Heike Schrader (* 1965) ist eine in Griechenland lebende deutsche Journalistin. Wegen Unterstützung der terroristischen DHKP-C wurde sie 2008 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten zur Bewährung verurteilt.

Hintergrund

Schrader sagte, sie sei zwischen 1996 und 1998 in einem Kölner Menschenrechtszentrum aktiv gewesen und habe im Zuge dieser Tätigkeit Kontakte zur DHKP-C gehabt. Schrader veröffentlichte Artikel über die Zustände in der Türkei, übersetzte Texte aus dem Türkischen ins Deutsche und hatte einen politisch linksgerichteten Verlag gegründet. Sie gab unter anderem eine Zeitschrift heraus, die gemeinsam mit der DHKP-C im August 1998 in Deutschland verboten wurde. Aus den Kontakten zur DHKP-C zog die Bundesanwaltschaft den Schluss, Schrader habe „mehrfach an Treffen hochrangiger Funktionäre“ der DHKP-C teilgenommen, bei denen die „Planung und Vorbereitung von Brandstiftungs- und Tötungsdelikten“ im Mittelpunkt gestanden habe und stellte 2001 gegen Schrader einen Haftbefehl aus.

2005 wurde dieser neu gefasst und Schrader international zur Fahndung ausgeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt schrieb Schrader bereits – neben anderen Medien – für Telepolis und die junge Welt und war sowohl in Griechenland als auch in Deutschland gemeldet. Durch ihre Behördeninformation hat sie sich keiner Strafverfolgung entzogen und wurde nicht von dem Haftbefehl informiert. Zuletzt war sie nach ihrer Aussage in Deutschland im März 2007 auf Veranstaltungen unterwegs, wobei ihr Name in Medien publiziert und auf Plakaten gedruckt wurde.

Ende 2007 folgte sie einer Einladung des Pahl-Rugenstein Verlags zur Vorstellung des von ihr ins Deutsche übersetzten Buches „Guantanamo auf griechisch: Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ von Savvas Xiros. Xiros war Mitglied der griechischen Terrororganisation 17. November und wurde 2003 zu mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Er war 2002 in Griechenland schwer verletzt worden, als seine Bombe bei der Vorbereitung eines Anschlags in seinen Händen explodierte und schreibt in diesem Buch, er sei nach seiner Festnahme auf der Intensivstation gefoltert und zu Aussagen gezwungen worden. Schrader wurde beim Verlassen des Flugzeugs auf dem rheinischen Flughafen verhaftet und in eine Bonner Justizvollzugsanstalt überstellt. Am folgenden Tag wurde sie dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt, der den Haftbefehl gegen Auflagen aussetzte. Der Verlag hinterlegte eine Kaution von 5000 Euro, Schrader musste ihren Pass abgeben, sich wöchentlich bei der Polizei melden und durfte die Bundesrepublik nicht verlassen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte sie wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Eine Mitgliedschaft in der DHKP-C konnte Schrader nicht nachgewiesen werden. Das Urteil wurde von ihr angenommen und somit rechtskräftig.

Veröffentlichungen

  • Aufstand einer Generation. In: Willi Baer, Carmen Bitsch, Karl-Heinz Dellwo (Hg.): Schrei im Dezember, Laika-Verlag, Hamburg, 2010, ISBN 978-3-942281-72-0, S. 23–36.

Übersetzungen

  • Savvas Xiros: Guantanamo auf griechisch: Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat, Pahl-Rugenstein, 1. Auflage, 10. Dezember 2007, 129 Seiten, ISBN 9783891443941

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 Harald Neuber: 129a: Lesereise hinter Gitter – Wie die Telepolis-Autorin Heike Schrader ins Visier des Staatsschutzes geriet, Telepolis vom 13. Dezember 2007
  2. 1 2 3 Peter Nowak: Bewährungsstrafe für Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Telepolis vom 10. Dezember 2008
  3. 1 2 Harald Neuber: Terroranklage gegen Journalistin: Auslandskorrespondentin Heike Schrader im Visier der Staatsschützer, M – Menschen Machen Medien, Nr. 01/02 2008
  4. Christian Rath: Anklage aus einem früheren Leben, taz vom 8. Dezember 2008
  5. Christian Rath: Journalistin unter Terrorverdacht, taz, 13. Dezember 2007
  6. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Xiros v. Greece (application no. 1033/07), Beschluss vom 9. September 2010
  7. Harald Neuber: Terrordelikt Pressearbeit. Urteil im Fall Schrader: Ende eines fragwürdigen Prozesses, M – Menschen Machen Medien, Nr. 01/02 2009
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