Der Beruf des Industriemechanikers ist ein in Deutschland zum 1. August 1987 eingeführter, anerkannter Ausbildungsberuf. Die 3½-jährige betriebliche Ausbildung wird durch eine gestreckte Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen.
Der Monoberuf wird seit einer Neuordnung 2004 statt in Fachrichtungen nunmehr in Einsatzgebieten ausgebildet, beispielsweise im Einsatzgebiet Instandhaltung. Zwischen 1937 und 1987 bestanden die Ausbildungsberufe des Betriebs- und des Maschinenschlossers, die am 1. August 1987 unter anderem durch den Beruf des Industriemechanikers abgelöst wurden. Die Einsatzgebiete des Industriemechanikers reichen von Schlosser-Arbeiten über Arbeiten als Facharbeiter mit CNC-Maschinen oder Herstellung von Einzelstücken bis hin zum Einstellen von Maschinen in der Produktion.
Ausbildung
- Inhalte der Ausbildung sind
- Herstellung, Instandhaltung und Überwachung von technischen Systemen
- Einrichtung, Umrüstung und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen
- Feingerätebau
- Maschinen- und Anlagenbau
- Produktionstechnik
- Grundbildung (erstes Jahr)
- Aspekte des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit
- Werk- und Hilfsstoffe
- Umgang mit Werkzeugen (manuell und maschinell)
- Techniken des Trennens und Umformens
- Zusammenfügen von Werkstoffen
- Berufliche Fachbildung (zweites Jahr)
- Anwendung von Gesamtzeichnungen und Fertigungsplänen
- Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen
- Montage von Bauteilen und Baugruppen
- Ermittlung und Einstellung von Maschinenwerten
- Berufliche Fachbildung (ab dem dritten Jahr)
Weiterbildungsmöglichkeiten
Aufstiegsfortbildung:
- Industriemeister/in
- Technische/r Fachwirt/in
- Techniker/in
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Industriemechaniker*in. In: Zukunftsbranche Bahn. 11. Auflage. Bahn-Media Verlag GmbH & Co. KG, Suhlendorf 2019, ISBN 978-3-9819896-1-8, S. 48.