Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Gefahrnummer, ehemals Kemler-Zahl, original amtlich französisch numéro d'identification du danger, englisch hazard identification number) ist eine Kennnummer, die für alle gefährlichen Stoffe einheitlich festgelegt wird. Sie ist die obere Nummer auf den auf allen Gefahrguttransporten angebrachten orangefarbigen Warntafeln (Gefahrentafeln) und beschreibt die Gefahr, die von dem Transportgut ausgeht.

Die untere Nummer wird UN-Nummer (Stoffnummer) genannt – siehe: Liste der UN-Nummern

Funktion der Gefahrnummer

Die Gefahrnummer ist im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) beziehungsweise im Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses (RID) definiert.

Die UN-Nummer und die Gefahrnummer sollte bei einem Unglück immer der Polizei-/Feuerwehrleitstelle mitgeteilt werden, da diese hierdurch die Hilfe besser koordinieren kann. Die Nummern liefern (zusammen mit den ERI-Cards) Feuerwehren und anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wichtige Informationen zur schnellen Erfassung des Gefährdungspotenzials von Stoffen und der Einleitung richtiger Maßnahmen.

Kennziffer

Bedeutung der Ziffern:

Die Ziffern der Gefahrnummer entsprechen im Allgemeinen der Gefahrgutklasse des Gutes.

Für die Stoffe der Klasse 1 wird als Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der entsprechende Klassifizierungscode, welcher sich aus der Nummer der Unterklasse sowie dem Buchstaben der Verträglichkeitsgruppe zusammensetzt, verwendet (z. B. 1.5 D).

Aufbau der Gefahrnummer

Die Nummer besteht aus mindestens zwei bis maximal drei Ziffern, die die wichtigsten von dem Stoff ausgehenden Gefahren aufzählt, eventuell mit einem vorangestellten X für Zusatz-Gefahr in Zusammenhang mit Wasser (bei Löscheinsätzen wichtig). Kombinationen von verschiedenen Ziffern sind möglich. Die Wiederholung einer Ziffer bedeutet eine Erhöhung der Gefahr dieser Art.

Die Kombination der Ziffern geben die konkreten Gefahren des Gefahrgutstoffes an und werden nach ihrer Wertigkeit von links nach rechts genannt. Die erste Ziffer stellt somit die Hauptgefahr dar, die weiteren Ziffern werden als zusätzliche Gefahren betrachtet.

Liegt nur eine Gefahr vor, wird die 2. Ziffer durch eine Null ersetzt:

Beispiel: Dieselkraftstoff/Heizöl (UN 1202): Gefahrnummer 30, entzündlich, aber Flammpunkt >55 °C, bezettelt 3

Eine verdoppelte Ziffer weist auf eine besonders hohe Gefahr hin:

Beispiel: Benzin (UN 1203): Gefahrnummer 33, leicht entzündlicher flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 20 °C))
Beispiel: Arsen (UN 1558): Gefahrnummer 60, giftig; Arsensäure (UN 1553/1554): Gefahrnummer 66 sehr giftig, beide bezettelt 6.1

Liste der Gefahrgutnummern

In der nachfolgenden Liste sind mögliche Ziffernkombinationen der Gefahrenzahl (Kemlerzahl) aufgeführt. Nummern, die im ADR beschrieben sind, aber in der Liste der UN-Nummern bisher nicht verwendet werden, sind kursiv dargestellt.

Gasförmige Stoffe

20 reaktionsträges Gas
22 tiefgekühltes Gas
223 tiefgekühltes brennbares Gas
225 tiefgekühltes brandförderndes Gas
23 brennbares Gas
236 brennbares Gas, giftig
239 brennbares Gas, das spontan zu heftiger Reaktion führen kann
25 brandförderndes Gas
26 giftiges Gas
265 giftiges Gas, brandfördernd
268 giftiges Gas, ätzend
28 ätzendes Gas

Flüssige Stoffe

30 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C) oder entzündbarer flüssiger Stoff oder fester Stoff in geschmolzenem Zustand mit Flammpunkt über 61 °C, auf oder über seinen Flammpunkt erwärmt oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet (Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigem verwendet werden)
33 leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23 °C)
333 selbstentzündlicher (pyrophorer) flüssiger Stoff
X333 selbstentzündlicher (pyrophorer) flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert (Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigem verwendet werden)
336 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, giftig
338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend
X338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert (Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigem verwendet werden)
339 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu heftiger Reaktion führen kann
36 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C), schwach giftig, oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, giftig
362 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X362 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet (Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigem verwendet werden)
38 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C), schwach ätzend, oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, ätzend
382 entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X382 entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet (Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigem verwendet werden)
39 entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu heftiger Reaktion führen kann

