Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen
Trägerschaft staatlich
Ort Bremen
Bundesland Bremen Bremen
Land Deutschland Deutschland
Rektorin Luise Greuel
Studierende 375 WS 2012/13
Website www.hfoev.bremen.de

Die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen (HfÖV Bremen) ist eine Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und dient der Ausbildung von Beamten der gehobenen Laufbahnen, der Fortbildung der Polizei der Freien Hansestadt Bremen sowie der Forschung für und über die Polizei im interdisziplinär ausgerichteten Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS).

Studium

Hauptaufgabe der HfÖV ist der Lehrbetrieb im Studiengang Polizeivollzugsdienst. Dieser umfasst sechs Semester und ist zwischenzeitlich als Bachelor-Studium konzipiert. Er kombiniert die erforderlichen Studienanteile mit berufspraktischen Ausbildungskomponenten. Zugelassen sind ausschließlich Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven.

Daneben bestehen zwei externe Studiengänge:

  • Dualer Studiengang Steuern und Recht in Kooperation mit der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen
  • Risiko- und Sicherheitsmanagement in Kooperation mit der Hochschule Bremerhaven

Die Studiengänge Allgemeiner Verwaltungsdienst und Steuerverwaltungsdienst wurden 2001/2002 eingestellt.

Rektoren der Hochschule

Rektoren der Hochschule seit ihrer Gründung sind und waren:

Einzelnachweise

  1. Statistisches Bundesamt: Studierendenzahlen Studierende und Studienanfänger/-innen nach Hochschularten, Ländern und Hochschulen, WS 2012/13, S. 66–113 (abgerufen am 3. November 2013).
  2. FB Polizeivollzugsdienst (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive) auf der Website der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen
  3. https://www.hfoev.bremen.de/hochschule/geschichte-der-hochschule-fuer-oeffentliche-verwaltung-bremen-3620

Koordinaten: 53° 5′ 3,8″ N,  47′ 45,9″ O

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.