Henrike Meiforth
Personalia
Geburtstag 27. Juni 1987
Geburtsort Deutschland
Größe 173 cm
Position Abwehr
Juniorinnen
Jahre Station
FC Flethsee
Frauen
Jahre Station Spiele (Tore)1
2003–2005 Heider SV
2005–2009 SV Neuenbrook/Rethwisch
2009–2011 Hamburger SV II 39 (6)
2011–2012 Hamburger SV 15 (1)
1 Angegeben sind nur Ligaspiele.

Henrike Meiforth (* 27. Juni 1987) ist eine deutsche Fußballspielerin.

Karriere

Meiforth begann beim FC Flethsee mit dem Fußballspielen. Über die Schleswig-Holsteinische Landesauswahl kam sie zur Saison 2003/04 zum damaligen Bezirksligisten Heider SV, mit dem sie gleich in ihrem ersten Jahr in die Verbandsliga aufstieg. Im Sommer 2005 folgte der Wechsel zum SV Neuenbrook/Rethwisch, von wo aus sie 2009 zum Zweitligisten Hamburger SV II wechselte. Dort avancierte sie sofort zur Stammspielerin und gewann mit ihrer Mannschaft in der Saison 2010/11 die Meisterschaft in der 2. Bundesliga Nord.

Nachdem bereits am 6. Februar 2011 (18. Spieltag) beim 1:0-Erfolg gegen die SG Essen-Schönebeck erstmals in der Bundesliga zum Einsatz gekommen war, unterschrieb sie zur Saison 2011/12 einen Vertrag für das Bundesligateam, für das sie in dieser Spielzeit zu 14 Einsätzen kam. Am 26. Februar 2012 (13. Spieltag) erzielte sie bei der 1:3-Auswärtsniederlage beim FCR 2001 Duisburg mit dem Treffer zum zwischenzeitlichen 1:2 ihr einziges Bundesligator. Nach dem freiwilligen Rückzug Hamburgs aus der Bundesliga im Sommer 2012 endete auch Meiforths Engagement beim HSV.

Erfolge

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 Henrike Meiforth in der ersten Liga. Norddeutsche Rundschau, 30. Juli 2014, abgerufen am 9. September 2014.
  2. Heider SV - Historie (Memento des Originals vom 10. September 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 9. September 2014
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.