buch- und Kunsthandlung, Köln 1858.
  5. 1 2 Neue Sammlung der Landes - Ordnungen, Ausschreiben und anderer allgemeinen Verfügungen, welche bis zum Ende des Oktobers 1806 für die ältesten Gebietstheile Kurhessens ergangen sind. Erster Band, Jahre 1524 bis 1735 einschließlich, in der Hof- und Waisenhaus. Buchdruckerei, Cassel 1806, S. 47–49.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.