Kindschaftsverhältnis ist ein bundesdeutscher Rechtsbegriff aus den Kindschaftssachen (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten), die zum Gegenstand haben:

Für Kindschaftssachen ist das Familiengericht zuständig. Bedeutsam ist das Kindschaftsverhältnis unter anderem im Steuerrecht. Grundsätzlich wird zwischen einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades (leibliches oder adoptiertes Kind) und Pflegekindschaftsverhältnis unterschieden.

Siehe auch

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