Der Kleinkunstpreis Baden-Württemberg wird seit 1986 verliehen. Er ist ein Staatspreis und wird aufgrund eines Kabinettsbeschlusses von der baden-württembergischen Landesregierung ausgelobt.

Funktion

Der Kleinkunstpreis soll in erster Linie dazu beitragen, den künstlerischen Nachwuchs im Lande zu fördern und die Vielfalt der Kleinkunstszene im südwestdeutschen Raum zu bereichern. Der Kleinkunstpreis Baden-Württemberg ist in erster Linie als Starthilfe für junge Künstler gedacht, die am Anfang ihrer künstlerischen Laufbahn stehen. Der Preis soll eine Art Qualitätssiegel darstellen, das ihnen Aufmerksamkeit verschafft und es den Künstlern erleichtern soll, ein größeres Publikum zu erreichen. Außerdem soll mit dem Kleinkunstpreis auch mittelbar eine Förderung der Kleinkunstbühnen im Lande erreicht werden.

Dotierung

Die Hauptpreise sind mit 5.000 Euro dotiert. Hinzu kommt seit dem Jahr 2000 ein Förderpreis (2.000 Euro) und seit 2010 ein Ehrenpreis (5.000 Euro).

Preisträger

(Auswahl)

Einzelnachweise

  1. Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V.: Kleinkunstpreis Baden-Württemberg. Abgerufen am 15. April 2022.
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