Feste Stoffe

40 entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
423 fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X423 entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet (Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden)
43 selbstentzündlicher (pyrophorer) fester Stoff
44 entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet
446 entzündbarer fester Stoff, giftig, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet
46 entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, giftig
462 fester Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X462 fester Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert und giftige Gase bildet (Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden)
48 entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, ätzend
482 fester Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X482 fester Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert und ätzende Gase bildet (Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden)

Oxidierende Stoffe

50 brandfördernder Stoff
539 entzündbares organisches Peroxid
55 stark brandfördernder Stoff
556 stark brandfördernder Stoff, giftig
558 stark brandfördernder Stoff, ätzend
559 stark brandfördernder Stoff, der spontan zu heftiger Reaktion führen kann
56 brandfördernder Stoff, giftig
568 brandfördernder Stoff, giftig, ätzend
58 brandfördernder Stoff, ätzend
59 brandfördernder Stoff, der spontan zu heftiger Reaktion führen kann

Giftige Stoffe

60 giftiger oder schwach giftiger Stoff
606 ansteckungsgefährlicher Stoff
623 giftiger flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
63 giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C)
638 giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C), ätzend
639 giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C), der spontan zu heftiger Reaktion führen kann
64 giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
642 giftiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
65 giftiger Stoff, brandfördernd
66 sehr giftiger Stoff
663 sehr giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt nicht über 61 °C)
664 sehr giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
665 sehr giftiger Stoff, brandfördernd
668 sehr giftiger Stoff, ätzend
669 sehr giftiger Stoff, der spontan zu heftiger Reaktion führen kann
68 giftiger Stoff, ätzend
69 giftiger oder schwach giftiger Stoff, der spontan zu heftiger Reaktion führen kann

Radioaktive Stoffe

70 radioaktiver Stoff
768 radioaktiver Stoff, giftig, ätzend
78 radioaktiver Stoff, ätzend

Ätzende Stoffe

80 ätzender oder schwach ätzender Stoff
X80 ätzender oder schwach ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert (Wasser darf nur im Einvernehmen mit Sachverständigen verwendet werden)
823 ätzender flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
83 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C)
X83 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C), der mit Wasser gefährlich reagiert (Wasser darf nur mit Einverständnis eines Sachverständigen verwendet werden)
836 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C), giftig
839 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C), der spontan zu heftiger Reaktion führen kann
X839 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C), der spontan zu heftiger Reaktion führen kann und mit Wasser gefährlich reagiert (Wasser darf nur im Einvernehmen mit Sachverständigen verwendet werden)
84 ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
842 ätzender fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
85 ätzender oder schwach ätzender Stoff, brandfördernd
856 ätzender oder schwach ätzender Stoff, brandfördernd und giftig
86 ätzender oder schwach ätzender Stoff, giftig
88 stark ätzender Stoff
X88 stark ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert (Wasser darf nur im Einvernehmen mit Sachverständigen verwendet werden)
883 stark ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C)
884 stark ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
885 stark ätzender Stoff, brandfördernd
886 stark ätzender Stoff, giftig
X886 stark ätzender Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert (Wasser darf nur im Einvernehmen mit Sachverständigen verwendet werden)
89 ätzender oder schwach ätzender Stoff, der spontan zu heftiger Reaktion führen kann

Sonstige gefährliche Stoffe

90 umweltgefährdender Stoff oder verschiedene gefährliche Stoffe
99 verschiedene gefährliche Stoffe in erwärmtem Zustand

Regelungen außerhalb des ADR/RID

In verschiedenen Ländern finden auch andere Kennzeichnungen Anwendung:

Siehe auch

Literatur

  • Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). 2007, 5.3.2.3 Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr, S. 5.35 f. (S. 23f [PDF]).
  • siehe auch Literaturangaben zu Gefahrgut und ADR
  • Chemie.de – Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen

Einzelnachweise

  1. 1 2 Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) 2021. (PDF; 1,3 MB) Teil 5: Vorschriften für den Versand. Unterabschnitt 5.3.2.3. In: gefahrgutshop.de. Berndt Gefahrgutausrüstung, 2. März 2021, S. 29 ff., abgerufen am 22. September 2021.
  2. Florian Pernpeintner: Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr – V 1.03. (PDF; 457 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) Kreisfeuerwehrverband Hochtaunus, 26. Mai 2007, S. 9, archiviert vom Original am 30. September 2007; abgerufen am 12. November 2021.
  3. Hazchem Information for UK Emergency Services
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