Die Keule ist in der Heraldik eine selten genutzte Wappenfigur und als Waffe sind alle Tingierungen möglich.
Durch ihre Symbolkraft als Amtszeichen des Scharfrichters hat die Keule es ins Wappen geschafft und war immer das Zeichen der Gerichtsbarkeit. Beispiel ist das Wappen der Stadt Loitz in Vorpommern mit zwei goldenen Keulen. Im Mittelalter war Loitz ein Ort der Gerichtsbarkeit, das im Wappen angezeigt werden soll.
Die Keulen sind auch ein Beiwerk bei den wilden Männern. Werden sie hinter den Schild gestellt, werden zwei in Andreaskreuzform dargestellt. Dies ist etwa seit dem 17. Jahrhundert für französische Kanzler und französische Siegelbewahrer verwendet worden. In Flandern und Brabant wurde es auch für diese Adelsgruppe zur Regel.
Beispiele
- blaue Keule im Wappen von Helmstadt
- Wilder Mann eine goldene Keule schwingend im Wappen von Naila
- Wilder Mann mit schwarzer Keule im Wappen von Hertmannsweiler
Literatur
- Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Von Apfelkreuz bis Zwillingsbalken. 2., unveränderte Auflage. Edition Battenberg, Regenstauf 2006, ISBN 3-86646-010-4, S. 223.
Weblinks
Commons: Keule in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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