Köditz
Koordinaten: 50° 38′ N, 11° 22′ O
Eingemeindung: 1. Juli 1946
Postleitzahl: 07318
Vorwahl: 03671
Am Kapellenfriedhof

Köditz ist ein Stadtteil von Saalfeld im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen.

Geografie

An den Ausläufern der Nordabdachung des Thüringer Waldes beginnt die Gemarkung des Stadtteils Köditz. Südöstlich der Kernstadt von Saalfeld am Ausgang der Bundesstraße 85 in Richtung Süden und der Bahnstrecke Saalfeld München sowie beim Zufluss der Saale in das Stadtgebiet liegt hauptsächlich links der Saale der Stadtteil. Die Flur des Stadtteils ist kupiert, besitzt aber auch Flächen zur Landbewirtschaftung. Südlicher Nachbarstadtteil ist Obernitz. Zwischen beiden Ortsteilen befindet sich ein bekannter geologischer Aufschluss, der Bohlen, der als Nationaler Geotop ausgewiesen wurde.

Geschichte

Die urkundliche Ersterwähnung von Köditz erfolgte im Dezember 1074.

Die romanische Kapelle wurde erstmals 1383 erwähnt.

Von der Industrialisierung in Saalfeld, die Ende des 19. Jahrhunderts begann, konnte auch Köditz profitieren. So wurde 1901 die bis heute bestehende Schokoladenfabrik eröffnet.

1922 wurde Köditz nach Saalfeld eingemeindet, aber bereits drei Jahre später wieder ausgemeindet. Die endgültige Eingemeindung nach Saalfeld erfolgte am 1. Juli 1946.

Commons: Köditz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Kahl: Ersterwähnung Thüringer Städte und Dörfer. Ein Handbuch. 5., verbesserte und wesentlich erweiterte Auflage. Rockstuhl, Bad Langensalza 2010, ISBN 978-3-86777-202-0, S. 36.
  2. Informationen zur Geschichte des Stollwerck GmbH Werk Saalfeld (Memento des Originals vom 11. Januar 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Abgerufen am 22. Dezember 2011
  3. Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld, Abschnitt 3.2.: Geschichte (PDF; 6,7 MB) Abgerufen am 22. Dezember 2011
  4. Regierungsblatt für das Land Thüringen, Teil I: Gesetzsammlung Nr. 16/1946, S. 93 – erschienen am 8. Juli 1946
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