Die Künischen Freibauern siedelten sich im 14. Jahrhundert, möglicherweise schon seit dem 11. Jahrhundert im Künischen Gebirge an, waren dem König und Kaiser untertan, kultivierten die Wildnis und sicherten die Grenzen.

Das Gebiet der Künischen Freibauern bestand seit 1617 aus den acht Gerichten St. Katharina (Svatá Kateřina), Hammern (Hamry), Eisenstraß (Hojsova Stráž), Seewiesen (Javorná), Haidl (Zhůří), Kochet (Kochánov), Stadln (Stodůlky) und Stachau (Stachy). Seit dem 18. Jahrhundert waren die königlichen Freigerichte Altstadln, Neustadln und Stachau schutzuntertänig mit dem Gut Stubenbach vereinigt.

Als freie Bauern hatten sie eine Reihe von Privilegien: sie waren z. B. keine Leibeigenen und durften eigene Gerichte abhalten. "Künisch" leitet sich von "die Königlichen" ab. Im Zuge der allgemeinen Bauern-Emanzipation des 19. Jahrhunderts wurden ihre Privilegien überflüssig, die 1848 aufgehoben wurden.

Ihr Wahlspruch lautete: "Niemands Herr und niemands Knecht, das ist künisch Bauernrecht!"

Siehe auch

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