Größe(n) | Ziel | Vor-/Nachteile |
---|---|---|
Klimafolgen | Begrenzung schädlicher Folgen | direkt die Größen, die eigentlich beeinflusst werden sollen; schwer definierbar; zeitverzögerter Eintritt |
Globale Erwärmung | maximaler Temperatur- anstieg | eine quantifizierbare Variable; engere Verbindung zu Folgen; zeitverzögerter Eintritt |
Treibhausgas- konzentration | maximale Konzentration | eine quantifizierbare Variable; Fortschritt rasch erkennbar |
kumulierte Treib- hausgasemissionen / Strahlungsantrieb | maximale kumulierte Emissionen | eine quantifizierbare Variable; Fortschritt rasch erkennbar |
jährliche Emissionen | Emissions- minderungen | eine quantifizierbare Variable; Fortschritt rasch erkennbar |
Ein Klimaziel oder Klimaschutzziel ist ein Ziel der Klimapolitik. Ziele können an unterschiedlichen Größen entlang der Kausalkette der menschengemachten globalen Erwärmung ausgerichtet werden: direkt schädliche Folgen des Klimawandels zu vermeiden, den Anstieg der Globaltemperatur oder die Konzentration von Treibhausgasen auf ein bestimmtes Maß zu begrenzen oder Treibhausgasemissionen über einen bestimmten Zeitraum auf ein angestrebtes Niveau zu verringern. Klimaschutzziele können auf verschiedenen Ebenen rechtlich verankert werden: in internationalen Übereinkommen, national oder sub-national in Klimaschutzgesetzen oder -programmen. Sie können so Verbindlichkeit erlangen und setzen den mittel- und langfristigen politischen und ökonomischen Handlungsrahmen.
Das im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen verankerte Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des Weltklimas zu vermeiden, setzt an den Folgen der globalen Erwärmung an. Es ist Grundlage der internationalen Klimapolitik. Konkretisiert wurde es von den Mitgliedstaaten im Übereinkommen von Paris mit dem Ziel, die Erderwärmung zu begrenzen, und zwar auf deutlich unter 2 Grad (→ Zwei-Grad-Ziel), möglichst 1,5 Grad (→ 1,5-Grad-Ziel).
Vertragsparteien des Übereinkommens – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, aber auch die Europäische Union als Ganzes – sind verpflichtet sogenannte National Festgelegte Beiträge (NDC) zur Erreichung der vereinbarten gemeinsamen Ziele einzureichen. Darin legen sie ihre nationalen Ziele dar und ihre Pläne, mit denen sie ihre Ziele verfolgen wollen. Bis 2021 hatten sich die meisten Staaten in ihren NDC Netto-Null-Ziele gesetzt: Damit bestand für etwa 90 % der weltweiten wirtschaftliche Aktivität das Ziel, zwischen 2050 und 2070 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, also entweder keine Treibhausgase auszustoßen oder deren Emission vollständig zu kompensieren (→ Treibhausgasneutralität).
Die Europäische Union hat sich in ihrem Primärrecht „die Bekämpfung des Klimawandels“ als Ziel gegeben (Art. 191 AEUV). Konkretisiert wird es im Europäischen Klimagesetz, das das Erreichen von Treibhausgasneutralität bis 2050 festschreibt.
Klimaziele für Deutschland sind bzw. waren
- das Klimaziel 2005 und das Klimaziel 2020, siehe Klimapolitik #Deutschland
- die Ziele im 2016 verabschiedeten Klimaschutzplan 2050 und im Bundes-Klimaschutzgesetz.
Auch auf substaatlicher Ebene gibt es Klimaziele, beispielsweise als Unternehmensziele: Die von der G20 und dem Financial Stability Board eingerichtete Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) empfiehlt Unternehmen, Klimaziele zu definieren und darüber zu berichten. Gut 500 große deutsche Unternehmen sind von der Berichtspflicht nach der EU-Richtlinie 2014/95/EU vom 22. Oktober 2014 zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (CSR-Richtlinie) betroffen, die meisten berichten auch über Klimathemen. Etwa 45 % der im Jahr 2019 nach der CSR-Richtlinie vorgelegten Berichte enthielten Klimaziele. Viele Ziele waren jedoch sehr vage formuliert. Die meisten lagen innerhalb eines Zeithorizont von weniger als fünf Jahren. Ein Teil der Unternehmen orientierte sich an wissenschaftsbasierten Standards, etwa dem der Science Based Targets Initiative. Insgesamt 32 der 228 Unternehmen strebten eine Form von Treibhausgasneutralität an, wobei elf ihre Scope 1 und 2 Emissionen, weitere elf alle Emissionen (Scope 1–3) auf Netto-Null reduzieren wollten (→ GHG Protocol – Scopes).
Siehe auch
Weblinks
- CAT Climate Target Update Tracker. – Überblick über NDC und darin aktualisierte staatliche Klimaziele
Einzelnachweise
- 1 2 3 Nicholas Stern: The Economics of Climate Change. Cambridge University Press, 2007, Kapitel 13.3 „Setting objectives for action“ (lse.ac.uk).
- ↑ Glossary. In: IPCC (Hrsg.): Special Report: Global Warming of 1.5 ºC. 2018, ISBN 978-0-511-81743-4, Eintrag Climate Target (ipcc.ch).
- 1 2 Johannes Saurer: Klimaschutz global, europäisch, national – Was ist rechtlich verbindlich? In: NVwZ – Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Nr. 21, 2017, S. 1574–1578.
- ↑ Maria Jose de Villafranca Casas, Niklas Höhne, Silke Mooldijk, Sybrig Smit, Marie Weishaupt, Lorenz Moosmann, Anne Siemons, Felix Fallasch: NDC Design: Systematic analysis. Hrsg.: Umweltbundesamt (= Climate Change. Nr. 52/2021). Mai 2021, S. 27 (umweltbundesamt.de [PDF; 3,4 MB]).
- ↑ Myles R. Allen, Pierre Friedlingstein, Cécile A.J. Girardin, Stuart Jenkins, Yadvinder Malhi, Eli Mitchell-Larson, Glen P. Peters, Lavanya Rajamani: Net Zero: Science, Origins, and Implications. In: Annual Review of Environment and Resources. Band 47, 2022, doi:10.1146/annurev-environ-112320-105050 (open access).
- ↑ Christian Lautermann, Carla Young, Esther Hoffmann: Klima- und Umweltberichterstattung deutscher Unternehmen – Evaluierung der CSR-Berichtspflicht für die Jahre 2018 und 2019. Hrsg.: Umweltbundesamt. Mai 2021, ISSN 2363-832X, S. 8, 21–23 (umweltbundesamt.de).