Hubschrauberabsturz vor Athos | |
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CH-47 Chinook | |
Unfall-Zusammenfassung | |
Ort | Singitischer Golf, vor Athos |
Datum | 11. September 2004 |
Todesopfer | 17 |
Überlebende | 0 |
Luftfahrzeug | |
Luftfahrzeugtyp | Boeing-Vertol CH-47D |
Betreiber | Griechisches Heer |
Kennzeichen | ES 916 |
Abflughafen | Flughafen Athen-Eleftherios Venizelos |
Zielflughafen | Athos |
Passagiere | 13 |
Besatzung | 4 |
Listen von Flugunfällen |
Beim Hubschrauberabsturz vor Athos am 11. September 2004 stürzte ein CH-47 D in den Singitischen Golf. Alle 17 Personen an Bord starben, unter ihnen Petros VII., Patriarch von Alexandria und ganz Afrika.
Ablauf
Am 11. September 2004 sollte Patriarch Petros VII. zu einem Besuch des Heiligen Berges Athos reisen. Den Transport übernahmen die griechischen Heeresflieger mit einem Hubschrauber CH-47D Chinook. Der Patriarch wurde von 11 weiteren Geistlichen, die meisten aus dem Patriarchat Alexandria in Ägypten, begleitet. Neben der vierköpfigen Besatzung befand sich ein hoher Militärvertreter an Bord. Um 10:54 Uhr wurde das letzte Signal des Helikopters empfangen. Der Hubschrauber stürzte ca. 5,5 Seemeilen (ca. 10,2 km) vor Berg Athos ins Meer.
Bergung und Untersuchung
Erste Wrackteile des Hubschraubers sowie einige der Leichen wurden bereits am 11. September 2004 gefunden. Die griechischen Streitkräfte setzten eine Untersuchungskommission ein. Bis zum 22. November 2005 konnten weitere Teile des Hubschraubers geborgen werden, darunter der Flugschreiber. Nicht geborgen werden konnten neben dem zweiten Flugschreiber das Cockpit sowie der vordere Rotor.
Festgestellt wurde, dass der Copilot weder über ein aktuelles Gesundheitszeugnis noch einen aktuellen beruflichen Eignungstest verfügte.
Geborgene Teile des Hubschraubers wurden auch von US-amerikanischen Behörden und vom Hersteller Boeing untersucht.
Letztlich konnte die genaue Ursache des Absturzes nicht ermittelt werden.
Prozess
Angehörige der Absturzopfer strengten einen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, da Griechenland nach ihrer Auffassung nicht genug zur Aufklärung des Unfalls unternommen habe. Insbesondere wurden der zweite Flugschreiber und der vordere Rotor nicht geborgen. Der fragliche Rotor habe zu einer Charge gehört, die Boeing in einem Rundschreiben als fehlerhaft bezeichnet habe. Die Klage wurde letztlich abgelehnt, weil die griechischen Streitkräfte nachweisen konnten, dass der Hubschrauber ordnungsgemäß gewartet wurde. Unmittelbar vor dem Abflug sei der Hubschrauber nochmals entsprechend den Sicherheitsrichtlinien überprüft worden, wobei keine Mängel festgestellt wurden. Daraufhin habe der Hubschrauber eine Starterlaubnis ohne Einschränkungen erhalten.
Gedenken
In Porto Koufo auf der Halbinsel Sithonia nahe dem Unglücksort befindet sich ein Denkmal für die Opfer des Absturzes.
Einzelnachweise
- ↑ Der Unfall auf aviation-safety.net, abgerufen am 11. Mai 2022
- ↑ www.athen-magazin.info: Hubschrauber-Absturz in Griechenland: Patriarch Petros VII. ums Leben gekommen, abgerufen am 11. Mai 2022
- ↑ news.at: Hubschrauber-Absturz in Griechenland: Patriarch Petros VII. ums Leben gekommen, abgerufen am 11. Mai 2022
- 1 2 Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 12. Juli 2011, abgerufen am 11. Mai 2022