Kalandula-Fälle

Blick auf die Kalandula-Fälle

Koordinaten  4′ 26″ S, 16° 0′ 2,6″ O
Ort Provinz Malanje,
Angola Angola
Höhe 105 m
Fallender Wasserlauf Lucala

Die Kalandula-Fälle befinden sich im Verlauf des Lucala, einem Zufluss des Cuanza, in der Provinz Malanje, in Angola. Der namensgebende Ort Calandula liegt in der Nähe. Die Höhe der Fälle beträgt 105 m.

Geschichte

Die Fälle wurden von den portugiesischen Siedlern nach ihrer nahen Ortschaft Duque de Bragança (heute Calandula) benannt, nach dem portugiesischen König D. Pedro V. aus dem Haus Sachsen-Coburg und Gotha, der Herzog von Braganza war. Den heutigen Namen erhielten die Fälle nach der Unabhängigkeit Angolas 1975.

1940 wurde nach einem Entwurf des österreichischen Architekten Franz Schacherl eine Pousada geplant, die erst später nach Plänen eines portugiesischen Architekten errichtet wurde. Bis 1974 war das Gasthaus in Betrieb, wurde jedoch nach der Unabhängigkeit 1975 und dem Beginn des angolanischen Bürgerkriegs (1975–2002) aufgegeben. 2009 erwarb ein Investor das Gebäude, renovierte es und betreibt wieder ein Hotel.

Bedeutung

Die Kalandula-Fälle zählen zu den bekanntesten Naturschauspielen des Landes, gleichwohl sie bisher noch keine große Bekanntheit außerhalb Angolas erlangten. Sie gehören zu den höchsten Wasserfällen Afrikas. Neben den Ruacanafällen sind es die höchsten Wasserfälle Angolas.

Siehe auch

Commons: Kalandula-Fälle – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Die Kalandula-Fälle auf www.worldwaterfalldatabase.com (engl.), abgerufen am 17. Mai 2014
  2. Eintrag der Pousada Calandula in der portugiesischen Denkmalliste SIPA, abgerufen am 17. Mai 2014
  3. Joost De Raeymaeker: À Descoberta de Angola. 1. Auflage, Oficina do Livro, Alfragide 2012, S. 202f (ISBN 978-989-741-009-3)
  4. Mitschnitt des Fernsehclips zur Wahl der Sieben Naturwunder Angolas auf YouTube, abgerufen am 17. Mai 2014
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.