Als Internetsteuer wird eine Besteuerung der Internetnutzung bezeichnet.

Internetsteuer in Ungarn

Im Oktober 2014 wurde im Entwurf der Änderungen des ungarischen Steuergesetzes von Seiten der Regierung über die Einführung einer Steuer auf die Nutzung des Internets diskutiert. Die Rede war von 150 Forint (knapp 0,49 Euro) pro Gigabyte Datenverkehr bis zu einer Obergrenze von 700 Forint pro Monat für Privatpersonen und 5000 Forint für Firmenkunden. Europaweit war das die erste und bis jetzt einzige Steuerabgabe dieser Art. Laut ungarischer Regierungsplan hätte diese Besteuerung 80 bis 100 Millionen Euro im Jahr eingebracht, welche in den Ausbau des ungarischen Breitbandinternets fließen hätten sollen.

Daraufhin wurde über die Facebook-Gruppe „Hunderttausende gegen die Internet-Steuer“ zu Protesten aufgerufen, an denen letztlich tausende von Menschen teilnahmen. Daraufhin wurde das Projekt zurückgezogen.

Telekommunikations- und Internetunternehmen hatten das Projekt verurteilt, da es die Wettbewerbsfähigkeit des Landes senken würde.

Literatur

  • Sowmyan Jegatheesan: Taxing the Internet. Is that feasible? Dezember 2014, arxiv:1502.02081.

Einzelnachweise

  1. T/1705. Entwurf der Änderungen des ungarischen Steuergesetz für das Jahr 2015. (pdf) parlament.hu, 21. Oktober 2014, S. 52, abgerufen am 22. Mai 2015.
  2. Orbán zieht umstrittene Internetsteuer zurück. Abgerufen am 22. Mai 2015.
  3. Viktor Orbán kippt umstrittene Internet-Steuer in Ungarn. Abgerufen am 22. Mai 2015.
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