Joachim Schroedter (* 2. April 1897 in Breslau; † 1. Juli 1934 in Dresden) war ein deutscher Mediziner, SA-Führer und eines der Opfer des so genannten Röhm-Putsches.

Leben und Wirken

Schroedter war der Sohn des Alfred Schroedter, dem Bevollmächtigten der Bergwerksgesellschaft G. v. Giesches Erben, und seiner Ehefrau Frieda, geborene Doemmel. Von 1903 bis 1914 besuchte er das Realgymnasium am Zwinger in Breslau.

Kurz nach dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs im Sommer 1914 trat Schroedter als Kriegsfreiwilliger in das 11. Grenadierregiment ein, mit dem er bis zum Kriegsende an der Westfront kämpfte. Sein Abitur bestand er am 11. Juni 1915 während eines Fronturlaubs. Im Krieg wurde er mit dem Eisernen Kreuz beider Klassen, der württembergischen und Hessische Tapferkeitsmedaille, dem Deutschritterkreuz und dem Schlesischen Adler beider Klassen ausgezeichnet. Später erhielt er noch die Gedenkmünze an den Krieg sowie das Verwundetenabzeichen in Schwarz.

Nach seinem Ausscheiden aus der Armee am 30. April 1919 begann Schroedter ab dem Zwischensemester 1919 ein Studium der Zahnmedizin an der Friedrich-Wilhelms-Universität Breslau. Dort bestand er im Juni 1920 das Vorexamen und im Juli 1922 das Staatsexamen mit dem Prädikat gut. 1923 promovierte er mit einer Dissertation Über einen Fall von Kiefernekrose nach Arsenanwendung zum Dr. med. dent. Anschließend ließ er sich als Zahnarzt in Liegnitz nieder.

Mit Eintrittsdatum vom 1. November 1930 trat Schroedter in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 351.249). Außerdem wurde er Mitglied der Sturmabteilung (SA), der Saalschutz- und Straßenkampforganisation der Partei. In den folgenden Jahren gehörte Schroedter zum engeren Kreis um den schlesischen SA-Chef Edmund Heines. Durch den Führerbefehl Nr. 9 der Obersten SA-Führung vom 15. April 1932 wurde Schroedter mit Wirkung zum 1. Oktober 1931 zum Führer der SA-Standarte 58 ernannt und gleichzeitig in den Rang eines SA-Standartenführers befördert.

Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten im Frühjahr 1933 wurde Schroedter mit Wirkung zum 7. Juli 1933 zum SA-Oberführer befördert und kurz darauf, zum 1. September 1933, unter Enthebung von seiner bisherigen Dienststelle, zum Führer der SA-Standarte 56 ernannt.

Bereits wenige Wochen nachdem er die Führung der SA-Standarte 56 übernommen hatte, wurde Schroedter zum 15. Oktober 1933 dieser Stellung wieder enthoben, und stattdessen mit der Führung der SA-Brigade 33 in Dresden beauftragt. Schroedters Wechsel von Schlesien nach Sachsen hing wahrscheinlich mit der kurz zuvor erfolgten Übernahme der Führung der sächsischen SA durch Hans Hayn, der von 1931 bis 1933 als Stabsführer der SA-Gruppe Schlesien Schroedters Vorgesetzter dort gewesen war, zusammen. Nachdem Schroedter sich auf seinem neuen Posten in Sachsen bewährt hatte, wurde seine Versetzung durch die zum 1. Januar 1934 erfolgende Ernennung zum Führer der SA-Brigade 33 permanent gemacht. Hiermit verbunden war Schroedters Ernennung zum Standortführer der SA für den Standort Dresden.

In dieser Stellung wurde Schroedter am 30. Juni 1934 im Zuge der Röhm-Affäre verhaftet und in den frühen Morgenstunden des 1. Juli 1934 in der SS-Kaserne in Dresden-Trachenberge zusammen mit drei weiteren Personen (Ernst Ewald Martin, Lamberdus Ostendorp, Otto Pietrzok) von Angehörigen der Politischen Bereitschaft Sachsen erschossen. In der offiziellen Totenliste zum Röhm-Putsch wird Schroedter fälschlich mit dem Namen Joachim Schröder identifiziert.

Beförderungen

Beförderungen in der SA:

  • 1. Oktober 1931: SA-Standartenführer
  • 7. Juli 1933: SA-Oberführer

Schriften

  • Über einen Fall von Kiefernekrose nach Arsenanwendung, 1923. (Dissertation)

Literatur

  • Otto Gritschneder: „Der Führer hat Sie zum Tode verurteilt…“ Hitlers „Röhm-Putsch“-Morde vor Gericht. Beck, München 1993, ISBN 3-406-37651-7.

Einzelnachweise

  1. Führerbefehl der Obersten SA-Führung Nr. 9 vom 15. April 1932, S. 15.
  2. Führerbefehl der Obersten SA-Führung Nr. 16 vom 1. August 1933, S. 8.
  3. Führerbefehl der Obersten SA-Führung Nr. 18 vom 1. Oktober 1933, S. 11.
  4. Führerbefehl der Obersten SA-Führung Nr. 19 vom 9. November 1933, S. 15.
  5. Führerbefehl der Obersten SA-Führung Nr. 21 vom 1. Januar 1934, S. 8.
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