Deutschland
Das Prädikat Heilklimatischer Kurort ist ein Gütesiegel für Kurorte, deren Klima therapeutisch wirksam ist (Heilklima: Reizklima oder Schonklima). Für die staatliche Anerkennung und Prädikatisierung sind in Deutschland die Kurortgesetze der Länder sowie weitere landesrechtliche Vorschriften maßgebend.
Voraussetzungen zur Anerkennung
Die Voraussetzungen und Maßstäbe für die Anerkennung als Heilklimatischer Kurort werden durch den Deutschen Heilbäderverband e. V., also den Interessenverband der Heilbäder und Kurorte, definiert:
- Ein Heilklimatischer Kurort muss ein therapeutisch anwendbares und durch Erfahrung bewährtes Bioklima besitzen. Das Klima ist anhand der Schon-, Reiz- und Belastungsfaktoren bioklimatisch zu bewerten. Kurgäste und Therapeuten sollen durch aktuelle meteorologische Daten die Möglichkeit zur Dosierung der Klimareize haben. Für den Kurort, speziell die Wohn- und Aufenthaltsbereiche der Gäste, gelten erhöhte Anforderungen an die Luftqualität.
- Es müssen regelmäßige Messungen zur Überwachung des Klimas und der Luftqualität erfolgen.
- Der Ort muss die allgemeinen Anforderungen an einen Kurort erfüllen, also einen dem Kurbetrieb entsprechenden Ortscharakter mit einem Kurpark sowie eine angemessene Anzahl leistungsfähiger Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes aufweisen. Darüber hinaus müssen spezielle Kriterien hinsichtlich der medizinischen Betreuung (Kurarzt mit Erfahrung in der Medizinischen Klimatologie, Einsatz von klimatherapeutisch ausgebildetem Fachpersonal) und den therapeutischen Nutzungsmöglichkeiten des Heilklimas (Liegehalle, Klimapavillon oder Liegewiesen) gegeben sein.
- Die Belange des Umweltschutzes sind zu beachten; speziell die Beschränkung des Straßenverkehrs und verkehrsbedingter Lärmimmissionen. Das Rauchen in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben ist nur in gesondert ausgewiesenen Bereichen zuzulassen.
- Eine medizinisch-meteorologische Begutachtung muss vorliegen, die die therapeutischen Einflüsse der klimatischen und lufthygienischen Gegebenheiten beschreibt und ihre therapeutische Wirkung in medizinischer Hinsicht beurteilt.
Aufgabe des Deutschen Wetterdienstes
Für die Kurorte in Deutschland erstellt der Deutsche Wetterdienst bioklimatologische und lufthygienische Gutachten nach den Qualitätsstandards für Kurorte und Heilbäder. Die Gutachten dienen den zuständigen Behörden der Länder als Entscheidungshilfen für die Vergabe oder Bestätigung der Kurortprädikate.
Verbände und Organisation
Organisiert sind die Heilklimatischen Kurorte im Verband der Heilklimatischen Kurorte Deutschlands e. V.
Heilklimatische Kurorte in Deutschland
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Heilklimatische Kurorte in Österreich
Kärnten |
Niederösterreich |
(Land) Salzburg |
Steiermark |
- Quelle:
Quellen
- ↑ Begriffsbestimmungen - usw. Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen, 12. Aufl. 2005 (PDF) – Deutscher Heilbäderverband e. V.
- ↑ Für Niedersachsen basierend auf: Niedersächsischer Landtag, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/3359: Kleine Anfrage "Welchen Stellenwert haben Prädikate wie „staatlich anerkannter Luftkurort“ speziell für den Heidetourismus und die Tourismuswirtschaft in Niedersachsen?" (PDF; 100 kB), abgerufen am 23. März 2011.
- ↑ Gesetzlich anerkannte Heilklimatischen Kurorte in Österreich (Memento des vom 23. Mai 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , auf www.oehkv.at, abgerufen am 7. Juni 2015
Siehe auch
- Heilklimapark (Heilklimapark Hochtaunus, Hessen)
- Liste deutscher Kurorte
Literatur
- Verband der Heilklimatischen Kurorte Deutschlands (Hrsg.), Roswitha Mitulla: Heilklimatische Kurorte in Deutschland. Context Verlag, Augsburg 2009, ISBN 978-3-939645-15-3
- Gerd Jendritzky, Angelika Grätz, Gunild Scheid: Das Bioklima in Deutschland. Bioklimakarte mit Begleittext und Information zur Wohnortwahl. Flöttmann, Gütersloh 1988, 1995, 2003.