Kammersänger bzw. Kammersängerin (Abk. KS) ist ein beruflicher Ehrentitel für Sänger der Klassik, mit dem ihre bisherige und herausragende künstlerische Arbeit, unabhängig von Alter und Engagementszeiten, bzw. das künstlerische Lebenswerk ausgezeichnet wird. Die Verleihung erfolgt an klassisch ausgebildete und tätige Opern- bzw. Konzertsänger (Sparten: Oper, Operette, Oratorium, Konzert, Lied). Der Titel wird ohne finanzielle Dotierung in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich auf Intendanz- bzw. Kulturdezernatsvorschlag von staatlichen, städtischen bzw. gesellschaftlichen Institutionen verliehen (für die Lage in Österreich siehe dazu auch den Artikel Berufstitel).

In der ehemaligen DDR wurden von den Musiktheatern verdienstvolle Künstler vorgeschlagen, die diesen beruflichen wie undotierten Ehrentitel vom Ministerium für Kultur der DDR bzw. vom Rat des Bezirkes / Abteilung Kultur verliehen bekamen. In früheren Zeiten wurde der Titel auch in den deutschen Territorialstaaten und in der k. und k. Monarchie von Fürsten oder Königen persönlich verliehen (z. B. „Königlicher Hofopernsänger“).

Letzterer Ehrentitel wird nach wie vor in Schweden z. B. als Königlicher Hofsänger (Kungliga Hovsångare) vom König an Opernsänger verliehen, siehe Königliche Oper (Stockholm).

Bezeichnungsherkunft

Ähnlich wie die Begriffe Hofkammer oder auch Kammermusik leitet sich der Titel von der höfischen Kammer ab, bedeutet also, dass er ursprünglich als höfischer Titel vergeben wurde. Kammermusiker zu sein hieß nicht, Kammermusik zu machen.

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Einzelnachweise

  1. Kammermusik. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 10. Leipzig 1907, S. 519.
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