Karl Matthias Schiffer (* 2. Oktober 1867 in Süchteln; † 1930 in Berlin) war ein führender Funktionär der christlichen Gewerkschaften in Deutschland und seit 1905 Vorsitzender des Gesamtverbandes der christlichen Gewerkschaften Deutschlands. Außerdem war er Politiker der Deutschen Zentrumspartei.

Ausbildung und Beruf

Nach dem Besuch der Volksschule in Süchteln absolvierte Schiffer eine Lehre als Samtweber. Später arbeitete er als Baumwollweber und Fabrikwebmeister.

Gewerkschafter

Im Jahr 1895 trat er in Bocholt dem örtlichen katholischen Arbeiterverein bei. Er gehörte 1899 zu den Mitbegründern der christlichen Gewerkschaften. Seit 1900 war er hauptberuflicher Gewerkschaftsfunktionär der christlichen Gewerkschaften. Zwischen 1900 und 1904 war er auch Redakteur der Zeitschrift „Christlicher Textilarbeiter“ dem Blatt des Zentralverbandes christlicher Textilarbeiter Deutschlands. Im Jahr 1905 war er Vorsitzender des Gesamtverbandes der christlichen Gewerkschaften Deutschlands.

Partei

Schiffer war Mitglied der Deutschen Zentrumspartei.

Mandate

Schiffer war 1903/04 Stadtverordneter in Krefeld, seit 1907 in Düsseldorf. Er gehörte dem Reichstag des Kaiserreiches von 1907 bis 1918 für den Wahlkreis Münster 3 Recklinghausen-Borken an.

Seine Nominierung als Kandidat stieß 1907 innerhalb der Zentrumspartei auf erheblichen Widerstand, weil die großbürgerlichen und agrarischen Kreise des Zentrums am bisherigen Reichstagsabgeordneten Jakob Euler festhalten wollten. Zu den Gegnern der Kandidatur innerhalb der Zentrumspartei gehörte der Textilfabrikant Grüter in Borken. Die Kölnische Zeitung berichtete im Mai 1907: „In einer Wählerversammlung erklärte Grüter, Schiffer sei seit Jahren seinen kirchlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen, er habe weder gebeichtet noch kommuniziert. Schiffer erhob auf Grund dieser Behauptungen Klage wegen Beleidigung. In der Verhandlung des Beleidigungsprozesses vor dem Borkener Schöffengericht erklärte Grüter, er habe das Manuskript seiner Rede vorher zwei Juristen vorgelegt und gefragt, ob die Ausführungen strafrechtlich einwandfrei seien. Das Gutachten habe bejahend gelautet. Er habe in der Versammlung erklärt: Mir ist von einwandfreier Seite mitgeteilt worden, dass der Kandidat Schiffer seit Jahren keine Kirche mehr besucht, weder gebeichtet noch kommuniziert hat. [...] Grüter machte dann der Zentrumsleitung Vorwürfe, dass sie einen solchen Kandidaten präsentiert habe. Diese Ausführungen wurden u. a. von den beiden befragten Juristen, einem Amtmann, dem Bürgermeister, einem Geistlichen usw. bestätigt. Ein anderer Zeuge bekundet, dass Schiffer in einer Versammlung den gegen ihn erhobenen Vorwurf, er sei früher Sozialdemokrat gewesen, unwidersprochen gelassen habe. Auf Befragen erklärte der Vorsitzende des Wahlkreiskomitees der Zentrumspartei, Kanonikus Heuveldop, dass Einwendungen gegen Schiffer wegen kirchlicher Verfehlungen nicht erhoben worden seien. Die Frage Schiffers, ob es nicht stimme, dass er einstimmig als Kandidat der Zentrumspartei aufgestellt worden sei, beantwortet der Zeuge ausweichend und bemerkte: Erst später. Das Urteil lautete auf Freisprechung, die Kosten wurden dem Kläger zur Last gelegt. [...] Der Abgeordnete Schiffer hat [...] Berufung eingelegt.“

Seit der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 war Schiffer bis zu seiner Mandatsniederlegung im September Mitglied der Weimarer Nationalversammlung.

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Päpstliches Verbot der christlichen Gewerkschaften?, in: Der Tag, 29. Juni 1912.

Einzelnachweise

  1. vergleiche Kurzbiographie in: Bureau des Reichstags (Hrsg.): Reichstags-Handbuch. Zwölfte Legislaturperiode. Abgeschlossen am 3. April 1907. Berlin: Norddeutsche Druckerei und Verlagsanstalt, S. 357, Bild auf Seite 480
  2. Kaiserliches Statistisches Amt (Hrsg.): Statistik der Reichstagswahlen von 1907. Berlin: Verlag von Puttkammer & Mühlbrecht, 1907, S. 86 (Sonderveröffentlichung zu den Vierteljahresheften zur Statistik des Deutschen Reiches) – Fritz Specht, Paul Schwabe: Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1907. Eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnis der gewählten Abgeordneten. 2. durch einen Anhang ergänzte Auflage. Nachtrag. Die Reichstagswahl von 1907 (12. Legislaturperiode). Verlag Carl Heymann, Berlin 1908 S. 37 - Kaiserliches Statistisches Amt (Hrsg.): Die Reichstagswahlen von 1912. Heft 2. Berlin: Verlag von Puttkammer & Mühlbrecht, 1913, S. 91 (Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 250)
  3. Carl-Wilhelm Reibel: Handbuch der Reichstagswahlen 1890–1918. Bündnisse, Ergebnisse, Kandidaten (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 15). Halbband 1, Droste, Düsseldorf 2007, ISBN 978-3-7700-5284-4, S. 685–688.
  4. Ein gerichtliches Nachspiel zur Reichstagswahl-Agitation, in: Kölnische Zeitung Nr. 545, 24. Mai 1907, S. 1.
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