Johann Baptist Werle (* 1. März 1810 in Bürstadt; † 29. Juni 1861 in Groß-Gerau) war Kreisrat des Kreises Groß-Gerau im Großherzogtum Hessen und Abgeordneter in der Zweiten Kammer der Landstände des Großherzogtums.

Familie

Seine Eltern waren der Amtsadvokat Johann Philipp Jakob Werle (1769–1829) und dessen Frau Marianne, geborene Alberti. Die Familie war evangelisch, Johann Werle konvertierte später zum römisch-katholischen Bekenntnis. Er heiratete seine Cousine Agnes Amanda Werle.

Karriere

Johann Werle studierte Rechts- und Staatswissenschaft und wurde zum Dr. jur. promoviert. 1841 wurde er Assessor mit Stimme (Richter) am Landgericht Zwingenberg. 1852 wechselte er von der Justiz in die Verwaltung und wurde kommissarisch und 1854 definitiv Kreisrat im Kreis Groß-Gerau.

Parlamentarisches Engagement

Zwischen 1851 und 1861 gehörte er während des 14. bis 16. Landtags der Zweiten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen an. Er wurde für den 14. Landtag 1851 im Wahlbezirk Starkenburg 3/Zwingenberg und 1856 für den 15. und 1859 für den 16. Landtag im Wahlbezirk Starkenburg 13/Gernsheim gewählt.

Literatur

  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index = Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen Bd. 48,7. Elwert, Marburg 1996. ISBN 3-7708-1071-6, S. 407.
  • Klaus-Dieter Rack, Bernd Vielsmeier: Hessische Abgeordnete 1820–1933. Biografische Nachweise für die Erste und Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen 1820–1918 und den Landtag des Volksstaats Hessen 1919–1933 = Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen Bd. 19 = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission NF Bd. 29. Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2008. ISBN 978-3-88443-052-1, Nr. 965.
  • Hans Georg Ruppel, Birgit Groß: Hessische Abgeordnete 1820–1933. Biographische Nachweise für die Landstände des Großherzogtums Hessen (2. Kammer) und den Landtag des Volksstaates Hessen = Darmstädter Archivschriften Bd. 5. Verlag des Historischen Vereins für Hessen, Darmstadt 1980. ISBN 3-922316-14-X, S. 267.

Anmerkungen

  1. Bei der ersten Übertragung der Stelle eines Kreisrates an einen Beamten war es üblich, dass dies vorläufig geschah. Nach einem Zeitraum von etwa zwei Jahren erhielt er die Stelle dann in der Regel endgültig.

Einzelnachweise

  1. Hessische Biografie (Weblinks).
  2. Hessische Biografie (Weblinks).
  3. Hessische Biografie (Weblinks).
  4. Hessische Biografie (Weblinks).
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