Hongkong-Konvention | |
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Titel (engl.): | Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships |
Abkürzung: | HKC |
Datum: | 15. Mai 2009 |
Inkrafttreten: | 26. Juni 2025 |
Fundstelle: | Text auf der Homepage der Internationalen Arbeitsorganisation, abgerufen am 8. Juli 2023. |
Fundstelle (deutsch): | BGBl. 2018 II S. 617 |
Vertragstyp: | Multinational |
Rechtsmaterie: | Seevölkerrecht |
Unterzeichnung: | |
Ratifikation: | 22 |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. |
Die Hongkong-Konvention („Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships, 2009“, abgekürzt HKC) ist eine Vereinbarung für weltweite Verbesserungen für umweltfreundliches Recycling von Schiffen und für die Arbeitsbedingungen in den Abwrackwerften bzw. -betrieben. Sie wurde im Mai 2009 von den Mitgliedstaaten der IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation) in Hongkong beschlossen.
Inkrafttreten
Die HKC tritt zwei Jahre, nachdem folgende Kriterien erfüllt wurden, in Kraft:
- min. 15 Staaten müssen sie ratifizieren,
- welche mindestens 40 % der Welthandelstonnage und
- nicht weniger als 3 % Recyclingkapazität (gemessen an dem Durchsatz der letzten zehn Jahre bezogen auf die 40 % der Welthandelstonnage) repräsentieren.
Anhand der Weltschifffahrtsdaten aus 2012 bedeutet dies:
- 15 Staaten,
- die mindestens 432,5 mio Gross Tonnes (GT, entspricht der Bruttoraumzahl BRZ) und
- Recyclingkapazität von 12,97 mio GT repräsentieren;
Die Recyclingkapazität stellt sich aktuell bei den Top-Recyclern wie folgt dar:
- Indien = 12,2 mio GT
- Bangladesch = 8,8 mio GT
- China = 8,2 mio GT
- Pakistan = 5,5 mio GT
- Türkei = 1,5 mio GT
Bis zum 27. Juni 2023 hatten 22 Länder die Konvention ratifiziert, welche ca. 46 % der Welthandelstonnage und 23,8 Mio. GT Recyclingkapazitäten repräsentieren. Durch die im Juni 2023 erfolgte Ratifizierung durch Liberia und Bangladesch tritt die Konvention offiziell am 26. Juni 2025 in Kraft.
Inhalt
Kernforderungen der Hongkong-Konvention sind:
- Gefahrstoffkataster (Inventory of Hazardous Materials, IHM) mit unterschiedlichen Herangehensweisen für neue und existierende Schiffe,
- IHM-Zertifikat (International Certificate on Inventory of Hazardous Materials, ICIHM) ausgestellt vom Flaggenstaat des jeweiligen Schiffes; maximal gültig für 5 Jahre
- Ship Recycling Facility Plan (SRFP), Beschreibung der Prozesse und Managementsysteme zur Sicherstellung von Sicherheit, Arbeits- und Umweltschutz in der Schiffsrecyclingwerft (Ship Recycling Facility, SRF)
- Betriebsgenehmigung (Document of Authorization to conduct Ship Recycling, DASR), ausgestellt vom Recyclingstaat (Competent Authority), maximal gültig für 5 Jahre
- Schiffsrecyclingplan (Ship Recycling Plan, SRP), welcher den Rückbau eines Schiffes in einer bestimmten SRF unter Einbeziehung des SRFP (3.) und IHM (1.) beschreibt, kann von der Competent Authority generell, stillschweigend, oder explizit genehmigt werden
- Bescheinigung der Recyclingbereitschaft eines Schiffes (International Ready for Recycling Certificate, IRRC) ausgestellt vom Flaggenstaat nach dem Final Survey unter Berücksichtigung der IHM und SRP
Es sind den gesamten Lebenszyklus („Wiege bis zur Bahre“) von Schiffen betreffende Vorgaben entstanden. Vom Schiffbau (Werften) inklusive der Zulieferindustrie über den Schiffsbetrieb (Reedereien) bis zu den Schiffsrecyclern (Recyclingwerften) und deren Entsorgern sowie übergeordneten Kontrollorganen (Flaggen-, Hafen- und Recyclingstaaten, bzw. deren beauftragten Überwachungsorganisationen wie Klassifikationsgesellschaften und Hafenstaatenkontrolle).
