Naturschutzgebiet Huntebruch und Huntebruchwiesen

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Nördlich des Dümmers im nieder­sächsischen Landkreis Diepholz
Fläche 260,0 ha
Kennung NSG HA 204
WDPA-ID 378099
FFH-Gebiet 70,0 ha
Vogelschutzgebiet 260,0 ha
Geographische Lage 52° 34′ N,  21′ O
Meereshöhe von 37 m bis 48 m
Einrichtungsdatum 20.05.1976
Verwaltung NLWKN
Besonderheiten Überlagerung mit Naturwald Huntebruch (37 ha)

Huntebruch und Huntebruchwiesen ist der Name eines Naturschutzgebietes in der Gemeinde Lembruch und der Stadt Diepholz im Landkreis Diepholz.

Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG HA 204 ist 260 Hektar groß. Es ist teilweise Bestandteil des FFH-Gebietes „Dümmer“ und liegt vollständig im EU-Vogelschutzgebiet „Dümmer“.

Das Naturschutzgebiet liegt nördlich des Dümmers in der Dümmerniederung. Es grenzt im Westen an das Naturschutzgebiet „Westliche Dümmerniederung“ und im Süden an das Naturschutzgebiet „Dümmer“. Zusammen mit diesen sowie dem Naturschutzgebiet „Ochsenmoor“ im Süden des Dümmers und dem Naturschutzgebiet „Hohe Sieben“ am Ostufer des Dümmers ist der größte Teil der Niederung naturschutzrechtlich geschützt.

Das Naturschutzgebiet stellt den Flusslauf der Hunte sowie einen Teil der östlichen Ufers und des angrenzenden Grünlandes, überwiegend Feuchtgrünland und Niedermoorflächen, unter Schutz. Das Grünland wird überwiegend extensiv für die Mahd und als Weide genutzt.

Im nördlichen Bereich des Schutzgebietes liegt das Waldgebiet „Huntebruch“, das bereits seit Jahrzehnten nicht mehr bewirtschaftet wird. Das Waldgebiet, das durch Erlen-Eschenbestände und Erlenbruchwald geprägt ist, wurde 1976 als Naturwaldreservat ausgewiesen. Es bildete das Naturschutzgebiet „Huntebruch“ mit dem Kennzeichen NSG HA 039. Das Naturschutzgebiet ist zum 15. November 2007 vollständig in das neu ausgewiesene Naturschutzgebiet „Huntebruch und Huntebruchwiesen“ integriert worden.

Im Süden des Schutzgebietes befindet sich der Dümmer-Aussichtsturm Nord, einer von vier Aussichtstürmen im Verlaufe des 18 km langen Deichweges rund um den Dümmer.

Das Gebiet steht seit dem 15. November 2007 unter Naturschutz, wobei der Huntebruch bereits zum 20. Mai 1976 unter Naturschutz gestellt wurde. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Diepholz.

Einzelnachweise

  1. Steckbrief des Naturwaldes Huntebruch, Datenbank Naturwaldreservate in Deutschland, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (abgerufen am 14. April 2011)
  2. Naturschutzgebiet „Huntebruch“, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (abgerufen am 14. April 2011)
Commons: Naturschutzgebiet Huntebruch und Huntebruchwiesen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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