Das Justizamt Külsheim war eine während der napoleonischen Zeit von 1807 bis 1813 bestehende Verwaltungseinheit im Norden des Großherzogtums Baden.

Geschichte

Vor Inkrafttreten der Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 war das im Übergangsbereich zwischen dem nördlichen Bauland, dem Tauberland und dem Südspessart gelegene Külsheim Sitz einer kurmainzischen Amtsvogtei, die dem Oberamt Bischofsheim unterstellt war. Der Ort gehörte anschließend zum Fürstentum Leiningen, bis dieses in Umsetzung der Rheinbundakte mediatisiert und in diesem Bereich der badischen Landeshoheit unterstellt wurde. Im Sommer 1807 wurde Külsheim zunächst dem standesherrlichen Amt Bischofsheim an der Tauber mit Sitz in Tauberbischofsheim zugeteilt.

Bereits im Dezember 1807 wurde dieses in drei, als Justizamt titulierte Teile aufgespaltet. Külsheim bildete ab da mit den Orten Eiersheim, Uissigheim, Hundheim und Wolferstetten eine eigene Verwaltungseinheit, die der Landvogtei Wertheim unterstellt war. Im Rahmen der Verwaltungsgliederung Badens zählte es zunächst zur Provinz des Unterrheins oder der Badischen Pfalzgrafschaft, ab 1809 zum Main- und Tauberkreis.

1810 wurde Külsheim mit dem angrenzenden Amt Hardheim vereinigt, außerdem kamen noch Gamburg mit Eulschirben, Gissigheim, der Esselbrunnerhof und der bislang fehlende Anteil an Waldstetten hinzu. Sie waren als grundherrschaftliche Orte im Dezember 1807 den Landvogteien direkt unterstellt worden. 1813 wurde beide Ämter aufgelöst: Külsheim mit Eiersheim, Üssigheim und Wolferstetten gingen zurück zu Tauberbischofsheim, ebenso Gissigheim und der Esselbrunnerhof. Hundheim, Gamburg und Eulschirben kamen zum Stadt- und Ersten Landamt Wertheim. Waldstetten mit den Hardheimer Orten zum Bezirksamt Walldürn.

Spätere Entwicklung

Aus dem Amt Tauberbischofsheim entwickelte sich später das Bezirksamt Tauberbischofsheim, dem 1938 das aufgelöste Bezirksamt Wertheim (mit Hundheim) zugeschlagen wurde, und das 1939 in den Landkreis Tauberbischofsheim überging. Bei der Kreisreform 1973 kamen so die Orte des ursprünglichen Amtes Külsheim zum Main-Tauber-Kreis.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Kurmainzischer Hof- und Staats-Kalender: auf d. Jahr 1790, S. 209, digitalisierte Version bei Google Books.
  2. General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 23, S. 100. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek
  3. Landesherrliche Verordnung. Weitere Organisation der executven Landesbehörden. Veröffentlicht am 22. Dezember 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 44, S. 284f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  4. Umstrukturierung der Bezirkseinteilung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, Heft XLIX, S. 360. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  5. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 138f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
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