José Cardoso Sobrinho OCarm (* 30. Juni 1933 in Caruaru, Pernambuco, Brasilien) ist ein brasilianischer römisch-katholischer Geistlicher und emeritierter Erzbischof von Olinda e Recife.

Leben

Nach seiner Schulzeit trat Cardoso Sobrinho in den Karmelitenorden ein und legte am 15. Oktober 1954 die ewige Profess ab. Nach dem Studium der katholischen Theologie empfing er am 28. April 1957 die Priesterweihe.

Papst Johannes Paul II. ernannte ihn am 29. März 1979 zum Bischof von Paracatu. Der Papst persönlich spendete ihm am 27. Mai desselben Jahres die Bischofsweihe. Mitkonsekratoren waren die Kurienerzbischöfe Duraisamy Simon Lourdusamy und Eduardo Martínez Somalo. Die Amtseinführung im Bistum Paracatu fand am 15. August desselben Jahres statt.

Am 2. April 1985 wurde er als Nachfolger von Hélder Câmara zum Erzbischof von Olinda e Recife ernannt. Zu Beginn seiner Amtszeit als Erzbischof zog er in das Bischofspalais in Recife, das sein Amtsvorgänger als Anhänger der Befreiungstheologie nicht bewohnt hatte. Als Erzbischof setzte sich Cardoso Sobrinho in Brasilien dafür ein, den Einfluss der Befreiungstheologie in seiner Region zurückzudrängen und die Zunahme des Protestantismus in Brasilien einzudämmen. Er gilt als Gegner des brasilianischen Kardinals Paulo Evaristo Arns aus São Paulo. Am 1. Juli 2009 nahm Papst Benedikt XVI. das von José Cardoso Sobrinho aus Altersgründen vorgebrachte Rücktrittsgesuch vom Amt des Erzbischofs von Olinda e Recife an. Sein Nachfolger ab dem 16. August 2009 ist Antônio Fernando Saburido OSB, zuvor Bischof von Sobral.

Kontroversen

Im März 2009 geriet José Cardoso Sobrinho in den Mittelpunkt der brasilianischen und internationalen Medienberichterstattung. Ein neunjähriges Mädchen war von ihrem Stiefvater vergewaltigt worden; sie hatte die daraus entstandene Zwillingsschwangerschaft in der 15. Schwangerschaftswoche abgebrochen, da nach Aussage der Ärzte Lebensgefahr für das 36 kg schwere Mädchen bestand. Cardoso Sobrinho sagte in einem Fernsehinterview, dass die Kirche auch in einem solchen Fall keine Ausnahme machen könne, da das „Gesetz Gottes“ höher als „menschliche Gesetze“ stehe. Die Erwachsenen, die der Abtreibung zugestimmt haben, darunter die Mutter des Kindes sowie das durchführende Ärzteteam hätten sich dadurch die Exkommunikation zugezogen. Diese sei, so der Erzbischof mit Bezugnahme auf den Kanon 1398 des Codex Iuris Canonici, durch die Durchführung der Abtreibung automatisch eingetreten. Cardoso Sobrinho wurde für seine Aussage vom brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva scharf kritisiert. Der brasilianische Theologieprofessor Joao Batistiole nannte die Haltung des Erzbischofs „hart und schwer zu verstehen“.

Einzelnachweise

  1. James Brook: Two Archbishops, Old and New, Symbolize Conflict in the Brazilian Church, in: The New York Times vom 12. November 1989.
  2. Mutter von Vergewaltigungsopfer exkommuniziert (Memento vom 1. August 2010 auf WebCite) tagesschau.de vom 5. März 2009
  3. DiePresse.com: Neunjährige muss abtreiben: Beteiligte exkommuniziert
  4. Codex des Kanonischen Rechtes, (Can. 1398), auf www. vatican.va, abgerufen am 10. März 2009
  5. 1 2 ORF: Brasilien - Kritik an Exkommunikation nach Abtreibung bei Neunjähriger (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im März 2022. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. vom 27. Februar 2009, abgerufen am 10. März 2009
  6. Schwangerschaftsabbruch bei vergewaltigtem Kind schlägt hohe Wellen (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im März 2018. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. AP 6. März 2009
VorgängerAmtNachfolger
Hélder CâmaraErzbischof von Olinda e Recife
1985–2009
Antônio Fernando Saburido OSB
Raimundo Lui OCarmBischof von Paracatu
1979–1985
Leonardo de Miranda Pereira
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.