Joseph Aloys Seitz (* 1781 oder 1782; † 8. April 1851 in Darmstadt) war Landrat und Kreisrat im Großherzogtum Hessen.

Familie

Seine Eltern waren Johann Daniel Seitz (1759–1839), Amtmann des Amtes Ockstadt und Abgeordneter in der Zweiten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen, und Marie Margarethe, geborene Goebbel. Die Familie war römisch-katholisch.

Joseph Aloys Seitz heiratete Anna Maria (Antoinetta) Schmitt (1791–1869), Tochter des Stadtschreibers von Bensheim, Gottfried Schmitt. Aus der Ehe gingen hervor:

  • Emilie (1810–1837), die 1834 Dr. jur. Franz Bermann, Richter am Hofgericht Gießen, heiratete.
  • Eduard (1814–1868), Richter und Generalstaatsprokurator (Generalstaatsanwalt), Schriftsteller, Abgeordneter in den Landständen des Großherzogtums Hessen.
  • Franz Eugen Armand (1817–1899), Dr. med., Dr. phil. h.c., Professor der Pathologie und der Therapie.

Karriere

Joseph Aloys Seitz studierte Rechtswissenschaft. Er war zunächst Amtmann des Amtes Rodheim, ab 1816 Justizamtmann des Amtes Vilbel. In der Justiz- und Verwaltungsreform 1821 wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter, die beides wahrgenommen hatten, in Landratsbezirken (zuständig für die Verwaltung) und Landgerichtsbezirken (zuständig für die Rechtsprechung) neu organisiert. Das Amt Vilbel – ebenso wie das Amt Rodheim – gingen dabei im neu geschaffenen Landratsbezirk Vilbel auf, dessen erster Landrat Joseph Aloys Seitz wurde. Die nächste Gebietsreform folgte 1832: Dabei ging der Landratsbezirk Vilbel zusammen mit dem Landratsbezirk Friedberg in dem neuen Kreis Friedberg auf. Joseph Aloys Seitz wurde als Kreisrat an die Spitze des ebenfalls neu gebildeten Kreises Nidda versetzt. Im Zuge der Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen wurden die Kreise durch größere Regierungsbezirke ersetzt. Bei dieser Gelegenheit wurde Joseph Aloys Seitz in den Ruhestand verabschiedet.

Ehrungen

Einzelnachweise

  1. Arcinsys (Weblinks).
  2. Arcinsys (Weblinks).
  3. Hessische Biografie (Weblinks).
  4. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (410) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  5. Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (563).
  6. Arcinsys (Weblinks).
  7. Arcinsys (Weblinks).
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