Der Interventionswert ist im Gesundheitswesen der Wert für Rückstände oder Verunreinigungen von Nahrungs- oder Genussmitteln, die unterhalb entsprechender Grenzwerte liegen und bei dem Sofortmaßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren zu ergreifen sind.

Allgemeines

Neben Grenzwerten gibt es auch den Interventionswert, einen allgemeinen Umwelt-Richtwert des Bundesgesundheitsamtes (BGA). Zur Abwehr von Gesundheitsgefahren wird also nicht erst bei Überschreiten von Grenzwerten eingegriffen, sondern bereits beim niedriger liegenden Interventionswert. Hierdurch soll ein Eintrag in die Umwelt frühzeitig vermieden oder vermindert werden.

Siehe auch

Literatur

  • Franz-Xaver Reichl, Michael Schwenk: Regulatorische Toxikologie. Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz. Springer, Berlin 2003, ISBN 978-3-540-00985-6, S. 559 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

Einzelnachweise

  1. André Leisewitz/Klaus Pickshaus: Ökologische Spurensuche im Betrieb. Tatort Betrieb – Erfahrungen einer Aktion der IG Metall (= Arbeit & Ökologie. Nr. 4). 2. Auflage. Verlag der ökologischen Briefe, Frankfurt 1992, ISBN 3-928507-04-4, 4.3 Die „Umbewertung“ des Arbeitsstoffs, S. 41, Tabelle: Gefahrstoffgrenzwerte in der Arbeits- und Lebensumwelt 1991 (94 S.).
  2. Helmut Greim, Interventionswert, in: Franz-Josef Dreyhaupt (Hrsg.), VDI-Lexikon Umwelttechnik, 1994, S. 650
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