Die HKC gilt für Neubauten wie für die fahrende Flotte mit mehr als 500 GT (vergleichbar mit BRZ – Bruttoraumzahl). Damit fallen etwa 50.000 Schiffe unter den Anwendungsbereich. Kern der Hongkong-Konvention ist die Erstellung einer Schadstoffliste, in der toxische Stoffe wie Asbest, PCB, Ozon abbauende Stoffe und TBT-haltige Schiffs-Anstriche erfasst werden müssen. Die Liste soll das sichere und umweltfreundliche Recycling von Schiffen erleichtern.
Einführung in der Europäischen Union
Die Europäische Union kann kein Mitglied der Konvention werden, da der Beitritt Staaten vorbehalten ist (Art. 16 des Übereinkommens). Die wesentlichen Verpflichtungen des Übereinkommens wurden jedoch bereits über die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG (PDF) am 31. Dezember 2018 für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich (Art. 32 des Verordnung).
Abwrackwerften (SRFs), auch solche außerhalb der EU, können die Aufnahme in die EU-Liste ab 31. Dezember 2014 beantragen. EU-geflaggte Schiffe dürfen ab Erscheinen der EU-Liste nur noch in EU-gelisteten Werften abgewrackt werden.
Folgende IHM-Fristen gelten für Schiffe über 500 GT:
- „Recycling-Schiffe“ müssen ab Ende 2016[veraltet] mit einer zertifizierten IHM auf die letzte Reise gehen.
- Neubauten müssen ab Ende 2015[veraltet] mit einer zertifizierten IHM ausgestattet sein.
- existierende Schiffe unter EU-Flagge und die EU anlaufenden Schiffe (unabhängig von der geführten Flagge) müssen spätestens am 31. Dezember 2020[veraltet] eine zertifizierte IHM vorweisen.
Von der EU-Verordnung sind ca. 30.000 Schiffe betroffen; in der Zeit bis zum Fristende sind ca. 20 Schiffe pro Tag mit einer zertifizierten IHM auszustatten.
Am 13. März 2014 hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit (439 Ja-Stimmen, 41 Gegenstimmen) bekräftigt, dass es eine zügige Ratifizierung der HKC durch die EU-Mitgliedstaaten wünscht und somit verbindlichen Vorgaben auf internationaler Ebene durch die HKC früher ermöglichen könnte.
Nun kann der Europäische Rat die EU-Mitgliedstaaten offiziell auffordern, das weltweite Regelwerk zum Schiffsrecycling in Kraft zu setzen.
Der Verband Deutscher Reeder hat dies begrüßt; er sieht in der HKC „das einzig scharfe Schwert für mehr Arbeitssicherheit und den Schutz der Umwelt beim Schiffsrecycling“ und als einen „wichtigen Schritt, um nicht nur für Europa, sondern für alle Recycling-Standorte weltweit verbindliche Regeln zu schaffen.“
Siehe auch
Weblinks
- https://ec.europa.eu/ : Volltext (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.) (pdf, 49 S., 19. Mai 2009)
- IMO: The development of the Hong Kong Convention
- TAZ: Mit fremder Flagge ist alles erlaubt
Fußnoten
- ↑ The Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships. IMO, abgerufen am 30. Juni 2023.
- ↑ Hong Kong ship recycling Convention set to enter into force. IMO, 26. Juni 2023, abgerufen am 30. Juni 2023.
- 1 2 Status of conventions. International Maritime Organization, 27. Juni 2023, abgerufen am 30. Juni 2023.
- ↑ Mike Schuler: Shipbreaking: Bangladesh, Liberia Trigger Hong Kong Convention's Entry Into Force. 26. Juni 2023, abgerufen am 30. Juni 2023 (amerikanisches Englisch).
- ↑ imo.org: Recycling of ships (Memento vom 23. Januar 2020 im Internet Archive)
- ↑ ABl. L 330 vom 10. Dezember 2013, S. 1.
- ↑ Pressemeldung des VDR vom 13. März 2014