Kielholen war eine schwere Form der Bestrafung in der Seefahrt.

Begriffserklärung

Das Kielholen war eine schwere Disziplinarstrafe auf See, bei der ein gefesselter Delinquent über die Bordwand eines Schiffes geworfen und unter dem Schiffsboden über den Kiel auf die andere Seite gezogen wurde. Erste bildliche Darstellungen lassen sich bis ins fünfte Jahrhundert vor Christus zurückführen, wie eine Illustration auf einer griechischen Vase zeigt. Die erste schriftliche Erwähnung stammt aus einer Anweisung in mittelniederländischer Sprache von 1537. Sie schreibt vor, dass Seeleute, die sich während ihres Wachdienstes der Trunkenheit schuldig machen, an Bord Schlägereien verursachen oder ihre Kameraden mit einem Messer bedrohen, bestraft werden sollen, in dem sie unter den Kiel gezogen werden. Außerhalb der Niederlande kam die Bestrafung im Laufe des 18. Jahrhunderts allmählich außer Gebrauch.

Durchführung der Strafe

Die Strafe bestand darin, ein Seil unter dem Schiff von einer Rah zur anderen zu führen. Der Schuldige wurde an das Seil gebunden, oft mit zusätzlichen Gewichten, ins Meer geworfen, dann unter den Schiffsboden gezogen, wo er auf der anderen Seite wiederauftauchte, um unmittelbar darauf wieder in die andere Richtung gezogen zu werden. Kielholen endete angesichts der schweren Verletzungen, die durch raue Ablagerungen wie Seepocken und scharfschalige Entenmuscheln am Schiffsrumpf entstanden (siehe Fouling), oft tödlich. Außerdem spielte die Größe des Schiffes eine wichtige Rolle, denn je breiter ein Schiff war, desto länger und schwerer war die Strafe. Entscheidend war daher, wie schnell am Seil gezogen wurde und ob der zu Strafende selbst schwimmen oder tauchen konnte, um ausreichend Abstand zum Rumpf zu halten.

Siehe auch

Literatur

  • Angus Konstam: Naval miscellany. Osprey, Oxford 2010, ISBN 978-1-84603-989-8 (englisch).
Commons: körperliche Strafen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1 2 Konstam: Naval miscellany Osprey, Oxford, 2010, S. 100 ff.
  2. Diplomatarium Norvegicum. Abgerufen am 2. März 2023.
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