Friedrich Karl Hans „Hansfritz“ Sohns (* 15. September 1907 in Illingen; † 10. Mai 1990 in Moers) war ein deutscher politischer Funktionär (NSDAP), deutscher SS-Sturmbannführer und verurteilter Kriegsverbrecher. Sohns wurde 1969 wegen seiner Beihilfe zum Mord im Zuge der Teilnahme der Erschießung von Zwangsarbeitern in der Ukraine 1943/1944 zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt.
Leben und Tätigkeit
Sohns wurde 1907 als Sohn des damaligen Bürgermeisters von Völklingen Friedrich Sohns geboren. Sein Vater wurde 1919 von der französischen Besatzungsmacht wegen angeblicher Kriegsverbrechen verhaftet und nahm sich im August 1919 im französischen Militärgefängnis Saarbrücken das Leben. Sohns Mutter wurde mit ihren Kindern daraufhin aus dem Saargebiet ausgewiesen. Nach dem Real- und Oberrealschulbesuch in Wiesbaden, Bad Pyrmont und zuletzt in München legte er im Frühjahr 1927 in München die Reifeprüfung ab. Anschließend studierte er dort und in Greifswald Rechtswissenschaft und bestand im Frühjahr 1931 in München die 1. Juristische Staatsprüfung. Sodann trat er den juristischen Vorbereitungsdienst beim Amtsgericht München an.
Zu Beginn der 1920er Jahren trat Sohns den deutschnationalen Jugendbünden bei. Im Dezember 1922 trat Sohns dann in die neu aufgestellte 20. Hundertschaft der Münchener SA unter Edmund Heines ein. Mit der SA nahm er 1923 auch am gescheiterten Versuch der NSDAP und einiger verbündeter rechtsradikaler Wehrverbände die politische Macht im Deutschen Reich durch einen Putsch zu übernehmen (Hitler-Putsch) teil. Am 1. Juli 1925 trat Sohns in die neugegründete NSDAP ein (Mitgliedsnummer 10.820). Von 1930 an trat er für die nationalsozialistische Bewegung zuerst als Gauredner und später ab Februar 1931 bis zur Machtübernahme 1933 als Reichsredner auf.
Seinen juristischen Vorbereitungsdienst musste er nach einer Verurteilung zu einer dreiwöchigen Strafe abbrechen. Nachdem Sohns danach neben seiner Beschäftigung als Reichsredner anfangs zusätzlich als ehrenamtlicher Mitarbeiter in der obersten SA-Führung Verwendung gefunden hatte, wurde er später im November 1931 hauptamtlich in den Dienst der NSDAP übernommen.
Einer kurzen untergeordneten Funktion als Pressereferent in der Hilfskasse der SA unter Martin Bormann folgte bald ein Einsatz auf wirtschaftspolitischem und propagandistischem Gebiet, zuerst als Leiter der Abteilung Presse und Propaganda des wirtschaftspolitischen Amtes der NSDAP-Reichsleitung. Seit 1933 fungierte Sohns mit dem Rang eines Reichsamtsleiter des Hauptamtes für Handwerk und Handel der NSDAP. Hier war er Stellvertreter des Reichshauptamtsleiters Adrian von Rentelen. Zugleich war er als Schulungsreferent im Institut für angewandte Wirtschaftswissenschaften in Berlin tätig.
Im Januar 1935 trat Sohns in die Schutzstaffel (SS) ein (SS-Nr. 107.396). Ebenfalls seit Januar 1935 gehörte Sohns außerdem als ehrenamtlicher Mitarbeiter dem Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD), dem Nachrichtendienst der SS, an. In der SS wurde Sohns nacheinander zum SS-Scharführer (15. Januar 1935), SS-Oberscharführer (9. November 1935), Hauptscharführer (1. Juli 1936), Untersturmführer (9. November 1936), Obersturmführer (1. Juli 1939), Hauptsturmführer (30. Juli 1940) und Sturmbannführer (20. April 1943) befördert.
Im November 1937 wurde Sohns vom Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin als Vorsitzender der Finanzabteilung der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz eingesetzt. In dieser Stellung war dafür zuständig die streitenden Parteien des Kirchenkampfes (zumal die Bekennende Kirche) niederzuhalten.
Vom 21. September 1938 bis zum 22. Oktober 1938 wurde er allerdings beim Sudeteneinsatz als Wehrmachtsreservist kurzfristig zu einer Armeenachrichtenabteilung eingezogen und dort als Kraftfahrer eingesetzt.
Zweiter Weltkrieg
Bei Beginn des Zweiten Weltkrieges meldete er sich freiwillig zu derselben Wehrmachtseinheit, bei welcher er am Sudeteneinsatz teilgenommen hatte, wurde jedoch nicht einberufen. Um dennoch inzwischen „SS-mässig zweckmässig verwendet zu werden“, wie er sich in einem nachfolgenden Gesuch um Einberufung zur Waffen-SS vom 2. Januar 1940 ausdrückt, ließ sich der Angeklagte zunächst zum SD-Oberabschnitt Süd abstellen. Ende Februar 1940 wurde er dann für ein Jahr zur Waffen-SS eingezogen. Dort schied er im März 1941 als Oberscharführer unter gleichzeitiger Ernennung zum Führeranwärter aus und wurde dem inzwischen neuorganisierten SD-Leitabschnitt München, jetzt als Leiter der SD-Hauptaußenstelle München, zur Verfügung gestellt.
