Das Idryma Kinonikon Asfaliseon, griechisch Ίδρυμα Κοινωνικών Ασφαλίσεων, abgekürzt IKA, ist der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer in Griechenland. Die korrekte und vollständige Bezeichnung lautet inzwischen IKA-ETAM (griechisch Ιδρυμα Κοινωνικών Ασφαλίσεων – Ενιαίω Ταμείο Ασφάλισης Μισθωτών, dt. „Anstalt für Sozialversicherung – Einheitskasse für Lohnempfänger“). Die Gründung erfolgte 1934. Sitz ist Athen.

Bedeutung

IKA ist heute die größte Versicherungsanstalt des Landes. Es gewährt Versicherungsschutz an ca. 6 Millionen direkt oder indirekt (über ihre Familienangehörigen) Versicherte und gewährt Renten an fast eine Million Bürger.

Das IKA versichert die Arbeitnehmer, die in Griechenland oder im Ausland bei einem in Griechenland ansässigen Arbeitgeber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, aber auch diejenigen, die eine persönliche Arbeit aufgrund eines Werkvertrags im Haupt- oder Nebenberuf leisten, für die sie bei keinem anderen allgemeinen Versicherungsträger versichert sind. Außerdem sind durch das IKA auch verschiedene Personengruppen versichert, die keinen festen Arbeitgeber haben und deren Versicherung durch ihre Verbände oder ihre Versicherungsgenossenschaften erfolgt (Ladearbeiter, Zeitungsverkäufer, Schlachter usw.) oder Personengruppen, die von besonderen Vorschriften erfasst werden (private Krankenschwestern). Für Arbeitnehmer besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber hat die Beiträge an den Versicherungsträger abzuführen.

Leistungen

In der Krankenversicherung wird Versicherungsschutz grundsätzlich durch Gewährung von Sachleistungen, das heißt durch Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern, privaten Vertragskliniken und Krankenhäusern des IKA-ETAM in Anspruch genommen werden. In städtischen Gebieten können die Versicherten ihren Hausarzt aus einer Liste auswählen, in ländlichen Gebieten dagegen gibt es keine freie Arztwahl; der Versicherte hat den örtlich zuständigen Arzt des Versicherungsträgers aufzusuchen.

Die Behandlung ist kostenfrei. Dies gilt auch für zahnärztliche Behandlungen sowie Untersuchungen in den Laboren des IKA. Das IKA übernimmt auch die Kosten für Prothesen, medizinische Hilfsmittel wie Herzschrittmacher, Hörgeräte, Rollstühle und Kontaktlinsen, wenn die Notwendigkeit durch ein medizinisches Gutachten des behandelnden Arztes belegt ist. Nur bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen Patienten 25 % des Preises zuzahlen.

Im Krankheitsfall wird je nach Versicherungsdauer auch Krankengeld für bis zu zwei Jahre bezahlt. Weitere von IKA-ETAM gewährte Leistungen sind Geburtsbeihilfen, Mutterschaftsgeld, Invaliditätsrenten, Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Verletztengeld bei Unfällen. Für die Arbeitslosenversicherung und Kindergeld ist dagegen nicht das IKA, sondern die Arbeitsverwaltung OAED zuständig.

Finanzlage

Das IKA leidet unter chronischer Finanznot. Im Jahr 2009 musste es mit 2,6 Milliarden Euro vom Staat unterstützt werden. Presseberichte, die das IKA als „schwarzes Loch“ bezeichnen, dessen Zusammenbruch bevorstehe, werden jedoch dementiert.

Als eine der Ursachen der Finanzlage wird eine Vielzahl von Rentenbetrügereien angesehen, die 2011 aufgedeckt wurden: Nachdem aufgefallen war, dass Renten an über 9000 Rentner im Alter von über 100 Jahren überwiesen werden, mussten sich alle Rentner zur persönlichen Identifizierung melden. Hierdurch wurde aufgedeckt, dass 63.500 – teilweise schon lange – verstorben waren und in den letzten zehn Jahren etwa 7 bis 8 Milliarden Euro an Angehörige der Verstorbenen bezahlt worden waren. Ferner erlitten die griechischen Rentenkassen starke Verluste durch den zur Bewältigung der Finanzkrise durchgeführten Schuldenschnitt, da sie etwa 8 Milliarden Euro Beitragsgelder in griechischen Staatsanleihen angelegt hatten. Wegen der Finanzkrise hat der griechische Staat zudem die Zuschüsse an die Krankenhäuser und Versicherungskassen eingefroren. Mittlerweile sind unbezahlte Rechnungen von rund zwei Milliarden Euro aufgelaufen, sodass Lieferanten die staatlichen Kliniken nur noch gegen Vorkasse beliefern und Apotheken Arzneimittel nur gegen Barzahlung abgeben.

Einzelnachweise

  1. Webseite des IKA (griechisch)
  2. 1 2 3 4 Merkblatt der EU (PDF; 309 kB)
  3. Medical Tribune: Georg Müller: Vergleich Griechenland – Deutschland (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. 1 2 FAZ vom 31. Oktober 2011: „Acht Milliarden Euro für tote Rentner“
  5. Spiegel vom 2. Februar 2012: „Griechenland stoppt Zahlungen an 63.500 Phantom-Rentner“
  6. Tagesspiegel vom 11. Juni 2012: „Griechenlands Ärzte arbeiten am Limit“
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.