Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) wurde im Juni 2010 von Transparency International Deutschland ins Leben gerufen. Getragen wird die Initiative von Transparency International Deutschland (TI-D), dem Bundesverband Deutscher Stiftungen, dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), dem Deutschen Fundraising Verband, dem Deutschen Kulturrat, dem Deutschen Naturschutzring, dem Deutschen Spendenrat, der Maecenata Stiftung, Phineo, dem Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) und dem Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv.
Dieser Trägerkreis sorgt für die Verbreitung der Initiative, kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der Teilnahmebedingungen und ist für ihre inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung verantwortlich. Operativ wird die Initiative Transparente Zivilgesellschaft begleitet von ehrenamtlichen Mitarbeitern der AG Transparenz in der Zivilgesellschaft bei Transparency International Deutschland. Die Arbeitsgemeinschaft unter Leitung von Fritz Haunert und Wiebke Rasmussen ist für die Prüfung der Kriterien verantwortlich und will den Diskurs zur Debatte um transparentes Gebaren im dritten Sektor unter Stiftungen, Vereinen und Wohlfahrtsverbänden zusammen mit dem Trägerkreis vorantreiben.
Bislang haben 1.845 Organisationen die Selbstverpflichtung unterzeichnet (Stand: 9. Oktober 2023).
Ziele
Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Mit Ausnahme gemeinnütziger Kapitalgesellschaften wie gemeinnützige GmbH oder gemeinnützige Aktiengesellschaften sind gemeinnützige Organisationen derzeit nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel zu informieren. Ziel der Initiative ist es, ein möglichst breites Aktionsbündnis innerhalb der Zivilgesellschaft herzustellen, das sich auf die wesentlichen Parameter für effektive Transparenz einigt.
Die Unterzeichner der Initiative verpflichten sich, zehn relevante Informationen über ihre Organisation leicht auffindbar, in einem bestimmten Format der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit sollen bestehende Standards nicht ersetzt, wohl aber eine Messlatte für die Eingangsvoraussetzungen effektiver Transparenz im gemeinnützigen Sektor festgelegt werden.
Die Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichten sich, im Rahmen eines für alle Organisationen gleichen Formats offenzulegen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden, und wer darüber entscheidet. Sie stellen diese Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Internet. Vor allem lokale und regionale Organisationen werden durch die Initiative ermutigt, sich dem Thema Transparenz stärker zu widmen.
Gleichzeitig werden die Bürger aufgerufen, von dem Informationsangebot Gebrauch zu machen und den Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft zu verstärken.
Teilnahmebedingungen
An der Initiative können alle zivilgesellschaftlichen Organisationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, teilnehmen. Bis April 2020 war dies nur Organisationen möglich, die als gemeinnützig anerkannt sind. Der Trägerkreis reagierte mit dieser Öffnung "auf die schleppenden Reformbemühungen der Bundesregierung in puncto Gemeinnützigkeitsrecht". Kernstück der Initiative Transparente Zivilgesellschaft ist eine Selbstverpflichtungserklärung, in der teilnehmende Organisationen einwilligen, zehn definierte Informationen an leicht auffindbarer Stelle auf ihrer eigenen Internetseite zu veröffentlichen. Diese Informationen betreffen:
- allgemeine Angaben zur Organisation,
- Dokumente zu den konkreten Zielen der Organisation (Satzung, Gesellschaftsvertrag, Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien),
- Datum des jüngsten Bescheids des Finanzamts über Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft,
- Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger,
- Bericht über die Tätigkeit der Organisation,
- Personalstruktur,
- Mittelherkunft,
- Mittelverwendung,
- gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten (z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaften),
- sowie die Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendungen mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.
Nach Kontrolle der Umsetzung dieser Vorgabe werden die Teilnehmer in die Liste der Unterzeichnerorganisationen aufgenommen und dürfen das Logo der Initiative verwenden.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Unterzeichner der ITZ. Abgerufen am 9. Oktober 2025.
- ↑ Pressemitteilung der ITZ vom 11.6.2020. Abgerufen am 29. Juli 2020.
- ↑ Website der ITZ. Abgerufen am 3. Juli 2019.