Der Holztafelbau, auch als Holztafelbauweise bezeichnet, ist eine verbreitete Holzbauweise von Fertighäusern. Als Tafeln werden die flächigen, selbsttragenden Holzkonstruktionen bezeichnet (vergleichbar den Großtafeln im Betonbau). Sie stellen die Wände des Gesamtbauwerks einschließlich aller wesentlichen Einbauten dar, werden in einem Werk vorgefertigt und anschließend auf der Baustelle zusammengefügt.

Der Holztafelbau entspricht vom Konstruktionsprinzip dem Holzrahmenbau, unterscheidet sich aber im Grad der Vorfertigung. Der Übergang von der Holztafelbauweise zur Holzrahmenbauweise ist fließend. Die Holztafeln bestehen aus weitgehend vorgefertigten, beidseitig beplankten Elementen. Abhängig von der Wahl der Dämmstoffe können diese bereits im Gefach eingebaut sein oder werden nach der Montage der Elemente auf der Baustelle eingebracht.

Konstruktion

Bei der Holztafelbauweise werden zunächst die Holztafeln vorgefertigt und nach der Anlieferung auf der Baustelle zum Bauwerk zusammengefügt.

Vorfertigung der Holztafeln

Die Holztafeln sind Verbundkonstruktionen aus Rippen die mit Hilfe von Nägeln, Klammern oder Schrauben oder Leim mit unterschiedlichen Baustoffen, wie Vollholz oder Holzwerkstoffen, beplankt werden.

Entsprechend ihrer Anordnung im Gebäude als Wand-, Decken- oder Dachtafeln, werden die einzelnen Bauteile und ihre Baustoffe sinnvoll kombiniert und dimensioniert, damit sie tragende, aussteifende, raumabschließende und/oder bauphysikalische Funktionen (z. B. Wärmedämmung) übernehmen können.

Zusammenfügen der Holztafeln

Bei der Holztafelbauweise wird der räumliche Baukörper modular aus einzelnen ebenen Holztafeln zusammengesetzt.

In der Fertigung im Werk werden Großtafeln in Gebäudeabmessungen aus Einzeltafeln, deren Größen von den Standardformaten der Beplankungswerkstoffe bestimmt werden, zusammengesetzt. Die Großtafeln werden zur Baustelle transportiert und können innerhalb kurzer Zeit zum Bauwerk zusammenmontiert werden.

Baurechtliche Vorgaben

Baurechtlich sind Holztafeln ein geregeltes Bauprodukt gemäß Bauregelliste A, Teil 1, Nummer 3.3.2.2

"Beidseitig bekleidete oder beplankte nicht geklebte Wand-, Decken- und Dachelemente, z. B. Tafelelemente für Holzhäuser in Tafelbauart".

Die Verwendbarkeit des Bauprodukts ergibt sich aus der Übereinstimmung der Holztafeln mit den technischen Regeln und den bautechnischen Nachweisen. Herstellwerke von Holztafeln unterliegen einer regelmäßigen Fremdüberwachung durch eine bauaufsichtlich anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle. Nach erfolgreicher Erstprüfung wird dem Herstellwerk ein Übereinstimmungszertifikat verliehen und die Holztafeln müssen mit dem Übereinstimmungszeichen gekennzeichnet werden. Fehlt das Übereinstimmungszeichen sind die Holztafeln im baurechtlichen Sinn nicht verwendbar. Nach den Landesbauordnungen handelt es sich dann hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, privatrechtlich um einen Mangel.

Vergleich mit anderen Bauweisen

(siehe auch Holzbau und Fertighaus)

Rund 15 % der Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland werden inzwischen, mit zunehmender Tendenz, in Holzbauweise errichtet. Dabei spielt die Holztafelbauweise eine wichtige Rolle. Ihr besonderer Vorteil liegt unter anderem in der schnellen Montage vor Ort und der witterungsunabhängigen Herstellung der Holztafeln im Werk.

Des Weiteren handelt es sich, im Gegensatz zur Massivbauweise, um eine trockene Bauweise. Da die Gebäudehülle nach dem Aufbau sofort dicht ist, ist das Gebäude umgehend wind- und wetterfest. Die Maßhaltigkeit und Genauigkeit ist bei der Holztafelbauweise durch den hohen Vorfertigungsgrad sehr hoch. Es gibt sowohl sogenannte Typenhäuser mit vorgegebener Gestaltung, als auch vollkommen individuell variierbare Gebäudeformen. So fertigen verschiedene – vor allem skandinavische – Hersteller fast ausschließlich individuelle Häuser.

Im Wesentlichen zeichnen sich Häuser in Holztafelbauweise dadurch aus, dass sie in der Regel gut gedämmt und dadurch sehr energiesparend sind. Wie bei anderen Bauweisen auch, kann zusätzlich moderne Haustechnik eingebaut werden, wie beispielsweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Wärmepumpenheizungen, Holzpelletheizungen oder Solarthermie. Dadurch ergeben sich Energieverbräuche, die die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschreiten.

Einzelnachweise

  1. 1 2 Dietmar Grütze: Bau-Lexikon. Carl Hanser Verlag, München 2007, ISBN 3-446-40472-4, S. 131 u. 132.
  2. 1 2 H. Frey; H. August: Bautechnik - Fachkunde Bau. Europa Verlag, Haan-Gruiten 2003, ISBN 3-8085-4460-0, S. 393.
  3. www.beuth.de: Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau; Deutsche Fassung EN 1995-1-1:2004 + AC:2006 + A1:2008, Stand 10/2012, abgerufen am 21. Oktober 2015
  4. 01/2015 (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive), abgerufen am 21. Oktober 2015
  5. http://www.bundesanzeiger-verlag.de: Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung stellen einen Mangel der Werkleistung dar, Link ist defekt. abgerufen am 21. Oktober 2015
  6. www.infoholz.de: Das Holzhaus (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 17. März 2010
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