Unter dem Begriff informationstechnisches System (IT-System) versteht man jegliche Art elektronischer datenverarbeitender Systeme.
Darunter fallen zum Beispiel Computer, Großrechner, Hochleistungsrechner, Verteilte Systeme (wie z. B. Serversysteme, Computer-Grids, Cloud Computing), Datenbanksysteme, Informationssysteme, Prozessrechner, Digitale Messsysteme, DSP-Systeme, Mikrocontroller-Systeme, Kompaktregler, eingebettete Systeme, Mobiltelefone, Handhelds, digitale Anrufbeantworter, Videokonferenzsysteme und diverse Kommunikationssysteme u. a. m.
Der Begriff wurde am 22. August 2007 in einem Fragenkatalog des deutschen Bundesministeriums der Justiz im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen als Rechtsbegriff verwendet. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008 – 1 BvR 370/07 bzw. 1 BvR 595/07 – auch das Internet in seiner Gesamtheit als informationstechnisches System angesehen.