Kardinalpräfekten nennt man Kurienkardinäle, die Leiter bestimmter vatikanischer Dikasterien sind. Dazu zählen vor allem die Präfekten der Kongregationen und der Vorsteher der Präfektur für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Heiligen Stuhles, aber auch der Leiter der Apostolischen Signatur. Früher wurden die Leiter dieser Dikasterien als Pro-Präfekten bezeichnet, falls sie keine Kardinäle waren.
Sie sind für alle Vorgänge innerhalb ihrer Kurialbehörde und der deren Maßnahmen verantwortlich. Ihnen ist für die Leitung ihres Dikasteriums in aller Regel ein Bischof beigeordnet.
Leiter anderer Einrichtungen der römischen Kurie, wie z. B. der Päpstlichen Räte und der Päpstlichen Kommissionen, nennt man meist Präsidenten – unabhängig davon, ob sie zum Kardinal kreiert wurden oder nicht. In der Leitung und Amtsausübung ihrer Behörde haben sie dieselben Rechte und Pflichten wie die Kardinalpräfekten. Der Leiter der Apostolischen Pönitentiarie wird Kardinalgroßpönitentiar genannt.
Literatur
- Jürgen Erbacher: Der Vatikan. Das Lexikon. St. Benno, Leipzig [2009], S. 204 u. 320, ISBN 978-3-7462-2752-8