Die Juraschutzzone besteht nach der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz des Kantons Solothurn in der Schweiz aus den solothurnischen Teilen des Juragebirges (Solothurner Jura) im engeren Sinne, den bei Olten gelegenen Gebieten des Engelbergs und des Borns sowie aus dem Bucheggberg, die darin als «Gebiete von besonderer Schönheit und Eigenart» bezeichnet werden.

Die Juraschutzzone wurde 1942 durch einen Beschluss des Regierungsrates zum «Schutz des Jura gegen die Verbauung mit verunstaltenden Bauten» geschaffen und war damit «eine der ersten raumplanerischen Massnahmen in der Schweiz». Die in der Zone gelegenen Gebiete konnten seither vor der Zersiedlung geschützt werden.

Die Verordnung schreibt unter anderem vor, dass sich Bauten in der Juraschutzzone «gut in die Umgebung einfügen und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen» sollen.

Der Regionale Naturpark Thal liegt in der Juraschutzzone.

Einzelnachweise

  1. 1 2 Kanton Solothurn: Verordnung über den Natur- und Heimatschutz. Vom 14.11.1980 (Stand 01.01.2010). 1. Januar 2010, abgerufen am 25. Juli 2011.
  2. 1 2 Kanton Solothurn: Richtplan 2000: Landschaft, Erholung. (PDF; 106 kB) Archiviert vom Original am 3. Februar 2016; abgerufen am 3. Februar 2016.
  3. Kanton Solothurn: L-2.1, Schutzgebiete: Juraschutzzone und weitere Gebiete von besonderer Schönheit und Eigenart. In: Kantonaler Richtplan, beschlossen am 12. September 2017. Abgerufen am 21. April 2019.
  4. Wolfgang Hafner: Dort oben die Freiheit, zitiert nach: Willi Wottreng: Juraschutz und Eigennutz. In: NZZ Online. 2. Oktober 2005, abgerufen am 25. Juli 2011.
  5. Naturpark Thal: Juraschutzzone. Archiviert vom Original am 4. März 2016; abgerufen am 25. Juli 2011.
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