Der Holzmechaniker ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie nach dem deutschen Berufsbildungsgesetz.
Ausbildungsdauer und Struktur
Die Ausbildungsdauer zum Holzmechaniker beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Die Ausbildungsordnung aus dem Jahr 2015 teilt den Ausbildungsberuf in drei Fachrichtungen:
- Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen
- Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen
- Montieren von Innenausbauten und Bauelementen
Arbeitsgebiete
Fachrichtung Möbel und Innenausbau
Holzmechaniker stellen Möbel und Innenausbauten her. Sie bedienen Produktionsanlagen, richten Werkzeuge und Geräte ein und führen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durch. Sie behandeln Oberflächen, verpacken und lagern Produkte. Holzmechaniker können Arten und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen unterscheiden. Sie bestimmen dazu die Holzfeuchte, wählen Holz und Holzwerkstoffe entsprechend den Produktionsvorgaben aus und verarbeiten das Material. Sie prüfen die erstellten Teile auf Güte und Maßgenauigkeit, wählen Verbindungs- und Konstruktionsbeschläge aus, prüfen sie auf Funktion und montieren sie. Holzmechaniker bearbeiten aber auch Oberflächen durch Putzen und Schleifen, schützen sie vor Beschädigungen und beschichten sie.
Weiterbildungsmöglichkeiten
- Industriemeister Fachrichtung Holz
- Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Holztechnik
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute
- Industrie-Betriebswirt
- Technischer Fachwirt
Mit den entsprechenden Voraussetzungen ist auch ein Hochschulstudium in folgende Richtungen möglich:
- Ingenieur für Holztechnik
- Ingenieur für Verpackungstechnik
- Holzwirt
Literatur
- BiBB (Hrsg.): Holzmechaniker/Holzmechanikerin – Ausbildung gestalten 1. Auflage 2006. W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Bielefeld, 2006, ISBN 978-3-7639-3761-5.
Weblinks
- Holzmechaniker im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
- Ausbildungsprofil beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Abgerufen am 12. Oktober 2010.
- Holzmechanikerausbildungsverordnung vom 19. Mai 2015 (BGBl. I S. 738) nebst Rahmenlehrplan (BAnz AT 29.07.2015 B1)
Einzelnachweise
- 1 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin
- ↑ , abgerufen am 23. Juli 2016