Der Identitätsausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Österreicher, der ausschließlich dem Nachweis der eigenen Identität dient. Im Gegensatz zu Führerschein, Reisepass und Personalausweis kann dem Antragsteller die Ausstellung nicht versagt werden, wodurch jeder österreichische Staatsbürger einen Rechtsanspruch auf den Identitätsnachweis hat. EU-Bürger können einen Lichtbildausweis für EWR-Bürger erhalten, wenn sie sich dauerhaft in Österreich aufhalten.

Mit der Schaffung des Identitätsausweises in der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 1999 wurde eine Lücke für diejenigen Personen geschlossen, die aus inhaltlichen Gründen (etwa aufgrund gewisser Straftaten, die den Entzug von Führerschein und Reisedokumenten mit sich ziehen, oder fehlendem Wohnsitz) bisher nicht die Möglichkeit hatten, sich auszuweisen. Auch Obdachlose können einen Identitätsausweis erhalten.

Die Bekanntheit und Akzeptanz ist in der Öffentlichkeit gering. Im Jahr 2005 wurden etwa nur 161 Ausweise ausgestellt.

Der Identitätsausweis ist unbegrenzt gültig und muss nur bei einer Namensänderung neu ausgestellt werden. Er hat die Form einer Plastikkarte im Scheckkartenformat.

1945 bis 1955

Bereits während der Besatzungszeit zwischen 1945 und 1955 gab es einen Identitätsausweis (umgangssprachlich „I-Ausweis“) mit Foto und den Angaben in den drei Sprachen der Besatzungsmächte (Englisch, Französisch und Russisch), sowie Deutsch. Er wurde benötigt, um die jeweilige Zonengrenze zu überschreiten.

Einzelnachweise

  1. Anfragebeantwortung zur Parlamentarischen Anfrage "Reisepässe im Jahr 2005-Ausstellung", GZ 4114/AB (XXII. GP)
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