Intertext – Fremdsprachendienst der DDR war ein Betrieb der SED mit Sitz in Ost-Berlin, dem Aufgaben in der Sprachmittlung oblagen. Der Fremdsprachendienst hatte Außenstellen in Berlin und weiteren 7 Bezirken.
Hauptaufgabe von Intertext waren Übersetzungs- und Dolmetscherarbeiten aus Fremdsprachen ins Deutsche und umgekehrt. Übersetzt wurden beispielsweise politische und technische Literatur, wissenschaftliche Arbeiten, Zeitungs- und Zeitschriftenartikel sowie Urkunden. Des Weiteren wurden Beglaubigungen übersetzter Schriftstücke, Urkunden und Ähnliches ausgefertigt.
Anforderungen an Schriftsätze
Übersetzungen konnten sofort in vervielfältigungsfertiger Urschrift („Reinschriftausführung“) oder in maschinenschriftlicher Druckvorlage („Manuskript“) erstellt werden. Die Form musste den Technischen Güte- und Lieferbedingungen TGL der DDR (Entsprechung zu den bundesdeutschen DIN-Normen) entsprechen. Dafür gab es Merkblätter für Honorarübersetzer und Musterdeckblätter (Bilder 1–4).
- Bild 1: Merkblatt S. 1
- Bild 2: Merkblatt S. 2
- Bild 3: Merkblatt S. 3
- Bild 4: Musterdeckblatt
Mitarbeiter
Für Intertext arbeiteten angestellte oder freiberufliche Übersetzer, Dolmetscher, Lektoren und Experten. Freiberufliche Honorarübersetzer erhielten einen Honorarauftrag (Bild 5), und die Arbeit wurde nach Ablieferung und interner fachlicher Überprüfung gemäß „Anordnung über die Honorierung von Sprachmittlungsleistungen“ – veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR (GBL) Sonderdruck 1031 vom 15. Februar 1980 – abgerechnet (Bild 6).
- Bild 5: Honorarauftrag
- Bild 6: Honorarabrechnung
Einzelnachweise
- ↑ Schlußbericht der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Partei- und Massenorganisationen der DDR. (Memento des vom 21. Januar 2021 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Berlin 5. Juli 2006, Abschnitt C.I.1.c)