Die Internetüberwachung in der Schweiz findet sowohl im Rahmen der Strafverfolgung als auch präventiv sowie durch in- und ausländische Nachrichtendienste statt.

Es handelt sich dabei um Telekommunikationsüberwachung von Internet-Verbindungen, die mindestens teilweise über Schweizer Territorium verlaufen oder von schweizerischem Territorium aus überwacht werden.

Grundrechtschutz

Art. 13 der Bundesverfassung gewährleistet in der Schweiz explizit das Fernmeldegeheimnis jeder Person als Teil des Grundrechts des Schutzes der Privatsphäre. Ausnahmen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, eines öffentlichen Interesses und müssen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit befolgen.

Eine Beschwerde ist am Bundesverwaltungsgericht hängig, zur Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung verhältnismässig ist.

Überwachung durch die Justiz

Die Strafprozessordnung und das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) regeln die Befugnisse der Staatsanwaltschaften zur Aufklärung von Straftaten, der Militärstrafprozess die Befugnisse der Militärjustiz. In beiden Fällen ist die vorgängige Einwilligung einer gerichtlichen Instanz erforderlich, um eine Internetüberwachung bei Tatverdächtigen oder Drittpersonen durchzuführen.

Präventive polizeiliche Überwachung

Im Rahmen der Prävention überwacht die Polizei auf nationaler und kantonaler Ebene Aktivitäten in Chaträumen, Internetforen oder Tauschbörsen.

Internetüberwachung durch den Schweizer Nachrichtendienst

Der Nachrichtendienst kann Aufträge zur grenzüberschreitenden Funkaufklärung erteilen und so auch die Internetkommunikation überwachen, um Bedrohungen der äusseren und inneren Sicherheit des Landes zu erkennen. Zum Zeitpunkt der Untersuchung durch die Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte waren 30 Suchaufträge mit jeweils zwischen fünf und mehreren hundert Selektoren aktiv.

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll auch die Kabelaufklärung zugelassen werden. Damit würden zusätzlich die Telekommunikationsverbindungen, welche von der Schweiz ins Ausland führen, nach definierten Stichworten durchsucht werden können.

Spionage durch ausländische Nachrichtendienste

Den von Edward Snowden zugänglich gemachten Dokumenten ist zu entnehmen, dass von der Genfer UNO-Vertretung der USA aus der örtliche Fernmeldeverkehr überwacht wird.

Jugendschutz an Schulen

Zwecks Implementierung eines Contentfilters wird der Internetverkehr an Schweizer Schulen umfassend überwacht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Art. 36 BV
  2. Handelszeitung: Bund weist Beschwerde gegen Überwachung ab, vom 1. Juli 2014.
  3. Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes
  4. Satellitenaufklärungssystem des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Projekt «Onyx»). (PDF) Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte vom 10. November 2003. In: Bundesblatt 2004. 6. April 2004, S. 1499–1546, abgerufen am 11. September 2017.
  5. Tages-Anzeiger: Der Geheimdienst will auch die Internetkabel anzapfen, vom 12. März 2015.
  6. Genf – Hauptstadt der Spione (Dokumentation des SRF auf YouTube)
  7. Umfassende Internet-Überwachung an Schweizer Schulen

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