Später wurde Sohns als Funktionär in Osteuropa eingesetzt: Beim Generalkommissar von Litauen Theodor von Renteln war Sohns als Hauptabteilungsleiter I, dem personelle Angelegenheiten, das Haushalts- und Rechnungswesen, Verpflegungs- und Unterkunftsbelange, der Fuhrpark oblagen, bis Ende 1943 eingesetzt. In dieser Stellung bearbeitete er personelle Angelegenheiten, Haushalts- und Rechnungswesen, Verpflegungs- und Unterkunftbelange.
Von Februar bis Juli 1942 war Sohns dann für den SD reaktiviert worden. Nach einem etwa vierwöchigen Ausbildungsaufenthalt im Amt III des RSHA war zunächst mit einem Sonderauftrag in den Osten zur Einsatzgruppe C abgeordnet. Vom Juli 1943 bis Februar 1944 beim BdS Ukraine eingesetzt als Leiter des Sonderkommandos Sonderkommandos 1005a, das mit der Beseitigung der Spuren von Massenerschießungen durch die Einsatzgruppen beauftragt war. Bei der Sonderaktion 1005 wurden Massengräber geöffnet und die dort beigesetzten Opfer verbrannt, um die Spuren der begangenen Verbrechen zu beseitigen. Sohns Kommando war v. a. mit „Enterdungen“ im Südabschnitt der Ostfront beauftragt, insbesondere die Beseitigung von Opfern des Massakers von Babi Jar. Viele der diese Arbeit ausführenden Zwangsarbeiter wurden anschließend auf Befehl von Sohns exekutiert.
Durch Verfügung des RSHA vom 18. März 1944 wurde die Abordnung zum BdS Ukraine aufgehoben, weil Sohns an einer schweren ruhrähnlichen Erkrankung litt. Nach seiner Genesung wurde er als Leiter der Abteilung III D (Wirtschaft) beim SD-Abschnitt Braunschweig eingesetzt.
Nachkriegszeit
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Sohns von den Alliierten verhaftet und bis 1948 in Internierungshaft gehalten. Am 19. Mai 1948 wurde er durch Urteil des Spruchgerichts Benefeld-Bomlitz wegen Zugehörigkeit zur SS und zum SD zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Nach der Entlassung versuchte sich er zunächst bei den Amerikanern als Übersetzer und als Autoverkäufer. Er wohnte unter anderem in Frankfurt am Main, Kaiserslautern und Trier. Nach vorübergehender Arbeitslosigkeit fand er 1961 in Stuttgart schließlich eine Beschäftigung als Lagerist.
Am 13. März 1969 wurde er vom Landgericht Stuttgart wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 280 Menschen zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hatte die Erschießung von meist jüdischen Zwangsarbeitern in der Ukraine in Babyn Jar bei Kiew und weiteren Orten im Rahmen der vor ihm organisierten «Enterdungen» im Südabschnitt der Ostfront befohlen. Am 17. August 1971 wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt. Bis Ende 1974 verbüßte Sohns seine Haft in Hohenasperg.
Familie
Sohns war seit 1932 verheiratet und hatte sechs Kinder.
Schriften
- Trutz, Bruder Tod. Blätter um Ulrich Hutten, 1931.
- Kampf und Aufstieg des Nationalsozialismus zum Dritten Reich, 1934.
- Um die Freiheit der deutschen Arbeit, 1938.
Literatur
- Uwe Kaminsky: Dienen unter Zwang: Studien zu ausländischen Arbeitskräften in Evangelischer Kirche und Diakonie im Rheinland während des Zweiten Weltkriegs. Habelt Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-7749-3129-1, S. 211
- Thomas Martin Schneider/Joachim Conrad/Stefan Flesch: Zwischen Bekenntnis und Ideologie. 100 Lebensbilder des rheinischen Protestantismus im 20. Jahrhundert, Leipzig 2018, S. 272f.
- C.F. Rüter und D.W. de Mildt: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen seit 1945, Amsterdam 2004, Band XXXI, Lfd. Nr. 701 (im Internet)
- Jens Hoffmann: „Das kann man nicht erzählen“. „Aktion 1005“ – Wie die Nazis die Spuren ihrer Massenmorde in Osteuropa beseitigten. KVV Konkret, Hamburg 2008, ISBN 978-3-930786-53-4.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Sterberegister des Standesamtes Moers Nr. 527/1990.
- 1 2 C.F. Rüter: Justiz und NS-Verbrechen. Band XXXI, Amsterdam 2004, S. 705.
- 1 2 Bert Hoppe (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung) Band 8: Sowjetunion mit annektierten Gebieten II. Berlin 2016, ISBN 978-3-486-78119-9
- ↑ C.F. Rüter: Justiz und NS-Verbrechen. Band XXXI, Amsterdam 2004, S. 706.