Isogamie (altgriechisch ἴσος ísos „gleich“, γάμος gámos „Ehe, Hochzeit“: Gleichgestelltenheirat) bezeichnet in der Ethnosoziologie eine Heiratsregel, die Eheschließungen innerhalb der gleichen sozioökonomischen Statusgruppe bevorzugt oder vorschreibt, der Partner soll aus derselben sozialen Schicht, Klasse oder Kaste kommen. In vielen sozial geschichteten Gesellschaften werden Heirats­beziehungen innerhalb der eigenen Schicht bevorzugt. Das Gegenteil ist die anisogame Heirat („ungleich“), bei der ein Ehepartner in eine höhergestellte Kaste, Klasse oder Schicht „hinaufheiratet“.

Wie alle Heiratsregeln findet sich die Isogamie in zwei Ausprägungen:

  • als Bevorzugung (präferentiell): Statusgleichheit wird nur empfohlen, Ehepartner mit unterschiedlichem Status erfahren aber keine Ablehnung oder Veränderung ihres Status;
  • als Vorschrift (präskriptiv): Statusgleichheit wird verlangt als Grundbedingung einer ehelichen Verbindung.

Isogame Heiratsregeln sind einerseits inwärts gerichtet (endogam), da der Ehepartner in derselben Statusgruppe oder sozialen Schicht gesucht wird oder werden soll. Andererseits wirken sie zusammen mit auswärts gerichteten (exogamen) Regeln, beispielsweise soll der Ehepartner grundsätzlich einer anderen Großfamilie, Abstammungsgruppe oder Erblinie angehören. Darüber hinaus besteht zumeist die endogame Regel, nur innerhalb der eigenen religiösen oder ethnischen Gemeinschaft zu heiraten.

Von der isogamen Regel einer sozialen Gruppe kann ihre tatsächliche Heiratspraxis abweichen, und umgekehrt kann sich bei Gemeinschaften ein isogames Heiratsverhalten finden, obwohl sie keine entsprechenden moralischen, religiösen oder rechtlichen Heiratsregeln haben.

Siehe auch

Wiktionary: Isogamie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Helmut Lukas, Vera Schindler, Johann Stockinger: Regulierung der Heirat. In: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien, 1997, abgerufen am 26. April 2019 (vertiefende Anmerkungen zu Heiratsregeln, mit Quellenangaben).

Einzelnachweise

  1. Lukas, Schindler, Stockinger: Isogamie. In: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Universität Wien, 1997, abgerufen am 6. April 2014.
  2. Gabriele Rasuly-Paleczek: Isogamie. (PDF; 853 kB) In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation. Teil 3/5, Universität Wien, 2011, S. 101, archiviert vom Original am 17. Oktober 2013; abgerufen am 6. April 2014: „Unter Isogamie versteht man eine »Heiratsbeziehung zwischen zwei Personen, die denselben Sozialstatus haben oder derselben Schicht oder Kaste in einer stratifizierten Gesellsc[haf]t angehören.« (PANOFF/PERRIN 1982: S. 150; vgl. auch BARNARD/SPENCER 1997: S. 619, HIRSCHBERG I988: S. 235 und SEYMOUR-SMITH 1986: S. 154) Ganz generell gilt, daß in vielen Gesellschaften die Heiratsbeziehungen innerhalb der eigenen sozialen Schicht bevorzugt we[r]den, d. h. daß isogame Heiraten propagiert werden.“
  3. Gabriele Rasuly-Paleczek: Verknüpfung von Endogamie, Exogamie und Iso- bzw. Anisogamie. (PDF; 853 kB) In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation. Teil 3/5, Universität Wien, 2011, S. 105, archiviert vom Original am 17. Oktober 2013; abgerufen am 6. April 2014: „[…] daß in einer spezifischen Gesellschaft zwar eine exogame Regel die Heirat außerhalb einer bestimmten Gruppe vorschreibt (z. B. der eigenen Lineage), gleichzeitig aber genau festgelegt ist, daß der Heiratspartner aus der gleichen sozialen Schicht stammt (d. h. die Heirat isogam zu erfolgen hat). Damit ist in diesem Fall eine Verknüpfung von Exogamie und Statusgruppen-Endogamie gegeben.“
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